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der Bundesräte Ing. Penz, Platzer, Dr. Kaufmann, Farthofer, Schaufler, Helga Markowitsch,


Schöls, Winter, Ing. Grasberger, Mag. Wilfing


und Kollegen


betreffend Sicherung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren


Das Führerscheingesetz, das seit 1. November 1997 in Kraft ist, schreibt für Lenker von


Lastkraftwagen eine höchstzulässige Alkoholgrenze im Blut von 0,1 Promille vor. Diese


strenge Regelung trägt der hohen Verantwortung der Berufskraftfahrer Rechnung.


Diese sinnvolle und notwendige Maßnahme hat aber auch dazu geführt, daß Mitglieder der


Freiwilligen Feuerwehren, die im ländlichen Raum die Voraussetzung für den Brand - und


Katastrophenschutz bilden, an die 0,1 Promillegrenze gebunden sind. Dies hat nun insofern


problematische Auswirkungen, als diese Bestimmung in der Praxis für die Feuerwehrmänner


einem ständigen und totalen Alkoholverbot in ihrem Privatleben gleichkommt, da sie immer


für einen Einsatz bereit sein müssen.


Keinem Freiwilligen, der sein Leben im Interesse der Allgemeinheit im Brand - und


Katastrophenfall aufs Spiel setzt, kann zugemutet werden, dafür bestraft zu werden.


Nach zahlreichen Protestschreiben haben die zuständigen Regierungsmitglieder und die


parlamentarischen Fraktionen der Regierungsparteien eine für die Freiwilligen Feuerwehren


zufriedenstellende Lösung angekündigt:


- Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr, die mit 0,1 bis 0,5 Promille zum oder vom


Einsatz mit dem LKW fahren, machen sich nach dem Verwaltungsstrafrecht nicht


strafbar,


Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die mit 0,1 bis 0,5 Promille zum oder vom Einsatz


mit dem LKW fahren und einen Verkehrsunfall verursachen, haben keinen


Versicherungsregreß zu befürchten,


Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr haben auf dem Weg zum Einsatz zum Zweck


der Aufrechterhaltung des Betriebes und der schnellen Hilfe keine Alko -Tests zu


erwarten.


Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:


Der Bundesrat möge beschließen:


Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,


1. die angekündigten Lösungsansätze im Interesse der Freiwilligen Feuerwehren und


somit im Interesse der Allgemeinheit sobald wie möglich umzusetzen;


2. alle nötigen Maßnahmen zu veranlassen, damit der Brand - und Katastrophenschutz in


Österreich nicht gefährdet und die verdienstvolle Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren


nicht behindert werden.


 


In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuß für öffentliche Wirtschaft


und Verkehr zuzuweisen.