232/A(E)-BR/2017
Eingebracht am 06.04.2017
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Entschließungsantrag
der Bundesrätin Mühlwerth
und weiterer Bundesräte
betreffend Wechsel von Schulstufen
§17 Abs. 5 besagt, dass innerhalb der Grundstufe I der Volksschule und der nach dem Lehrplan der Volksschule geführten Sonderschule sowie weiters innerhalb der ersten drei Schulstufen der Allgemeinen Sonderschule die Schüler berechtigt sind, während des Unterrichtsjahres in die nächsthöhere oder nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln, wenn dadurch der Lernsituation des Schülers eher entsprochen wird und eine Unter- oder Überforderung in körperlicher oder geistiger Hinsicht nicht zu befürchten ist.
Im Sinne von mehr Individualität sollte diese Wechselmöglichkeit auf die Grundstufe II der Volksschule ausgeweitet werden.
Daher stellen die unterzeichnenden Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der das Schulunterrichtsgesetz insofern geändert wird, dass der Wechsel von Schulstufen auch in der Grundstufe II der Volksschule entsprechend den sonstigen Bestimmungen des §17 Abs. 5 ermöglicht wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur beantragt.