157/A(E)-BR/2006

Eingebracht am 24.08.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrätin Konrad, Freundinnen und Freunde
betreffend sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Zahl von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt seit
Jahren. Während im Schuljahr 1994/95 bei 16.086 (2,34%) SchülerInnen ein
sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, lag die Zahl 2004/05 bereits
bei 27.708 (4,06%). Ein entsprechender Anstieg bei den genehmigten Stützstunden
blieb aus. Während die Streichung von LehrerInnendienstellen mit den aktuellen
sinkenden SchülerInnenzahlen begründet wird, orientiert sich das
Bildungsministerium für die Berechnung der Stützstunden an den Zahlen von 1994.
Dadurch erhalten viele Schulkinder nicht die Förderung, die sie brauchen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, auf
Grundlage der aktuellsten vorliegenden Zahlen den Bedarf an Stützstunden zu
berechnen und die nötigen LehrerInnenstunden zur Verfügung zu stellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft vorgeschlagen.