143/A-BR/2004
Eingebracht am 20.12.2004
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möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Wiesenegg
und GenossInnen
betreffend Ersatz von Verteidigerkosten bei strafgerichtlichen Freisprüchen
Nach dem Strafverfahren hat ein zu Unrecht Beschuldigter trotz seines
Freispruchs
die Kosten
seines Rechtsanwaltes zum Großteil selbst zu tragen, während im
Zivilprozess
die Partei, die den Prozess zur Gänze gewinnt, selbstverständlich den
Ersatz der
gesamten ihr im Verfahren entstandenen Kosten zugesprochen erhält.
Dies wurde auch von der Volksanwaltschaft in einem der letzten Berichte für
wichtig
genug erachtet,
um dies u.a. auch dem Nationalrat in Erinnerung zu rufen
(„unzureichender
Ersatz von Verteidigerkosten“).
In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird daher bei einem Freispruch
vom
Gesetzgeber ein voller Kostenersatz eingefordert.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert,
bis 30.6.2005 eine Regierungsvorlage betreffend eine Generalreform des
Ersatzes von
Verteidigerkosten
im Fall von Freisprüchen in der Strafprozessordnung auszuarbeiten.“
Zuweisung: Justizausschuss