194/A(E)-BR/2013

Eingebracht am 05.12.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrätinnen und Bundesräte Mag. Susanne Kurz,, Kneifel,

Dr. Schmittner, Dr. Heidelinde Reiter, Saller, Tiefnig, Perhab, Füller, Stadler, Novak

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhalt des Salzburg Airport

eingebracht in der 824. Sitzung des Bundesrates

Der Salzburg Airport ist als ein Kernstück der Österreichischen Infrastruktur unverzichtbar für die österreichische Wirtschaft, unsere  Arbeitsplätze   und insbesondere für den Tourismus. Mehr als eine Million Gäste reisen jedes Jahr  über  den Salzburger Flughafen in die  Tourismus-Gemeinden  Westösterreichs   an,  mehr  als eine Milliarde Euro an Wirtschaftseffekten wären in Gefahr. Rund  1.500   Arbeitsplätze in der Region hängen direkt oder indirekt von diesem Salzburger Leitbetrieb ab.

Der Salzburg Airport ist nach dem Flughafen Wien der zweitgrößte österreichische Flughafen und vor allem auch durch seine Lage der  wichtigste     Bundesländerflughafen. Eine Reduktion von Flugbewegungen würde sowohl der Österreichischen Wirtschaft, als auch dem Wirtschafts- und  Tourismus-Land       Salzburg massiv schaden.

Daher ist die angedrohte Verordnung des deutschen Verkehrsministers Peter Ramsauer, den Flugbetrieb am Salzburg Airport einzuschränken, eine Angelegenheit von gesamtösterreichischem Interesse. Durch diese würde die direkte Flugfrequenz, aber auch die Möglichkeit von Verbindungsflügen sowie die Anfliegbarkeit des Flughafens Salzburg massiv eingeschränkt. Der Salzburger Flughafen ist somit in seinem Bestand gefährdet.


Betroffen sind nicht nur Flugbewegungen, sondern es geht um einen Lebensnerv Salzburgs, dessen Gefährdung einen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum in Mitleidenschaft zieht, mit Auswirkungen für ganz Österreich und Deutschland.

Immerhin stammen mehr als 30 % der Passagiere, die vom Flughafen Salzburg abfliegen, aus Bayern bzw. Deutschland. Weiters kann für Flüge nach München Salzburg nicht mehr als Ausweichflughafen verwendet werden.

Es ist eine gemeinsame Aufgabe dass Österreich alle Möglichkeiten nutzt, den Erhalt des „Salzburg Airport“ zu sichern.

Daher stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf bilateraler und europäischer Ebene entschieden für den Erhalt bestehender An- und Abflugverfahren am Salzburg Airport und somit für den Erhalt des Salzburger Flughafens einzusetzen. Bereits begonnene Initiativen sollen fortgesetzt werden, um eine Gefährdung des Salzburger Flughafens samt Folgewirkungen zu verhindern.“

„ln formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Ausschussvorberatung unmittelbar in Verhandlung zu nehmen. “