223/A(E)-BR/2016

Eingebracht am 21.12.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Reinhard Todt, Edgar Mayer, Mag. Nicole Schreyer
Kolleginnen und Kollegen

betreffend wirkungsvolle Maßnahmen gegen Hasskriminalität im Internet

 

Hassreden können Menschen und der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen. Mit dem geltenden Strafrecht wurden daher Regelungen gegen Entwürdigung durch Hasskriminalität entwickelt. Damit soll Schutz geboten werden, indem Schädigungen der Freiheit, Ehre, Integrität und Selbstbestimmung verhindert und sanktioniert werden.

 

Hasskriminalität ist kein neues Phänomen. In sozialen Medien, die auch eine Kehrseite haben, sehen wir aber eine neue Facette dieses schon bekannten Problems. Mit der digitalen Verbreitung von Informationen über webbasierte Services entstehen neue Gefahren. Das Internet führt zu einer veränderten Kommunikation und einer neuen Situation sowohl für Opfer von Straftaten als auch für Behörden bei der Strafverfolgung.

 

Um eine wirkungsvolle Durchsetzung der geltenden Bestimmungen auch bei geänderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, braucht es mitunter eine Anpassung der Vorgangsweisen im Vollzug. Eine Reihe von Expertinnen und Experten, die im „Grünbuch Digitale Courage“ und in der parlamentarischen Enquete zu Wort gekommen sind, sehen in diesem Bereich Handlungsbedarf.

 

. In der digitalen Kommunikation auftauchende Lücken bei den Handhaben gegen Hasskriminalität beeinträchtigen den Schutz vor Hassbotschaften. Welche angemessenen neuen Maßnahmen hier vom Gesetzgeber allenfalls zu setzen sind, muss noch Gegenstand weitergehender Untersuchungen und Beratungen sein.

 

Nach den bisherigen Beratungen ist festzuhalten, dass die Bundesregierung und der Gesetzgeber in diesem Bereich gefordert sind. Diese politischen Maßnahmen werden aber, angesichts der Problematik, zu kurz greifen. Daher ersuchen wir nicht nur alle Beteiligten ihre jeweiligen Möglichkeiten zu nutzen, um der Demütigung und Einschüchterung von Menschen entgegenzutreten.

Wir halten darüber hinaus fest, dass die Politik, die beteiligten Unternehmen und die Zivilgesellschaft gleichwohl die gesellschaftliche Pflicht haben, couragiert, selbstständig und gemeinsam den sozialen Zusammenhalts zu schützen. Um daran effektiv zu arbeiten, regen wir daher eine weiterführende partnerschaftliche Zusammenarbeit an.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, die im Grünbuch des Bundesrates „Digitale Courage“ präsentierten und in der parlamentarischen Enquete aufgezeigten Empfehlungen und Vorschläge zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zu prüfen und gegebenenfalls in diesem Sinne Schritte einzuleiten sowie auch wirkungsvolle Maßnahmen aufzuzeigen, um die Anwendung geltender rechtlicher Bestimmungen zu forcieren.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss