112/A-BR BR
 

Entschließungsantrag
 
der Bundesräte Gerstl
und Kollegen
zur Überprüfung von angeblichen Mißständen bei der Umwechslung von Hart- in
Papiergeld
 
Derzeit sind die Kunden der österreichischen Banken immer wieder damit
konfrontiert, daß ihnen beim Umwechseln von Hart- in Papiergeld hohe Gebühren
von den Banken verrechnet werden. Diese Tatsache führt insbesondere bei jenen
Gewerbebetrieben, deren Kunden vermehrt mit Hartgeld bezahlen, zu immensen
Belastungen. So sind konkrete Fälle dokumentiert, wo die Gebühren für die
Umwechslung von Schilling in Schilling bis zu 4 % betrugen.
 
Zusätzlich kam eine Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation zum
Ergebnis, daß die Münzzählautomaten der heimischen Banken mit hohen
Fehlerquoten arbeiten. Lediglich ein Viertel aller automatischen Zählvorgänge
waren nach Angaben des VKI hundertprozentig korrekt. Bei den einzelnen
Zählvorgängen ergaben sich enorme Differenzen von bis zu einem Drittel.
 
Auch in einem Artikel der Kleinen Zeitung vom 30.10.1998 wurde festgestellt, daß
für das bloße Geldzählen hohe Gebühren verrechnet werden. So wurden
beispielsweise für die Zählung von 926,-- S, 47,-- S Gebühren verrechnet.
 
Diese Mißstände führen sowohl bei den kleinen Gewerbetreibenden als auch den
Jungsparern zu Belastungen und Verunsicherung. Daher stellen die
unterzeichneten Bundesräte folgenden
 

Entschließungsantrag:
 
Der Bundesrat wolle beschließen:
 
Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, die Ergebnisse der Untersuchung
des Vereins für Konsumenteninformation hinsichtlich der Fehlerhaftigkeit von
Münzzählautomaten der heimischen Banken zu überprüfen und gegebenenfalls
Maßnahmen zur Beseitigung vorhandener Mißstände zu setzen. Des weiteren
sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die überhöhte Gebühren beim
Wechseln von österreichischem Hart- in Papiergeld und für das Zählen von
Münzen verhindern.
 
 
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.