157/A(E)-BR/2006
Eingebracht am 24.08.2006
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möglich.
Entschließungsantrag
der
Bundesrätin Konrad, Freundinnen und Freunde
betreffend
sonderpädagogischen Förderbedarfs
Die
Zahl von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
steigt seit
Jahren.
Während im Schuljahr 1994/95 bei 16.086 (2,34%) SchülerInnen ein
sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, lag die Zahl
2004/05 bereits
bei 27.708
(4,06%). Ein entsprechender Anstieg bei den genehmigten Stützstunden
blieb aus.
Während die Streichung von LehrerInnendienstellen mit den aktuellen
sinkenden
SchülerInnenzahlen begründet wird, orientiert sich das
Bildungsministerium
für die Berechnung der Stützstunden an den Zahlen von 1994.
Dadurch erhalten viele Schulkinder
nicht die Förderung, die sie brauchen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert,
auf
Grundlage der aktuellsten vorliegenden Zahlen den Bedarf an Stützstunden
zu
berechnen und die
nötigen LehrerInnenstunden zur Verfügung zu stellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft
vorgeschlagen.