251/A(E)-BR/2018

Eingebracht am 05.03.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sicherstellung des hochqualitativen Unterrichts an Schulen mit internationalen Curricula

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Sommer 2017 im Parlament wurde die Bildungsreform 2017 – Autonomiepaket beschlossen. Neben der Umstrukturierung der Bildungsverwaltung (Schaffung von Bildungsdirektionen), der Ermöglichung von Modellregionen für die Gemeinsame Schule und die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für Schulcluster und vor allem den massiven Ausbau der Autonomie der Schulen in Sachen Schwerpunktsetzung und Unterrichtsorganisation wurde einige weitere Maßnahmen gesetzt.

 

Unter anderem wurde wegen fehlender Qualifikationen der Lehrkräfte das Privatschulgesetzt wie folgt geändert:

 

Artikel 23 des Bildungsreformgesetzes 2017:  

 

Das Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 lit. c wird das Wort „und“ am Ende der lit. c durch einen Beistrich ersetzt, erhält die lit. d die Bezeichnung „e)“ und wird nach lit. c folgende lit. d (neu) eingefügt:

„d) der in der deutschen Sprache Sprachkenntnisse nach zumindest dem Referenzniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER nachweisen kann und“

2. In § 5 Abs. 4 wird das Zitat „Abs. 1 lit. a bis d“ durch das Zitat „Abs. 1 lit. a bis e“ ersetzt.

 

Es ist dennoch wichtig, dass Gesetze auch evaluiert werden und somit Probleme die entstehen, ehestmöglich aufgegriffen und vom Gesetzgeber korrigiert werden.

Bei der Bildungsreform wurde auch ein Teil des Privatschulgesetzes geändert, der jetzt zu Problemen an Internationalen Schulen in Österreich führt.

 

Diese Änderung, die mit Beginn des kommenden Schuljahres 2018/19 in Kraft tritt, nämlich die Anforderung an die Lehrkräfte, Deutsch auf dem Niveau C1 des GERS zu beherrschen, ist für internationalen Schulen unmöglich zu erfüllen, weil diese überwiegend in englischer Sprache unterrichten, mit internationalem Baccalaureat abschließen und daher native Speaker aus dem englischsprachigen Raum angestellt haben.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, sicherzustellen, dass an Schulen mit internationalen Curricula der Einsatz von Nativespeakern im fremdsprachig geführten Fachunterricht weiterhin möglich ist. Die Rechte der SchülerInnen auf einen Unterricht, der den österreichischen Lehrplananforderungen entspricht, sind jedenfalls sicherzustellen, indem entsprechende Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung der Lehrkräfte vorzulegen sind.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Unterricht vorgeschlagen.