165/A(E)-BR/2007
Eingebracht am 11.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Dr. Gumplmaier, Waltraut Hladny, Florianschütz
und GenossInnen
betreffend Beschleunigung der Asylverfahren - humanitärer Aufenthalt
Die
Sozialdemokratischen BundesrätInnen haben bereits Anfang Juni dieses
Jahres
Petitionen von BürgerInnen
überreicht, die sich mit dem Thema des humanitären
Aufenthaltes für gut integrierte AsylwerberInnen, die seit Jahren in
Österreich
wohnen, beschäftigen.
Dieses Thema erlangte nunmehr
insbesondere angesichts des Schicksals der
Familie Zogaj besonders hohe Aufmerksamkeit
in der österreichischen Bevölkerung.
Auf Druck der Sozialdemokratischen PolitikerInnen
in der Bundesregierung, in den
Landesregierungen sowie in National-,
Bundesrat und den Landtagen ist es nunmehr
gelungen, Leitlinien für eine humanitäre Vollziehung des
Fremdenpolizeigesetzes
sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zu entwickeln. Weiters konnte
eine verstärkte Einbindung der Landeshauptleute und der betroffenen
BürgermeisterInnen bei den Entscheidungen um humanitären Aufenthalt
umgesetzt
werden. Schließlich hat die Bundesregierung ein verbindliches politisches
Paktum
zur Vorlage eines Gesetzentwurfes betreffend Schaffung eines Asylgerichtshofes
und dessen Realisierung bis 1. Juli 2008
beschlossen.
Die Sozialdemokratischen
BundesrätInnen laden daher die Bundesräte der anderen
Fraktionen, aber auch jene, die keiner Fraktion angehören, ein, diese
Aktivitäten für
die AsylwerberInnen und für jene
Personen und Familien, die einen humanitären
Aufenthalt in Österreich benötigen, zu unterstützen.
Gleichzeitig wünschen die
Sozialdemokratischen BundesrätInnen,
dass Einzelschicksale weder parteipolitisch
ausgeschlachtet werden, noch diese Einzelschicksale, die die
öffentliche
Wahrnehmung erreichen, dazu führen, dass die Schicksale der anderen, die
diese
öffentliche Wahrnehmung nicht
erreichen konnten, ungehört bleiben.
Für uns Sozialdemokratische
BundesrätInnen ist der beschlossene Kriterienkatalog
dafür ein Garant, welcher allerdings
als Verordnung des Bundesministers für Inneres
rechtlich verbindlich gestaltet werden sollte.
Aus all den
genannten Erwägungen stellen daher die unterzeichneten Bundesräte
folgenden
Entschließungsantrag:
Zum Thema raschere Asylverfahren
Der Bundsrat bekräftigt das Recht aller
AsylwerberInnen auf eine rasche
Entscheidung ihres Verfahrens und unterstützt alle Maßnahmen zur
Erreichung
dieses Zieles, insbesondere die Schaffung
eines Asylgerichtshofes, der mit seiner
Arbeit am 1. Juli 2008 beginnen kann. In diesem Zusammenhang stellt der
Bundesrat
fest, dass eine über
fünfjährige Dauer von Asylverfahren dem Trend der
europäischen Rechtsprechung folgend aus rechtstaatlicher Sicht
nicht akzeptiert
werden kann.
Der Bundesrat ersucht die
zuständigen Bundesminister, für eine personelle
Aufstockung der ersten und zweiten Instanz im Bereich der entscheidenden
Personen, aber auch der wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen zu sorgen, damit nicht
nur die neuen Asylanträge rasch erledigt werden können, sondern
gleichzeitig auch
ein Abbau jener Verfahren, die seit Jahren anhängig sind,
möglich wird. Der
Bundesrat strebt einen Abbau dieses „Rucksackes" bis 2010 an.
Der Bundesrat ersucht
darüber hinaus den Bundesminister für Inneres zur weiteren
Verfahrensbeschleunigung dafür zu
sorgen, dass sowohl die erste wie auch die
zweite Instanz in Asylangelegenheiten durch eine tagesaktuelle
Staatendokumentation auf wissenschaftlicher Basis über die Situation in
den
Herkunftsländern von AsylwerberInnen in ihrer Arbeit unterstützt
werden.
Zum Thema humanitärer Aufenthalt
Der Bundesrat
begrüßt ausdrücklich die verstärkte Einbindung der
Landeshauptleute
und der betroffenen
BürgermeisterInnen in das Verfahren zur Gewährung eines
humanitären Aufenthaltstitels. Der Bundesminister für Inneres wird
ersucht, bei
diesbezüglichen Entscheidungen die Vorträge der Landeshauptleute und
die
Stellungnahmen von betroffenen BürgermeisterInnen in hohem Maß zu
berücksichtigen und solche Entscheidungen rasch zu treffen.
Der Bundesrat
tritt für eine Gleichbehandlung aller Betroffenen ein, was durch den
objektiven Kriterienkatalog
möglich wird.
Der Bundesminister für Inneres wird weiters
ersucht, bei solchen Entscheidungen
das Grundrecht des Artikels 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens)
einer
besonderen Würdigung zu unterziehen.