150/A(E)-BR/2006

Eingebracht am 14.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Preiner, Sodl

und GenossInnen

betreffend „Wählen ab 16" auf Bundesebene

Die jüngeren Bürgerinnen sind heutzutage in vielfältiger Weise mit der Notwendigkeit
konfrontiert, für sich Entscheidungen zu treffen, die ihre Zukunft maßgeblich beeinflussen.
Dies ist ein Ergebnis der grundsätzlich positiv zu bewertenden zunehmenden Liberalisierung
der Erziehung. Die Verantwortung für eigene Entscheidungen und Handlungen junger
Bürgerinnen hat unzweifelhaft zugenommen. Im gleichen Ausmaß ist auch eine erhöhte
Mündigkeit eingetreten. Die jüngeren Bürgerinnen sollen daher verstärkt (also durch eine
Senkung des Wahlalters) in den demokratischen Prozeß einbezogen werden und durch die
Ausübung des Wahlrechtes Einfluß auf die politischen Vorgänge nehmen können.

Die Senkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr soll den
geänderten sozialen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die immer stärkere Einbindung
der Jugendlichen in die Verantwortung für sich selbst und die Entscheidungsmöglichkeiten
für sich selbst im Zusammenhang mit der immer höher werdenden Bedeutung und
zunehmenden Differenzierung der Ausbildung und ihrer Möglichkeiten, Rechnung tragen.

Das Burgenland hat als erstes Bundesland für Wahlen auf Landes und Gemeindeebene das

gesetzliche Wahlalter auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt. Sowohl bei den

Gemeindewahlen 2002 als auch bei der Landtagswahl 2005 gab es eine hohe Wahlbeteiligung

der 16- und 17jährigen BürgerInnen.

Bei den Wiener Landtags- und Gemeinderatswahlen 2005 lag die Wahlbeteiligung gemäß

einer Umfrage des SORA-Institutes der 16- und 17jährigen bei 59 Prozent, also knapp unter

einem Gesamtschnitt von 61 Prozent.

Diese Daten sprechen eindeutig für das Interesse der BürgerInnen dieser Altersgruppe am

politischen Geschehen und für ihren Willen mit demokratischen Mitteln Einfluss auszuüben.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesregierung folgenden


Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage
zuzuleiten, mit der das aktive Wahlrecht für Jugendliche auf Bundesebene auf das vollendete
16. Lebensjahr gesenkt wird.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Verfassung und Föderalismus