165/A(E)-BR/2007

Eingebracht am 11.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesräte Dr. Gumplmaier, Waltraut Hladny, Florianschütz

und GenossInnen

betreffend Beschleunigung der Asylverfahren - humanitärer Aufenthalt

Die Sozialdemokratischen BundesrätInnen haben bereits Anfang Juni dieses Jahres
Petitionen von BürgerInnen überreicht, die sich mit dem Thema des humanitären
Aufenthaltes für gut integrierte AsylwerberInnen, die seit Jahren in Österreich
wohnen, beschäftigen.

Dieses Thema erlangte nunmehr insbesondere angesichts des Schicksals der
Familie Zogaj besonders hohe Aufmerksamkeit in der österreichischen Bevölkerung.

Auf Druck der Sozialdemokratischen PolitikerInnen in der Bundesregierung, in den
Landesregierungen sowie in National-, Bundesrat und den Landtagen ist es nunmehr
gelungen, Leitlinien für eine humanitäre Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes
sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zu entwickeln. Weiters konnte
eine verstärkte Einbindung der Landeshauptleute und der betroffenen
BürgermeisterInnen bei den Entscheidungen um humanitären Aufenthalt umgesetzt
werden. Schließlich hat die Bundesregierung ein verbindliches politisches Paktum
zur Vorlage eines Gesetzentwurfes betreffend Schaffung eines Asylgerichtshofes
und dessen Realisierung bis 1. Juli 2008 beschlossen.

Die Sozialdemokratischen BundesrätInnen laden daher die Bundesräte der anderen
Fraktionen, aber auch jene, die keiner Fraktion angehören, ein, diese Aktivitäten für
die AsylwerberInnen und für jene Personen und Familien, die einen humanitären
Aufenthalt in Österreich benötigen, zu unterstützen. Gleichzeitig wünschen die
Sozialdemokratischen BundesrätInnen, dass Einzelschicksale weder parteipolitisch
ausgeschlachtet werden, noch diese Einzelschicksale, die die öffentliche
Wahrnehmung erreichen, dazu führen, dass die Schicksale der anderen, die diese
öffentliche Wahrnehmung nicht erreichen konnten, ungehört bleiben.

Für uns Sozialdemokratische BundesrätInnen ist der beschlossene Kriterienkatalog
dafür ein Garant, welcher allerdings als Verordnung des Bundesministers für Inneres
rechtlich verbindlich gestaltet werden sollte.

Aus all den genannten Erwägungen stellen daher die unterzeichneten Bundesräte
folgenden

Entschließungsantrag:

Zum Thema raschere Asylverfahren

Der Bundsrat bekräftigt das Recht aller AsylwerberInnen auf eine rasche
Entscheidung ihres Verfahrens und unterstützt alle Maßnahmen zur Erreichung
dieses Zieles, insbesondere die Schaffung eines Asylgerichtshofes, der mit seiner
Arbeit am 1. Juli 2008 beginnen kann. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat
fest, dass eine über fünfjährige Dauer von Asylverfahren dem Trend der
europäischen Rechtsprechung folgend aus rechtstaatlicher Sicht nicht akzeptiert
werden kann.

Der Bundesrat ersucht die zuständigen Bundesminister, für eine personelle
Aufstockung der ersten und zweiten Instanz im Bereich der entscheidenden
Personen, aber auch der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zu sorgen, damit nicht
nur die neuen Asylanträge rasch erledigt werden können, sondern gleichzeitig auch
ein Abbau jener Verfahren, die seit Jahren anhängig sind, möglich wird. Der
Bundesrat strebt einen Abbau dieses „Rucksackes" bis 2010 an.

Der Bundesrat ersucht darüber hinaus den Bundesminister für Inneres zur weiteren
Verfahrensbeschleunigung dafür zu sorgen, dass sowohl die erste wie auch die
zweite Instanz in Asylangelegenheiten durch eine tagesaktuelle
Staatendokumentation auf wissenschaftlicher Basis über die Situation in den
Herkunftsländern von AsylwerberInnen in ihrer Arbeit unterstützt werden.

Zum Thema humanitärer Aufenthalt

Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die verstärkte Einbindung der Landeshauptleute
und der betroffenen BürgermeisterInnen in das Verfahren zur Gewährung eines
humanitären Aufenthaltstitels. Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, bei
diesbezüglichen Entscheidungen die Vorträge der Landeshauptleute und die
Stellungnahmen von betroffenen BürgermeisterInnen in hohem Maß zu
berücksichtigen und solche Entscheidungen rasch zu treffen.

Der Bundesrat tritt für eine Gleichbehandlung aller Betroffenen ein, was durch den
objektiven Kriterienkatalog möglich wird.


Der Bundesminister für Inneres wird weiters ersucht, bei solchen Entscheidungen
das Grundrecht des Artikels 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) einer
besonderen Würdigung zu unterziehen.