145/A(E)-BR/2005

Eingebracht am 29.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Bundesräte Ana Blatnik, Günther Molzbichler

und GenossInnen

betreffend Aufnahme der „Landesgedenkstätte der Opfer für ein freies Österreich" in

Annabichl in das Denkmalverzeichnis und den Gedenkstättenplan des

Bundesministerium für Inneres

Im Kärntner Landtag wurde am 20. Oktober 2005 folgender Antrag gemäß § 16 der Kärntner
Landtagsordnung eingebracht

Der Kärntner Landtag wolle beschließen:

„Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, sich für die Unterschutzstellung und
Aufnahme der Landesgedenkstätte der Opfer für ein freies Österreich in das
Denkmalverzeichnis und den Gedenkstättenplan des Bundesministeriums für Inneres

einzusetzen."

Die Begründung für diesen Antrag lautete, das im m Artikel 19 des Staatsvertrages betreffend
die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich ist festgehalten,
dass sich Österreich verpflichtet, „die auf österreichischem Gebiet befindlichen Gräber von
Soldaten, Kriegsgefangenen und zwangsweise nach Österreich gebrachten Staatsangehörigen
der Alliierten Mächte und jener der anderen Vereinten Nationen, die sich mit Deutschland im
Kriegszustand befanden, zu achten, zu schützen und zu erhalten; desgleichen die
Gedenksteine und Embleme dieser Gräber sowie Denkmäler, die dem militärischen Ruhm der
Armeen gewidmet sind, die auf österreichischem Staatsgebiet gegen Hitler-Deutschland
gekämpft haben". Ebenso ist im Denkmalschutzgesetz - DMSG § 1 Abs. 2 festgehalten, dass
die Erhaltung dann im öffentlichen Interesse liegt, wenn es sich bei dem Denkmal aus
überregionaler oder vorerst auch nur regionaler (lokaler) Sicht um Kulturgut handelt, dessen
Verlust eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtheit
hinsichtlich Qualität sowie ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung bedeuten würde.
Wesentlich ist auch, ob und in welchem Umfang durch die Erhaltung des Denkmals eine
geschichtliche Dokumentation erreicht werden kann. In diesem Gesetz wird auch geregelt wie


das öffentliche Interesse an der Erhaltung wirksam werden kann. Konkret befindet sich am
Friedhof in Annabichl eine „Landesgedenkstätte der Opfer für ein freies Österreich", welches
sich in keinem guten baulichen Zustand befindet. Um diese Gedächtnisstätte auch für die
Zukunft zu erhalten, wäre eine Adaptierung, Unterschutzstellung und Aufnahme in das
Denkmalverzeichnis erstrebenswert. Weiters wäre auch die Aufnahme in den
Gedenkstättenplan des BM für Inneres durchzuführen.

Um die Bemühungen des Kärntner Landtages zu unterstützen, stellen die unterzeichneten
Bundesräte daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Bundesrat hat beschlossen:

Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, die Landesgedenkstätte Annabichl in den
Gedenkstättenplan des Bundesministeriums für Inneres aufzunehmen.

Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss