142/A-BR/2004

Eingebracht am 16.12.2004
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Entschließungsantrag

der Bundesräte Bieringer, Prof. Konecny, Dr. Böhm, Schennach
eingebracht gemäß § 21 GO-BR

betr. die weitere Entwicklung der Ukraine zu einem demokratischen Rechtsstaat
Die Mitglieder des österreichischen Bundesrates sind zutiefst beeindruckt von dem
entschlossenen, aber stets friedlichen Kampf der ukrainischen Bevölkerung für ihr Recht, frei
und ohne Verfälschung ihres Willens den Präsidenten ihres Landes wählen zu können. Dass
dieser Kampf zuletzt durch Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes und Beschlüsse der
ukrainischen Werchovna Rada erfolgreich abgeschlossen werden konnte, stellt eine große
Befriedigung für alle Menschen dar, die sich zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
bekennen.

Der österreichische Bundesrat beglückwünscht das ukrainische Volk zu diesem Erfolg und
bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Ukraine dadurch dem demokratischen
Europa um ein großes Stück näher gekommen ist. Ebenso ist er der Überzeugung, dass das
ukrainische Volk von diesem mühsam errungenen Recht weisen Gebrauch machen wird und
dass es dieses notfalls entschlossen verteidigen wird.

Gleichzeitig bringt der österreichische Bundesrat sein fassungsloses Entsetzen darüber zum
Ausdruck, dass es am Beginn des 21. Jahrhunderts in einem europäischen Land noch
Menschen geben kann, die versuchen, einen Präsidentschaftskandidaten durch einen Giftmord
aus dem Weg zu räumen. Die Tatsache, dass es österreichische Ärzte waren, die das Leben
Viktor Juschtschenkos retteten und den Nachweis für diesen heimtückischen Mordanschlag
erbrachten, stellt eine große Freude und Genugtuung dar.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher den Antrag, die nachstehende Entschließung zu
beschließen:

1.  Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, gemeinsam mit den anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Reformprozess in der Ukraine und die
weitere Entwicklung zu einem demokratischen Rechtsstaat in jeder möglichen Weise zu
unterstützen.

2.              Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, dem Präsidenten der Werchovna Rada der
Ukraine diese Entschließung zur Kenntnis zu bringen.