145/A(E)-BR/2005
Eingebracht am 29.11.2005
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möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Ana Blatnik, Günther Molzbichler
und GenossInnen
betreffend Aufnahme der „Landesgedenkstätte der Opfer für ein freies Österreich" in
Annabichl in das Denkmalverzeichnis und den Gedenkstättenplan des
Bundesministerium für Inneres
Im Kärntner Landtag wurde am 20. Oktober 2005 folgender Antrag gemäß §
16 der Kärntner
Landtagsordnung eingebracht
Der Kärntner Landtag wolle beschließen:
„Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, sich für die
Unterschutzstellung und
Aufnahme der Landesgedenkstätte der
Opfer für ein freies Österreich in das
Denkmalverzeichnis und den Gedenkstättenplan des Bundesministeriums für Inneres
einzusetzen."
Die Begründung für diesen Antrag lautete, das im m Artikel 19 des
Staatsvertrages betreffend
die Wiederherstellung eines
unabhängigen und demokratischen Österreich ist festgehalten,
dass sich Österreich verpflichtet, „die auf österreichischem Gebiet
befindlichen Gräber von
Soldaten, Kriegsgefangenen und zwangsweise
nach Österreich gebrachten Staatsangehörigen
der Alliierten Mächte und jener der anderen Vereinten Nationen, die sich mit
Deutschland im
Kriegszustand befanden, zu achten, zu schützen und zu erhalten;
desgleichen die
Gedenksteine und Embleme dieser Gräber
sowie Denkmäler, die dem militärischen Ruhm der
Armeen gewidmet sind, die auf österreichischem Staatsgebiet gegen
Hitler-Deutschland
gekämpft haben". Ebenso ist im Denkmalschutzgesetz - DMSG § 1 Abs. 2
festgehalten, dass
die Erhaltung dann im öffentlichen Interesse liegt, wenn es sich bei dem
Denkmal aus
überregionaler oder vorerst auch nur regionaler (lokaler) Sicht um Kulturgut
handelt, dessen
Verlust eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner
Gesamtheit
hinsichtlich Qualität sowie ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung
bedeuten würde.
Wesentlich ist auch, ob und in welchem Umfang durch die Erhaltung des Denkmals
eine
geschichtliche Dokumentation erreicht
werden kann. In diesem Gesetz wird auch geregelt wie
das öffentliche
Interesse an der Erhaltung wirksam werden kann. Konkret befindet sich am
Friedhof in Annabichl eine
„Landesgedenkstätte der Opfer für ein freies Österreich", welches
sich in keinem guten baulichen Zustand befindet. Um diese
Gedächtnisstätte auch für die
Zukunft zu erhalten, wäre eine Adaptierung, Unterschutzstellung und Aufnahme in
das
Denkmalverzeichnis erstrebenswert. Weiters wäre auch die Aufnahme in den
Gedenkstättenplan des BM für Inneres
durchzuführen.
Um die Bemühungen des Kärntner Landtages zu unterstützen, stellen die
unterzeichneten
Bundesräte daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Bundesrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, die Landesgedenkstätte
Annabichl in den
Gedenkstättenplan des
Bundesministeriums für Inneres aufzunehmen.
Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss