200/A(E)-BR/2014

Eingebracht am 26.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Bundesräte Michalke

und weiterer Bundesräte

 

betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft

 

 

Österreich belegt mit einer Abgabenquote von über 45% des BIP den negativen 5. Rang im europäischen Vergleich und liegt damit bereits vor Schweden. Dabei sind Gebühren, die definitionsgemäß nicht in der Abgabenquote aufscheinen, hier noch gar nicht berücksichtigt.

 

Zudem kommt es heuer in Österreich erstmals dazu, dass die Lohnsteuer die Umsatzsteuer als bislang wichtigste Einnahmequelle überholen wird. In diesem Zusammenhang muss man sich vor Augen halten, dass Lohnsteuer und Umsatzsteuer gemeinsam 2/3 der gesamten öffentlichen Abgaben ausmachen. Dies bedeutet, dass folglich mindestens 2/3 der gesamten öffentlichen Abgaben von den Arbeitnehmern getragen werden.

 

Eine massive steuerliche Entlastung der Arbeitsnehmer, insbesondere eine Senkung der Lohnsteuern, ist daher mehr als notwendig. Das im Frühjahr beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2014 war ein Schritt in die falsche Richtung und hat keinerlei Steuerentlastung, sondern vielmehr eine Mehrbelastung von 771 Mio Euro für 2013 und 1,2 Mrd Euro für 2014 und die Folgejahre gebracht.

 

Darüber hinaus hat Österreich mit einer Ausgabenquote von über 51% des BIP die weltweit achthöchste Ausgabenquote. Österreich hat folglich kein Einnahmen-, sondern vielmehr ein Ausgabenproblem.

 

Eine Senkung der Ausgaben ist aber unabdingbar, um in der Lage zu sein, die Arbeitnehmer zu entlasten. 77% der Steuerpflichtigen haben ein maximales jährliches Einkommen von lediglich 25.000 Euro. Diese Gruppe ist sofort zu entlasten, und zwar mit einer Reduktion des Eingangssteuersatzes von derzeit 36,5% auf 25%. Auch gegen die kalte Progression müssen Maßnahmenergriffen werden; hier erscheint es notwendig, dass die Progressionsstufen regelmäßig an die Inflationsrate angepasst werden.

 

Es ist dringend erforderlich, dass den Arbeitsnehmern mehr Netto vom Brutto bleibt. Die Senkung des Eingangssteuersatzes darf aber nicht über neue Steuern, sondern durch eine Strukturreform und eine Senkung der Staatsausgaben finanziert werden.


Auch die AK Tirol und die AK Vorarlberg erheben entsprechende Forderungen.

 

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament umgehend einen Gesetzesentwurf einer Steuerreform, mit dem Ziel einer Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer auf 25% sowie einer gesamten strukturelle Steuerreform zuzuleiten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag zur Vorberatung dem Finanzausschuss zuzuweisen.