250/A(E)-BR/2018
Eingebracht am 19.02.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der BundesrätInnen David Stögmüller, Ewa Dziedzic; Heidi Reiter; Nicole Schreyer
betreffend Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen
In Oberösterreich werden seit mittlerweile mehr als 20 Jahren Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sehr erfolgreich gemeinsam mit nicht behinderten Kindern an Sonderschulen unterrichtet. Da die Führung von Integrationsklassen an Sonderschulen gesetzlich nicht vorgesehen ist, muss das Modell jährlich als Schulversuch beantragt werden. Derzeit läuft der Schulversuch „umgekehrte Integration“, konkret „Inklusive Klassen an Kompetenzzentren“ an 11 Sonderschulstandorten in Oberösterreich. Durch eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes im Vorjahr wurde allerdings die Zahl der Klassen, die als Schulversuch geführt werden dürfen, auf maximal 5% pro Bundesland limitiert. Die Umsetzung der Weisung des Bildungsministeriums, nur noch 5% aller Sonderschulklassen integrativ zu führen, würde das Aus für die Integrationsklassen an den OÖ Sonderschulen bedeuten.
An den betroffenen Schulstandorten wird seit vielen Jahren hervorragende Arbeit geleistet, die von SchülerInnen und Eltern ausdrücklich gelobt und geschätzt wird, und die als Vorzeigemodell gilt. Die Kinder werden entsprechend ihren Bedürfnissen in Schwerstbehindertenklassen, allgemeinen Sonderschulklassen und eben auch in Integrationsklassen unterrichtet. Durch das an den Schulen gelebte pädagogische Konzept ist es möglich, dass alle Kinder von dieser Art des gemeinsamen Unterrichts profitieren. Die Integrationsklassen sind der gelungene Versuch, selbst Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf einen inklusiven Schulalltag zu ermöglichen. Damit leistet die sogenannte „umgekehrte Integration“ auch einen wichtigen Beitrag, um Barrieren an der Bildungs-Teilhabe abzubauen. Darüber hinaus hat sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN- Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung verpflichtet, ein integratives Bildungssystem zu gewährleisten. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Bundesrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Parlament den
Entwurf einer rechtlichen Grundlage zur Beschlussfassung vorzulegen, die es
ermöglicht, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiterhin
gemeinsam mit nicht behinderten Kindern an Sonderschulen unterrichtet werden
können, und die somit den Weiterbestand von Integrationsklassen an
Sonderschulen absichert.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bildung vorgeschlagen.