156/A(E)-BR/2006

Eingebracht am 27.07.2006
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Entschließungsantrag

der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Helmut Wiesenegg

und GenossInnen

betreffend pauschale Abrechnung von Aushilfskräften in der Tourismusbranche

Bei den österreichischen Toursismusunternehmen handelt es sich in der
überwiegenden Anzahl um Klein- und Mittelbetriebe. Hochzeiten, Feste, größere
Veranstaltungen etc. mit einem größeren Personalbedarf bringen daher für diese
Unternehmen von der Mitarbeiterseite her große Probleme mit sich. Die kurzfristige
Beschäftigung von Aushilfskräften für bestimmte Tage, oft auch nur Abende, ist
daher unumgänglich.

Zur Verwaltungsvereinfachtung und zur Sicherstellung eines korrekten
Sozialversicherungsverhältnisses wäre es daher nach der Darstellung von
Branchenvertretern dringen nortwendig, der Tourismusbranche im Hinblick auf die
dargestellte Sondersituation und die Bedeutung dieser Unternehmen für die
österreichische Volkswirtschaft - besonders auch für Länder und Gemeinden - die
Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung der Abgaben mit der Sozialversicherung
und der Finanzverwaltung anhand der für eine bestimmte Aushilfenanzahl
abgrechneten Gesamtlohnsumme zu ermöglichen.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung

Die zuständigen Bundesminister - insbesondere der Bundesminister für Finanzen
sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz - werden aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für eine
pauschale Abrechnung von Sozialabgaben und Lohnsteuern für Aushilfskräfte im
Tourismus zu schaffen.

Zuweisungsverschlag: Finanzausschuss