242/A(E)-BR/2017

Eingebracht am 22.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrätinnen und Bundesräte Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Martin Preineder, Reinhard Todt, Dr. Magnus Brunner, Stefan Schennach,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend E-Partizipation, die Entwicklung einer neuen Kultur des öffentlichen Diskurses und eine transparente Gesetzgebung zur Stärkung der konsultativen Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren und des Parlaments.

Mit Gottfried Kneifel, Mario Lindner und Edgar Mayer haben drei Präsidenten des Bundesrates ihre Fokusthemen auf Digitalisierung gelegt. Im zweiten Halbjahr 2017 wurde unter der Präsidentschaft von Edgar Mayer mit dem Thema „Digitalisierung und Demokratie“ der dritte Schwerpunkt zum digitalen Wandel initiiert.

Aufbauend auf der Entschließung des Nationalrats vom 16. Mai 2017 betreffend „stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses ‑ ein Umsetzungsschritt der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“ (200/E XXV. GP), auf dem Grünbuch „Digitalisierung und Demokratie“ des Bundesrates, den Ergebnissen des Symposiums vom 4. Oktober 2017 und der Online- Konsultation zum Grünbuch (siehe https://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/Gruenbuch_Digitalisierung_und_Demokratie_ACC.pdf, https://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/20171004 BR-

Symposium Digitalisierung und Demokratie.pdf), engagiert sich der Bundesrat dafür, dass bereits ab den Vorarbeiten zur Entwicklung gesetzlicher Regelungen allen Bürgerinnen, Bürgern und Abgeordneten übersichtlich, verständlich, lesbar und möglichst barrierefrei Informationen und Entscheidungsgrundlagen online zur Verfügung gestellt werden. Damit soll eine offene und nachvollziehbare Meinungsbildung gewährleistet werden. Die Einbindung in frühen Phasen, in denen der breiteste Gestaltungsraum besteht, ermöglicht eine effiziente Beteiligung an der Entwicklung von Lösungen. Die verstärkte Nutzung von E-Partizipation ist dabei ein Mittel zum Zweck.

Zielsetzung sind bessere und besser akzeptierte politische Entscheidungen und Rechtsnormen durch eine frühzeitige Einbindung der Abgeordneten, Bürgerinnen und Vertreterinnen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und weiterer Fachleute in die Meinungsbildung und Entwicklung von gesetzlichen Regelungen, um ihnen Einblick in die Entscheidungsgrundlagen und Entscheidungsprozesse zu geben, eine sachliche und faktengestützte Berichterstattung und öffentlichen Debatten zu unterstützen und von den Erfahrung aus der Praxis, wissenschaftlicher Expertise und verfügbarem Know-how zu profitieren.

Die Möglichkeiten der E-Partizipation sollen umfassend genutzt werden, um als Grundlage für eine Beteiligung an der Meinungsbildung zu informieren und der interessierten Öffentlichkeit ein gutes Informationsangebot zur Verfügung zu stellen. Wobei das online-lnformationsangebot durch Informationen in klassischen, insbesondere in öffentlich-rechtlichen und geförderten Medien ergänzt werden muss. Diese Maßnahme unterstützen, ebenso wie für die oben genannte Entschließung (200/E XXV.GP), das Bestreben, die Demokratie durch eine konsultative Bürgerbeteiligung zu stärken.

Unsere Gesellschaft steht vor politischen Herausforderungen, die entscheidend für unsere Lebensqualität sowie die der nächsten Generationen und mit einer breiten politischen Unterstützung aber auch lösbar sind. Um zeitgerecht zu guten und akzeptierten Entscheidungen zu kommen, brauchen wir eine sachliche, ziel- und dialogorientierte Politik. Auch die Legitimation der politischen Akteure und Institutionen hängt davon ab, ob diese Anforderung erfüllt wird. Nachdem die Bedeutung und das Ansehen demokratischer Systeme jahrzehntelang außer Frage gestanden sind, ist in den westlichen Demokratien die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den politischen Verhältnissen gestiegen. Die Antwort auf den Vertrauensverlust kann nicht nur im Ausbau plebiszitärer Elemente liegen, sie liegt vor allem in der verantwortungsvollen Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben: eigenständig und transparent Entscheidungen zu treffen, die Tätigkeit der Regierung zu kontrollieren und die Bürgerinnen und Bürger am Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. Möglichkeiten der E-Partizipation bieten hier zunehmend neue Chancen zu informieren und in einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zu treten.

Um von den bereits verfügbaren Erfahrungen mit E-Partizipation zu lernen und die verstärkte Anwendung auf Ebene der Bundespolitik zu diskutieren und zu planen, wird der Bundesrat erfahrene PolitikerInnen, ExpertInnen und Wissenschafterlnnen einladen, ihr Know-how in die Debatte im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates einzubringen.

Um die Vernetzung auf internationaler Ebene weiterzuentwickeln, wird der Bundesrat an den Nationalrat und die Bundesregierung herantreten, um eine Beteiligung Österreichs an der „Open Government Partnership“ (OGP) als gemeinsames Projekt des Parlaments und der Bundesverwaltung zu prüfen, zu planen und vorzubereiten. Die OGP ist eine 2011 ins Leben gerufene multilaterale Initiative mit aktuell über 70 Mitgliedsstaaten für transparentere demokratische Prozesse. Die OGP fördert den internationalen Erfahrungsaustausch der Mitgliedsstaaten.

Die nachstehenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Um im Sinne der Entschließung 200/E XXV.GP, die konsultative Bürgerbeteiligung, insbesondere die E-Partizipation bereits im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses zu stärken, wird die Bundesregierung ersucht, im Rahmen des Regierungsprogramms der XXVI. GP, bereits ab den Vorarbeiten zur Entwicklung gesetzlicher Regelungen online übersichtliche, verständliche, lesbare und möglichst barrierefreie Informationen und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus ersucht.