156/A(E)-BR/2006
Eingebracht am
27.07.2006
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Entschließungsantrag
der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Helmut Wiesenegg
und GenossInnen
betreffend pauschale Abrechnung von Aushilfskräften in der Tourismusbranche
Bei
den österreichischen Toursismusunternehmen handelt es sich in der
überwiegenden
Anzahl um Klein- und Mittelbetriebe. Hochzeiten, Feste, größere
Veranstaltungen etc. mit einem größeren Personalbedarf bringen daher
für diese
Unternehmen von der Mitarbeiterseite her große Probleme mit sich. Die
kurzfristige
Beschäftigung
von Aushilfskräften für bestimmte Tage, oft auch nur Abende, ist
daher
unumgänglich.
Zur
Verwaltungsvereinfachtung und zur Sicherstellung eines korrekten
Sozialversicherungsverhältnisses
wäre es daher nach der Darstellung von
Branchenvertretern
dringen nortwendig, der Tourismusbranche im Hinblick auf die
dargestellte
Sondersituation und die Bedeutung dieser Unternehmen für die
österreichische
Volkswirtschaft - besonders auch für Länder und Gemeinden - die
Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung der Abgaben mit der
Sozialversicherung
und der
Finanzverwaltung anhand der für eine bestimmte Aushilfenanzahl
abgrechneten
Gesamtlohnsumme zu ermöglichen.
Die unterzeichneten
Bundesräte richten daher an die zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Entschließung
Die zuständigen Bundesminister - insbesondere
der Bundesminister für Finanzen
sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz - werden aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für
eine
pauschale Abrechnung von Sozialabgaben und
Lohnsteuern für Aushilfskräfte im
Tourismus zu schaffen.
Zuweisungsverschlag: Finanzausschuss