146/A(E)-BR/2005

Eingebracht am 01.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesräte Schimböck, Ing. Einwallner

und GenossInnen

betreffend Erweiterung des Berechtigungsumfanges für das Gewerbe der Zahntechniker

sowie Direktverrechnung der Sozialversicherung mit den Zahntechnikern

gem. § 21 GO-BR

In Dänemark, Holland, Finnland und der Schweiz besteht das Berufsbild der Prothetiker.
Dieses Berufsbild entspricht einem erweiterten Umfang des bei uns bestehenden Gewerbes
„Zahntechniker".

Die über die aktuell zulässige Tätigkeit des Zahntechnikers hinausgehende Dienstleistung der
Prothetiker ist in Österreich den Zahnärzten vorbehalten.

Die Erweiterung der Befugnisse der Zahntechniker würde eine wesentliche Verbilligung für
die KonsumentInnen bedeuten und überdies die Tätigkeit der Ärzte im zahnmedizinischen
Bereich nur sinnvoll ergänzen.

Gerade für den Bundesrat sind die Anliegen der älteren ÖsterreicherInnen von besonderer
Bedeutung. Durch diverse Maßnahmen wie Einstellungen von öffentlichen
Verkehrsverbindungen wird es ihnen schwierig gemacht, die für sie notwendigen
Einrichtungen zu erreichen. Es hätte daher der Vorschlag auch den Vorteil, dass für die
älteren BürgerInnen mehr Ansprechpartner zur Erbringung dieser Leistung zur Verfügung
stehen und sich dadurch für diese BürgerInnen auch kürzere Wege ergeben.

Die Direktverrechnung zwischen Sozialversicherungsträger und Zahntechnikern mit
Gewerbestandort in Österreich wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht zu begrüßen und würde
darüber hinaus Kostentransparenz bei den Leistungen im zahnärztlichen Bereich herstellen.

Bereits vor zwei Jahren wurden seitens des zuständigen Bundesministers Erhebungen über
Berufsbild und Gewerbeumfang der Zahntechniker in den anderen EU-Ländern versprochen.


Inzwischen liegt auch eine Stellungnahme des Kantonsarztes der Schweiz vor, das alle
medizinischen Bedenken ausräumt.

 


Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde bereits einmal abgestimmt.. Um aber dieses
wichtige Anliegen, welches hohe Kosteneinsparungen für die Betroffenen, aber auch die
Sozialversicherungstgräger bringt, nochmals beraten zu können, bringen die unterzeichneten
Bundesräte diesen Entschließungsantrag nochmals ein und schlagen unter einem vor, dass der
zuständige Ausschuss gem. § 33 Abs. 4 GO-BR zu einer Besichtigung an Ort und Stelle -
also bei einem Zahntechnikerlabor - zu laden ist. Dies würde eine unmittelbare Erörterung
des Themas mit Sachverständigen ermöglichen und könnte dazu dienen, allenfalls bestehende
Vorbehalte auszuräumen.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die erforderlichen
rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, den Berechtigungsumfang für das
Gewerbe der Zahntechniker zu erweitern sowie die Direktverrechnung der Sozialversicherung
mit den Zahntechnikern zu ermöglichen. Damit soll sichergestellt werden, dass der
Berechtigungsumfang für das Gewerbe der Zahntechniker auf das „Abdrucknehmen" für die
Herstellung von Teil- und Totalprothesen erweitert wird und die Leistungen der
Zahntechniker mit den Sozialversicherungsträgern direkt und nicht auf dem „Umweg" über
die Zahnärzte abgerechnet werden.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit