248/A(E)-BR/2018

Eingebracht am 08.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Reinhard Todt, Inge Posch-Gruska, Ewald Lindinger

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Klarerer Föderalismus“

Am 1. Februar 2018 haben sich die beiden Landeshauptleute Günther Platter und Thomas Stelzer mit Ideen zu einem Konzept eines „klareren Föderalismus“ an die Öffentlichkeit gewandt.

Dieser Vorschlag beinhaltet eine Reihe von Reformüberlegungen der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion, die auch laufend präsentiert wurden, aber bedauerlicherweise auf wenig Unterstützung gestoßen sind. Dies betrifft eine klare Kompetenzverteilung und eine Auflösung überschneidender Kompetenzen mit dem Ziel, bundeseinheitliche Regelungen dort zu schaffen, wo es Sinn ergibt, und die anderen Kompetenzen den Ländern zu überlassen.

Eine Auflösung der gegenseitigen Zustimmungsrechte ist bereits in einem ersten Schritt aufgrund eines Gesetzesantrages des Bundesrates umgesetzt worden, weshalb es sinnvoll wäre, auch die zweite Phase dieser Auflösung durch den Bundesrat zu initiieren.

Dieser Entschließungsantrag soll es aber auch ermöglichen, dem Bundesrat bereits im Vorfeld dieser Bemühungen einzubinden, wobei vorgeschlagen wird, im Rahmen der Vorberatung dieses Entschließungsantrages im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus Expertinnen und Experten beizuziehen, um zu prüfen, in wieweit eine Umsetzung dieser Reform auch auf Initiative des Bundesrates hin möglich ist.

Die unterzeichneten BundesrätInnen stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen

Entschließung

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, dem Bundesrat einen Bericht zuzuleiten, der die Maßnahmen darstellt, die für die Umsetzung des Projektes „klarerer Föderalismus“ notwendig sind.

Gleichzeitig wird der Bundesminister ersucht, diesen Bericht bis längstens 1. Juni 2018 vorzulegen, um eine Beratung im Bundesrat noch vor dem Sommer 2018 zu ermöglichen.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Verfassung und Föderalismus