147/A(E)-BR/2005
Eingebracht am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Wiesenegg
und GenossInnen
betreffend einheitliches Verpflegungsgeld für Zivildiener
Der
Verfassungsgerichtshof stellt im Erkenntnis vom 15.11.2004 fest, dass das
Verpflegsgeld
von 6,- EUR pro Tag, mit dem die Zivildiener
bei allen großen Trägerorganisationen
auskommen müssen, zu gering bemessen ist. In der Begründung führt der
VfGH aus, dass
man sich an den vergleichbaren Regelungen
für den Wehrdienst orientieren müsse und nicht
an den Regelungen für die Versorgung von Asylwerbern, wie sie vom
Innenministerium ins
Treffen geführt wurden. Der VfGH kommt daher zum Ergebnis, dass als Bezugsgröße
13,60 €
pro Tag angemessen ist, wobei unter gewissen
Voraussetzungen Abschläge gerechtfertigt
sind.
Aus dem Erkenntnis des VfGH lässt sich weiters ableiten, dass zwischen
2001 und 2005 den
Zivildienstleistenden
Verpflegsgelder in der Höhe von weit über 100 Millionen EUR
vorenthalten wurden.
Da der Bund in
Gesetzgebung und Vollziehung für den Zivildienst zuständig ist, ist das
zuständige BMI aufgefordert, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um nach Absprache
mit
sämtlichen Trägerorganisationen, den politischen Parteien sowie der
Zivildienervertretung
(Plattform für Zivildiener) ein Kostenteilungsmodell einzuführen, das jedem
Zivildienstleistenden ein einheitliches Verpflegsgeld von 13,60,- EUR pro Tag
garantiert und
für die Zivildiensteinrichtungen keinen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.
Überdies müssen sämtliche notwendigen
Maßnahmen umgehend in die Wege geleitet werden,
deren es bedarf, um den Zivildienstleistenden der Jahre 2001 bis 2005
die vorenthaltenen
Verpflegsgelder zu refundieren.
In diesem
Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Zivildiener keine billigen
Arbeitskräfte sind. Vielmehr verdienen sie höchste Wertschätzung für ihren
wichtigen
Beitrag, den sie im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe, in der Sozial-
und
Behindertenhilfe, in der Alten- und
Krankenbetreuung, in der Betreuung von Drogenkranken,
Vertriebenen, AsylwerberInnen, Flüchtlingen, Schubhäftlingen und in
anderen wichtigen
Lebensbereichen leisten. Endlose Diskussionen über die Kostentragung und
gegenseitiges
Zuschieben der Verantwortung, wie sie unmittelbar nach Veröffentlichung des
VfGH-
Erkenntnisses
eingesetzt haben, können als Nichtachtung des Zivildienstes und der
Zivildiener interpretiert werden.
Das ist sicherlich kein guter Dienst an jenen, die durch ihre
Zivildienstableistung eine große, nicht mehr wegzudenkende Stütze in unserem
Sozial- und
Gesundheitssystem sind.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Bundesräte daher folgenden
Entschließungsantrag:
Die für den
Vollzug des Zivildienstgesetzes zuständige Innenministerin wird aufgefordert,
umgehend Maßnahmen einzuleiten, um nach
Absprache mit sämtlichen Trägerorganisationen,
den politischen Parteien sowie der
Zivildienervertretung (Plattform für Zivildiener) ein
Kostenteilungsmodell einzuführen, das jedem Zivildienstleistenden ein
einheitliches
Verpflegsgeld von 13,60,- EUR pro Tag garantiert und für die
Zivildiensteinrichtungen
keinen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.
Die Innenministerin wird weiters aufgefordert, sämtliche notwendigen
Maßnahmen in die
Wege zu
leiten, um raschest die laut VfGH-Urteil den Zivildienstleistenden der Jahre
2001 bis
2005 vorenthaltenen Verpflegsgelder
zu refundieren.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten