205/A(E)-BR/2014

Eingebracht am 09.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Antrag

 

 

der Bundesräte Michalke, Jenewein, Brückl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhalt der Militärmusik in jedem Bundesland

 

 

Den Unterlagen zur Pressekonferenz von Bundesminister Klug am 3. Oktober 2014, „Strukturpaket - Maßnahmen zur Leistungsanpassung des Bundesheeres“ konnte entnommen werden, dass die Militärmusikkapellen von bisher neun, in jedem Bundesland eine, auf vier reduziert werden sollen. Die „Überlebenden“ sollen auf den Standorten Wien, Klagenfurt, Innsbruck und Linz verbleiben.

 

Es ist unverständlich, jetzt aus der finanziellen Not heraus Sparpotenzial bei der Militärmusik, die in allen anderen Bundesländern innerhalb der Bevölkerung äußerst anerkannt und verankert ist, zu suchen. Abgesehen davon ist die jeweilige Militärmusik in den Bundesländern ein traditionell gewachsener Truppenkörper, den man nicht einfach so wegrationalisieren kann. Die Militärmusik ist das beliebte Bindeglied zwischen Armee und Bevölkerung, die bei Angelobungen, Traditionstagen oder sonstiger Feierlichkeiten nicht wegzudenken ist.

 

Die Militärmusik trägt außerdem aktiv dazu bei, das durch die Bundesregierung mehr und mehr ramponierte Image unseres Heeres bei zahlreichen Anlässen aufzupolieren. Zudem stellen die Militärmusiken wichtige Partner für die Blasmusikverbände dar. Überdies ist die Militärmusik ein bedeutender Kulturträger, denkt man an ihre Tradition im Laufe der Geschichte Österreichs.

 

 

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Militärmusik in allen Bundesländern erhalten bleibt.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.