150/A(E)-BR/2006
Eingebracht am
14.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Preiner, Sodl
und GenossInnen
betreffend „Wählen ab 16" auf Bundesebene
Die jüngeren
Bürgerinnen sind heutzutage in vielfältiger Weise mit der Notwendigkeit
konfrontiert, für sich Entscheidungen zu treffen, die ihre Zukunft maßgeblich
beeinflussen.
Dies ist ein Ergebnis der grundsätzlich
positiv zu bewertenden zunehmenden Liberalisierung
der Erziehung. Die Verantwortung für eigene Entscheidungen und
Handlungen junger
Bürgerinnen hat unzweifelhaft zugenommen. Im gleichen Ausmaß ist auch eine
erhöhte
Mündigkeit eingetreten. Die jüngeren Bürgerinnen sollen daher verstärkt (also
durch eine
Senkung des Wahlalters) in den demokratischen Prozeß einbezogen werden und
durch die
Ausübung des Wahlrechtes Einfluß auf die politischen Vorgänge nehmen können.
Die Senkung des
aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr soll den
geänderten sozialen Rahmenbedingungen, wie
beispielsweise die immer stärkere Einbindung
der Jugendlichen in die Verantwortung für sich selbst und die
Entscheidungsmöglichkeiten
für sich selbst im Zusammenhang mit der immer höher werdenden Bedeutung und
zunehmenden Differenzierung der Ausbildung und ihrer Möglichkeiten, Rechnung
tragen.
Das Burgenland hat als erstes Bundesland für Wahlen auf Landes und Gemeindeebene das
gesetzliche Wahlalter auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt. Sowohl bei den
Gemeindewahlen 2002 als auch bei der Landtagswahl 2005 gab es eine hohe Wahlbeteiligung
der 16- und 17jährigen BürgerInnen.
Bei den Wiener Landtags- und Gemeinderatswahlen 2005 lag die Wahlbeteiligung gemäß
einer Umfrage des SORA-Institutes der 16- und 17jährigen bei 59 Prozent, also knapp unter
einem Gesamtschnitt von 61 Prozent.
Diese Daten sprechen eindeutig für das Interesse der BürgerInnen dieser Altersgruppe am
politischen Geschehen und für ihren Willen mit demokratischen Mitteln Einfluss auszuüben.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesregierung folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Entschließung
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine
Regierungsvorlage
zuzuleiten, mit der das aktive Wahlrecht
für Jugendliche auf Bundesebene auf das vollendete
16. Lebensjahr gesenkt wird.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Verfassung und Föderalismus