155/A(E)-BR/2006
Eingebracht am
09.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Ludwig Bieringer, Prof. Albrecht Konecny,
Ing. Siegfried Kampl
Kolleginnen und
Kollegen
betreffend Erhaltung der österreichischen Wasserkraft
Die Nutzung der Wasserkraft ist das Rückgrat der Versorgung Österreichs mit
umweltfreundlicher und kostengünstiger Elektrizität. Zwei Drittel des Stroms
der
heimischen Kunden kommen aus Wasserkraftanlagen. Damit liegt Österreich
europaweit an der Spitze in der Nutzung von
Elektrizität aus Erneuerbaren Energien.
Mit dem Ökostromgesetz wird dieser Vorsprung noch ausgebaut: Mit dem
Ziel 10 %
bis 2010 Sonstigen Ökostrom am
Gesamtstromverbrauch und mit einem
Investitionszuschuss von 50 Millionen Euro für Mittlere
Wasserkraftanlagen wird
Österreichs Vorreiterrolle nachhaltig gestärkt. Zusätzlich werden noch 60
Millionen
Euro Investitionszuschüsse in den Bau von umweltfreundlichen Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen investiert.
Die österreichische Landeshauptleutekonferenz hat in
ihrer ao.Tagung am 23. Mai
2006 den
Beschluss gefasst, dass sie sich zu einer Versorgung aller Kunden im
Bundesgebiet mit ausreichender, sicherer
und kostengünstiger elektrischer Energie
sowie zur Sicherung und zum Ausbau einer umweltgerechten Erzeugung von
elektrischer Energie, insbesondere aus erneuerbarer Energie, bekennt.
Die Sicherung der Versorgung mit Elektrizität aus heimischen Energiequellen
und
insbesondere aus Wasserkraft ist ein
zentrales politisches Anliegen. Gerade vor dem
Hintergrund steigender Energiepreise und größerer Importabhängigkeit bei
Energieträgern hat eine starke,
kostengünstige Wasserkraft steigende Bedeutung für
Österreich. Die kostengünstige Elektrizität aus Wasserkraftanlagen muss
auch in
Zukunft Österreichs Stromkunden zur Verfügung stehen: Damit können die
österreichischen Haushalte umweltfreundlichen und billigen Strom beziehen.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass
1)
die österreichischen Haushalte auch in Zukunft
kostengünstigen und
umweltfreundlichen
Strom aus Wasserkraftanlagen beziehen können,
2)
mit diesem Bezug von Strom aus Wasserkraftanlagen die
steigenden Strom-
und Energiekosten
der Haushalte reduziert werden,
3)
auch in Zukunft die österreichischen Interessen an der
Nutzung der
heimischen
Wasserkraft gewahrt werden und
4)
die Energieversorgungssicherheit und die Sicherheit der Nutzung von
Wasserkraft für Österreich als oberste
Priorität der österreichischen Energiepolitik
verankert bleibt.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Bundesrates