222/A(E)-BR/2016

Eingebracht am 01.12.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Bundesräte Monika Mühlwerth, Hans-Jörg Jenewein 

und weiterer Bundesräte

betreffend Echte Entschädigungen für Missbrauchsopfern in Kinderheimen

 

 

Missbrauch: Kern erwägt weitere Entschädigungen

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) will weitere Möglichkeiten zur Entschädigung von Missbrauchsopfern ausloten. Gespräche mit den zuständigen Ressorts seien angedacht, hieß es heute aus dessen Büro.

Zuvor hatte Kern im Rahmen eines Staatsakts für Missbrauchsopfer im Parlament von möglichen zusätzlichen Maßnahmen gesprochen, wie das Ö1-Morgenjournal berichtete.

 „Wir werden sicher überdenken müssen, ob es das gewesen sein kann oder ob wir da weitere Schritte machen müssen“, sagte Kern im Parlament, nachdem er von anwesenden Missbrauchsopfern angesprochen worden war. Bei der Veranstaltung mit Vertretern des offiziellen Österreich und der Kirche war es zu Unmutsbekundungen von Opfervertretern in Form von Zwischenrufen gekommen. http://orf.at/#/stories/2367274/

 

Demgegenüber hat etwa das BMASK unter den SPÖ-Ministern Rudolf Hundstorfer und Alois Stöger bei der tatsächlichen Unterstützung der Missbrauchsopfer in Kinderheimen defacto versagt.  In einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein musste Stöger zugeben, dass von den seit 2010 eingebrachten 390 Anträgen der Betroffenen auf Verdienstentgang lediglich 38 diesen bisher auch zugesprochen  bekamen. Weiteren 59  betroffenen Ex-Heimkindern wurde immerhin eine Bewilligung einer psychotherapeutischen Krankenbehandlung durch das Sozialministerium gnädig zugestanden. Die immer wieder geäußerte Kritik an der restriktiven Vorgangsweise des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) gegenüber Anspruchswerbern nach dem Verbrechensopfergesetz lässt der rote Sozialminister nicht gelten, und auch die umstrittenen Gutachter werden kollektiv in Schutz genommen:  

Das Verbrechensopfergesetz (VOG) ermöglicht eine effektive Hilfe für Opfer aktueller oder zeitnah zurückliegender Straftaten. Je weiter Sachverhalte in der Vergangenheit zurückliegen, umso schwieriger wird naturgemäß ihre Ermittlung. Dies gilt wie bei anderen Rechtsbereichen auch im VOG. Bei lange zurückliegenden Ereignissen können daher auch heute entgangene Verdienstchancen nur schwer beurteilt werden. Bei den vorgebrachten Kindheitserlebnissen handelt es sich meist um Vorfälle, die sich vor mehreren Jahrzehnten ereignet haben und einer retrospektiven Prüfung hinsichtlich tatrelevanter Details und strafrechtlicher Qualifikation somit nur erschwert zugänglich sind. (…) (Anfrage Nr. 10218/J bzw. Anfragebeantwortung Nr. 9770/AB )

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage an den Nationalrat zuzuleiten, die zum Inhalt hat, sämtliche bisher abgelehnten Fälle aus dem Titel des Missbrauchs in Kinderheimen nach dem Verbrechensopfergesetz neuerlich zu behandeln. Darüber hinaus sollen  auch entsprechende legistische Grundlagen dafür geschaffen werden, dass der Fristenablauf für die Beantragung bzw. weitere formelle und materielle Zugangshürden nach dem bisher geltenden Verbrechensopfergesetz für diese Gruppe der Verbrechensopfer beseitigt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates