207/A(E)-BR/2014

Eingebracht am 06.11.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Bundesräte Füller, Dr. Brunner, Kneifel, Todt

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten

In der Europäischen Union gibt es das Bestreben, nach Artikel 86 AEUV eine unabhängige Europäische Staatsanwaltschaft zu gründen, welche für die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zuständig sein sollte. Der Gesetzwerdungsprozess und die diesbezüglichen Verhandlungen in den Gremien der Europäischen Union sind derzeit im Gange und es wurde noch keine endgültige Einigung erzielt. Der Vorschlag der Kommission enthält als wichtigste Elemente für die Europäische Staatsanwaltschaft jene der Unabhängigkeit, dezentralen Struktur, Anwendung nationalen Rechts, und Kosteneffizienz. Der Entwurf wurde von den Mitgliedstaaten zum Teil kritisiert und es gilt, eine gemeinsame sinnvolle Vorgangsweise zu finden.

Auch ein interparlamentarisches Treffen zu den Themen Europäische Staatsanwaltschaft und Datenschutz, welches am 17. September 2014 auf Einladung der Assemblèe Nationale in Paris stattgefunden hat und an der seitens Österreichs die Vorsitzende des Justizausschusses des Nationalrates Mag.a Michaela Steinacker und der Vorsitzende des Justizausschuss des Bundesrates Bundesrat Christian Füller teilgenommen haben, widmete sich diesem Thema.


Von Seiten Österreichs ist es bei der geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft insbesondere von Bedeutung, dass diese eine effiziente Struktur erhält, die schlagkräftige Ermittlungen erlaubt. Es muss sichergestellt werden, dass die Europäische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen unabhängig und zentral steuern und leiten kann und sich nicht -wie EUROJUST - auf eine koordinierende und die nationalen Strafverfolgungsbehörden unterstützende Funktion beschränkt. Ebenso wichtig ist es aber auch, dass die fundamentalen Grundrechte in diesem Zusammenhang gesichert werden und dass es diesbezüglich keinesfalls einen Rückfall hinter bereits in manchen Staaten erreichte Standards geben darf.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz sollen in den Gremien der Europäischen Union zum Thema „Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft“ darauf drängen, dass

Ø     bei der Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union eine effiziente, selbstagierende Behörde angestrebt wird, die tatsächlich in der Lage ist, die gesteckten Ziele zu erreichen und

Ø     es soll dabei der Respekt der fundamentalen Grundrechte sichergestellt und die europäischen Werte gesichert werden.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss