146/A(E)-BR/2005
Eingebracht am
01.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Schimböck, Ing. Einwallner
und GenossInnen
betreffend Erweiterung des Berechtigungsumfanges für das Gewerbe der Zahntechniker
sowie Direktverrechnung der Sozialversicherung mit den Zahntechnikern
gem. § 21 GO-BR
In Dänemark,
Holland, Finnland und der Schweiz besteht das Berufsbild der Prothetiker.
Dieses Berufsbild entspricht einem
erweiterten Umfang des bei uns bestehenden Gewerbes
„Zahntechniker".
Die über die aktuell zulässige Tätigkeit des Zahntechnikers
hinausgehende Dienstleistung der
Prothetiker ist in Österreich den
Zahnärzten vorbehalten.
Die Erweiterung der Befugnisse der Zahntechniker würde eine wesentliche
Verbilligung für
die KonsumentInnen bedeuten und
überdies die Tätigkeit der Ärzte im zahnmedizinischen
Bereich nur sinnvoll ergänzen.
Gerade für den Bundesrat sind die Anliegen der älteren
ÖsterreicherInnen von besonderer
Bedeutung. Durch diverse Maßnahmen
wie Einstellungen von öffentlichen
Verkehrsverbindungen wird es ihnen schwierig gemacht, die für sie notwendigen
Einrichtungen zu erreichen. Es hätte daher der Vorschlag auch den Vorteil, dass
für die
älteren BürgerInnen mehr Ansprechpartner
zur Erbringung dieser Leistung zur Verfügung
stehen und sich dadurch für diese BürgerInnen auch kürzere Wege ergeben.
Die Direktverrechnung zwischen Sozialversicherungsträger und
Zahntechnikern mit
Gewerbestandort
in Österreich wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht zu begrüßen und würde
darüber hinaus Kostentransparenz bei den Leistungen im zahnärztlichen Bereich
herstellen.
Bereits vor zwei
Jahren wurden seitens des zuständigen Bundesministers Erhebungen über
Berufsbild und Gewerbeumfang der
Zahntechniker in den anderen EU-Ländern versprochen.
Inzwischen liegt auch eine Stellungnahme des Kantonsarztes der Schweiz
vor, das alle
medizinischen Bedenken ausräumt.
Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde bereits einmal
abgestimmt.. Um aber dieses
wichtige Anliegen, welches hohe
Kosteneinsparungen für die Betroffenen, aber auch die
Sozialversicherungstgräger bringt, nochmals beraten zu können, bringen die
unterzeichneten
Bundesräte diesen Entschließungsantrag
nochmals ein und schlagen unter einem vor, dass der
zuständige Ausschuss gem. § 33 Abs. 4
GO-BR zu einer Besichtigung an Ort und Stelle -
also bei einem Zahntechnikerlabor - zu laden ist. Dies würde eine unmittelbare
Erörterung
des Themas mit Sachverständigen
ermöglichen und könnte dazu dienen, allenfalls bestehende
Vorbehalte auszuräumen.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Bundesrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die
erforderlichen
rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, den
Berechtigungsumfang für das
Gewerbe der Zahntechniker zu erweitern
sowie die Direktverrechnung der Sozialversicherung
mit den Zahntechnikern zu ermöglichen. Damit soll sichergestellt werden,
dass der
Berechtigungsumfang für das Gewerbe der Zahntechniker auf das
„Abdrucknehmen" für die
Herstellung von Teil- und Totalprothesen erweitert wird und die Leistungen der
Zahntechniker mit den Sozialversicherungsträgern direkt und nicht auf dem
„Umweg" über
die Zahnärzte abgerechnet werden.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit