173/A(E)-BR/2008

Eingebracht am 19.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dönmez, Schennach, Kerschbaum und KollegInnen

betreffend Aufnahme von Flüchtlingen aus Tibet.

Begründung:

Der Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Jacques Rogge, hat am 24. April 2002 wortwörtlich festgestellt: „Wir sind überzeugt, dass die Olympischen Spiele die Menschenrechtslage in China verbessern werden.“ Die Olympischen Sommerspiele haben wie geplant in China statt gefunden und sie haben die Menschrechtslage dort nicht verbessert. Obwohl China der Weltöffentlichkeit zugesichert hat, „internationale Standards und Kriterien“ umzusetzen, ist die Situation der Menschenrechte in China nach wie vor im höchsten Maße Besorgnis erregend. Besonders betroffen davon sind die Menschen in Tibet.

Nach wie vor wird in Tibet die Religionsfreiheit vollkommen missachtet. Friedliche Sympathiebekundungen für den Dalai Lama werden hart bestraft. 40 Tibetische Kinder wurden von der Polizei festgehalten, weil sie Tibetische Freiheitsparolen artikuliert haben. Einzelne dieser Kinder wurden von der Polizei schwer misshandelt. Auch der Versuch, Repressalien gegen die Tibetische Bevölkerung im Ausland aufzuzeigen, wird verfolgt.

Spirituelle bzw. religiöse Menschen leiden besonders unter den staatlichen Repressalien der Chinesischen Verwaltung. Millionen von Menschen werden an der freien Religionsausübung gehindert. Tausende verbüßen Haftstrafen und werden gefoltert, weil sie sich zu ihrer Religion bekennen. Besonders verfolgt werden Praktizierende das Falun Gong, Christen, Uigurische Moslems und Tibetische Buddhistinnen und Buddhisten. Amnesty International berichtet von nicht geklärten Todesfällen während bzw. unmittelbar nach der Haft. Dafür verantwortlich gemacht wird Folter und die Verweigerung von Lebensmittel und medizinischer Betreuung.


Viele Tibeterinnen und Tibeter müssen - um ihr Leben zu retten - ins Ausland fliehen.

Auch in Österreich befinden sich Flüchtlinge aus Tibet, die um Asyl angesucht haben. Bei Ablehnung ihres Asylantrages müssen sie nach China zurückkehren. Das heißt, wir schicken sie in die Hände ihrer Tyrannen, denen sie unter Lebensgefahr entronnen sind, zurück. Depression und Suizidversuch sind die Antwort auf die ersten Ablehnungen der Anträge.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung:

Die Bundesregierung, und insbesondere die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten sowie die Bundesministerin für Inneres werden aufgefordert, den Flüchtlingen aus Tibet rasch internationalen Schutz gewähren, die Asylanträge von Tibetischen Flüchtlinge rasch zu bearbeiten und angesichts der Bedrohung seitens der Chinesischen Behörden keine Abschiebungen mehr durchzuführen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten ersucht