162/A(E)-BR/2007

Eingebracht am 20.07.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Kneifel, Todt, Michaela Gansterer, Boden Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ernennung des Donau Limes zum Weltkulturerbe

Vor wenigen Jahren wurde die ehemalige Limes-Nordgrenze des Römischen Reiches von Großbritannien bis Bayern von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt. Obwohl die Donau zur Zeit des Römischen Reiches auch in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien diese Funktion als Nordgrenze des Römischen Reiches erfüllt hat, wurde die österreichische Donau noch nicht bei der UNESCO für diese Prädikatisierung eingereicht. Von den Landeshauptleuten aller drei betroffenen Bundesländer liegen eindeutige Willenserklärungen für dieses Projekt vor. Bessere wissenschaftliche, kulturelle, touristische und wirtschaftliche Chancen für die betroffenen Bundesländer sind damit verbunden.

Es geht dabei noch um viel mehr: Nämlich aus der ursprünglich militärischen Anlage Limes ein "Friedensdenkmal für Europa "zu machen. Ein Weltkulturerbe Limes soll für die Friedensidee als größte Sehnsucht der Menschheit Bewusstsein bilden. Damit soll ständig an den Frieden erinnert und durch konkrete Aktionen die Friedensidee erlebbar, nachvollziehbar und deutlich gemacht werden: Die Donau - von der ehemaligen Militärgrenze zum Europa-umspannenden Friedensdenkmal.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb eines Jahres das Projekt "Weltkulturerbe Donaulimes" vorzubereiten und bei der UNESCO um Aufnahme in die Welterbe-Liste anzusuchen."

In formeller Hinsicht wird gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR beantragt, dass dieser selbständige Antrag ohne Vorberatung durch einen Ausschuss-unmittelbar in                                                                                                       

Verhandlung zu nehmen ist.