182/A-BR/2010

Eingebracht am 22.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Bundesräte Martin Preineder, Mag. Susanne Neuwirth, Gottfried Kneifel,
Prof. Albrecht Konecny, Monika Mühlwerth
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum
Thema „Autonome Schule - Moderne Schulverwaltung"

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gemäß § 66 GO-BR wird eine parlamentarische Enquete abgehalten, wobei
hinsichtlich des Termins, des Gegenstandes, der Tagesordnung und des
Teilnehmer/innenkreises folgendes beschlossen wird:

1)  Termin:

Mittwoch, 24. November 2010, 10.00-14.00 Uhr

2)  Gegenstand:

„Autonome Schule - Moderne Schulverwaltung"

Inhaltliche Ausrichtung:

      Schulbehörden-Struktur - Bildungsdirektionen / mehr Verantwortung am
Schulstandort

      Kompetenz Bund / Länder / Gemeinden als Schulerhalter

      Lehrer / Organisation

      Finanzierung, Controlling, Leistungserbringung

      Schulpartnerschaft

3)  Tagesordnung und Referent/innen:

Einleitung:

(je 10 Minuten)

      Dr. Claudia Schmied, Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

      Dr. Beatrix Karl, Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

Impulsreferate:

(je 10 Minuten)

      Johann Penz, Präsident des Niederösterreichischen Landtages

      Prof. Mag. Herbert Gimpl, Präsident des Landesschulrates für Salzburg


       Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher

       Univ. Prof. Dr. Heinz Mayer

Im Anschluss allgemeine Diskussion

4) Teilnehmerkreis:

Teilnahmeberechtigt sind

1.                                      die Referentinnen und Referenten

2.                  18 Bundesräte im Verhältnis 7 ÖVP : 7 SPÖ : 1 FPÖ : 3 Fraktionslos

3.                  7 Mitglieder des Nationalrates im Verhältnis 2 SPÖ : 2 ÖVP : 1 FPÖ : 1
GRÜNE : 1 BZÖ

4.                  Je 2 Vertreter/in

des Bundeskanzleramts

des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
des Bundesministeriums für Finanzen

5.                  weiters je 1 Vertreter/in der Landesregierungen der Bundesländer

6.                  die Präsidenten der Landtage

Weiters jeweils ein informierter Vertreter

7.       des WIFO,

8.       des IHS und des

9.       KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung.

Weiters je 1 Vertreter/in

10.             der Verbindungsstelle der Bundesländer, des Österreichischen
Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes

11.             der Landesschulräte der Bundesländer

Weiters je 1 Vertreter/in der privaten Schulerhalter

12.  Katholische Kirche

-  Generalsekretariat der österr. Bischofskonferenz

-  Interdiözesanes Amt f. Unterricht u. Erziehung

-  Ordensschulen

 

13.  Evangelische Kirche A. u. H.B.

14.  Israelitische Religionsgesellschaft

15.  Islamische Glaubensgemeinschaft in Öster.


16. der nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft, EFFE Österreich

Weiters je 1 Vertreter/in

17.              der Rektorenkonferenz der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen

18.              der Rektorenkonferenz der privaten Pädagogischen Hochschulen

19.              der Österreichischen Universitätenkonferenz

Weiters je 3 Vertreter/in

20.        der Bundesschülervertretung

Weiters je 1 Vertreter/in

21.              der Schülerunion und der Aktion kritischer Schüler

22.              weiters 1 Vertreter/in des Katholischen Familienverbandes, des
Familienbundes, der Kinderfreunde, des Freiheitlichen Familienverbandes

Weiters je 4 Vertreter/innen

23.        der Eltern auf Vorschlag des Elternbeirates im BMUKK

Weiters je 4 Vertreter/innen

24.        der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Weiters je 1 Vertreter/in der Sozialpartner

25.                  der Wirtschaftskammer Österreich,

26.                  der Bundesarbeiterkammer,

27.                  der Österreichischen Industriellenvereinigung,

28.                  des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und

29.                  der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern.

Gemäß § 66 GO-BR ist die Enquete für Medienvertreter/innen zugänglich.

Vorsitz:

10.00-11.00 Uhr:                  Präsident des Bundesrates

11.00-12.00 Uhr:                  Vizepräsidentin des Bundesrates

12.00-13.00 Uhr:                  Vizepräsident des Bundesrates

13.00-14.00 Uhr:                  Präsident des Bundesrates

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne
Ausschussvorberatung unmittelbar in Verhandlung
zu nehmen.