201/A(E)-BR/2014

Eingebracht am 26.06.2014
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Entschließungsantrag

des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec

und weiterer Bundesräte

betreffend Absenkung der SVA-Beiträge durch Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger

 

Die Krankenbeiträge an die Gebietskrankenkasse bzw. die Sozialversicherungsanstalt sind für Dienstnehmer und Selbstständige mit 7,65 Prozent gleich hoch, obwohl es bei der SVA einen 20%igen Selbstbehalt gibt. Hinzu kommt, dass Selbstständige im Schnitt 25 Prozent weniger Krankenstandstage haben, als Durchschnittsversicherte bei der GKK. Zusammen betragen die Kosten für Selbstständige damit 45% mehr als bei der Gebietskrankenkasse.

 

Bei geringfügigen Einkommen ist der Unterschied noch wesentlicher: Bei einem Einkommen von 395 Euro fallen für Krankenversicherung und Pension als Pflichtbeitrag bei der SVA knapp 200 Euro an und damit fast die Hälfte des Einkommens – bei der GKK hingegen keinen Pflichtbeitrag. Noch eklatanter fällt der Unterschied bei Mindestkörperschaftspflichtigen an, also wenn man nichts oder fast nichts verdient. Hier stehen 500 Euro Mindest-KöSt über 2.200 Euro SVA Pflichtbeitrag gegenüber.

 

Grundsätzlich sind die Pflichtbeiträge an die SVA höher als die Einkommensteuer und dazu kommt noch der Selbstbehalt. Um hier im Sinne eines einheitlichen Sozialversicherungssystems für Unternehmen Gerechtigkeit zu schaffen, sollte man die Sozialversicherungsträger zusammenlegen und auf der Grundlage der Verwaltungseinsparungen gleichzeitig die laufenden Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige, insbesondere EPU, um 45 Prozent absenken.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu übermitteln, die eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und auf der Grundlage der Verwaltungseinsparungen gleichzeitig eine Absenkung der laufenden Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige, um 45 Prozent, beinhaltet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates ersucht.

 

Wien, den 26.6.2014