147/A(E)-BR/2005

Eingebracht am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Wiesenegg

und GenossInnen

betreffend einheitliches Verpflegungsgeld für Zivildiener

Der Verfassungsgerichtshof stellt im Erkenntnis vom 15.11.2004 fest, dass das Verpflegsgeld
von 6,- EUR pro Tag, mit dem die Zivildiener bei allen großen Trägerorganisationen
auskommen müssen, zu gering bemessen ist. In der Begründung führt der VfGH aus, dass
man sich an den vergleichbaren Regelungen für den Wehrdienst orientieren müsse und nicht
an den Regelungen für die Versorgung von Asylwerbern, wie sie vom Innenministerium ins
Treffen geführt wurden. Der VfGH kommt daher zum Ergebnis, dass als Bezugsgröße 13,60 €
pro Tag angemessen ist, wobei unter gewissen Voraussetzungen Abschläge gerechtfertigt
sind.

Aus dem Erkenntnis des VfGH lässt sich weiters ableiten, dass zwischen 2001 und 2005 den
Zivildienstleistenden Verpflegsgelder in der Höhe von weit über 100 Millionen EUR
vorenthalten wurden.

Da der Bund in Gesetzgebung und Vollziehung für den Zivildienst zuständig ist, ist das
zuständige BMI aufgefordert, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um nach Absprache mit
sämtlichen Trägerorganisationen, den politischen Parteien sowie der Zivildienervertretung
(Plattform für Zivildiener) ein Kostenteilungsmodell einzuführen, das jedem
Zivildienstleistenden ein einheitliches Verpflegsgeld von 13,60,- EUR pro Tag garantiert und
für die Zivildiensteinrichtungen keinen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.
Überdies müssen sämtliche notwendigen Maßnahmen umgehend in die Wege geleitet werden,
deren es bedarf, um den Zivildienstleistenden der Jahre 2001 bis 2005 die vorenthaltenen
Verpflegsgelder zu refundieren.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Zivildiener keine billigen
Arbeitskräfte sind. Vielmehr verdienen sie höchste Wertschätzung für ihren wichtigen
Beitrag, den sie im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe, in der Sozial- und
Behindertenhilfe, in der Alten- und Krankenbetreuung, in der Betreuung von Drogenkranken,
Vertriebenen, AsylwerberInnen, Flüchtlingen, Schubhäftlingen und in anderen wichtigen
Lebensbereichen leisten. Endlose Diskussionen über die Kostentragung und gegenseitiges
Zuschieben der Verantwortung, wie sie unmittelbar nach Veröffentlichung des VfGH-


Erkenntnisses eingesetzt haben, können als Nichtachtung des Zivildienstes und der
Zivildiener interpretiert werden. Das ist sicherlich kein guter Dienst an jenen, die durch ihre
Zivildienstableistung eine große, nicht mehr wegzudenkende Stütze in unserem Sozial- und
Gesundheitssystem sind.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Bundesräte daher folgenden

Entschließungsantrag:

Die für den Vollzug des Zivildienstgesetzes zuständige Innenministerin wird aufgefordert,
umgehend Maßnahmen einzuleiten, um nach Absprache mit sämtlichen Trägerorganisationen,
den politischen Parteien sowie der Zivildienervertretung (Plattform für Zivildiener) ein
Kostenteilungsmodell einzuführen, das jedem Zivildienstleistenden ein einheitliches
Verpflegsgeld von 13,60,- EUR pro Tag garantiert und für die Zivildiensteinrichtungen
keinen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.

Die Innenministerin wird weiters aufgefordert, sämtliche notwendigen Maßnahmen in die
Wege zu leiten, um raschest die laut VfGH-Urteil den Zivildienstleistenden der Jahre 2001 bis
2005 vorenthaltenen Verpflegsgelder zu refundieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten