259/A(E)-BR/2019

Eingebracht am 11.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrät*innen David Stögmüller, Martin Weber und Ewa Dziedzic

betreffend Aufnahme des Verbotes der Verwendung von Symbolen der Identitären Bewegung in das Symbole-Gesetz

BEGRÜNDUNG

Mit dem Symbole-Gesetz sollen Symbole extremistischer Gruppierungen, deren Ziele im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen, sowie anderer Bewegungen, deren Symbole als Aufruf, Verherrlichung oder Unterstützung von Gewalt verwendet werden, verboten werden.

Im Verfassungsschutzbericht von 2017 die Identitäre Bewegung als „eine der wesentlichen Trägerinnen des modernisierten Rechtsextremismus“[1] bezeichnet und damit als rechtsextreme Vereinigung qualifiziert.

Das DÖW stuft die Bewegung als „rechtsextreme Jugendorganisation mit vielfältigen faschistischen Anklängen in Theorie, Ästhetik, Rhetorik und Stil“ ein.

Die Identitäre Bewegung ist offen rechtsextrem, da sie das „Volk“ als „organische Gemeinschaft“ über den einzelnen Menschen stellt. Diese für sie als natürliche Abstammungsgemeinschaft sehen sie „Zerfall“ bedroht. Zudem soll nach ihrer Ansicht die politische Willensbildung nicht individuell, sondern als Kollektiv erfolgen. Die Identitären weisen mit dem NS-Kronjuristen Carl Schmitt darauf hin, dass ihre "Demokratie" eine "gewisse Homogenität in der Bevölkerung" voraussetzt.

Sie stets gegen eine sog. „kulturelle Vermischung“ aus. Sie sprechen sich für den „Ethnopluralismus“ aus, der für sie eine strikte der Trennung der unterschiedlichen „Kulturen"/"Völker“ darstellt.[2]

Tatsächlich entspricht die Anwendung (auch) physischer Gewalt der militanten/"wehrhaften" Grundhaltung der Gruppierung, die u. a. in der exzessiven Verwendung von Kriegs- und Kampfmetaphern Ausdruck findet. Offenkundig ist ferner die vom historischen Faschismus bekannte Todesfaszination bzw. -sehnsucht. So wird etwa der Jugendslogan "YOLO/You only live once" von Identitären (wie im Übrigen auch von ihnen nicht nur in diesem Punkt weltanschaulich verwandten Djihadisten) in "YODO/You only die once" abgewandelt.

Vermeintliche "Selbstverteidigungskurse", wie sie von mehreren IBÖ- Landesorganisationen teils in öffentlichen Parks durchgeführt werden, unterstreichen die eigene Kampfbereitschaft.

Dass es dabei keineswegs nur um Selbstverteidigung geht, belegt etwa das wiederholte Kokettieren mit Übergriffen gegen Frauen - u. a. durch die Ankündigung von "Besuchen" in Frauenhäusern und die Produktion von Aufklebern mit dem Slogan "Streetfight Experience since 1529". Nicht zuletzt lassen die identitäre Selbstwahrnehmung als "letzte Generation", die den Niedergang des "Abendlandes" abwenden könne, und die damit verbundene Rhetorik der "letzten Chance" auf ein Potenzial zur gewaltsamen Radikalisierung schließen, das in vereinzelten gewaltsamen Übergriffen auch bereits sichtbar wurde.[3]

Aber auch über ihr Logo, dem gelben Lamda-Symbol auf schwarzem Hintergrund, stilisieren sich die Identitären als vermeintliche Kämpfer*innen gegen einen übermächtigen Feind. Dieses Logo stammt aus der Comicverfilmung 300 (2007) und ist dort das Zeichen der in der Minderheit kämpfenden spartanischen Soldaten im Kampf gegen persische Soldaten.[4]

Derzeit läuft Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGb) aufgrund der Geldspende des Attentäters von Christchurch an die Identitäre Bewegung.[5]

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Parlament einen Entwurf für die Aufnahme des Verbotes der Verwendung von Symbolen der Identitären Bewegung in das Symbole-Gesetz vorzulegen, da die Ziele dieser rechtsextremistischen Gruppierungen im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen.

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.



[1]  BMI. Verfassungsschutzbericht 2017, S.53.

[2]   DÖW. Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ). Online:

http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/identitaere-bewegung-oesterreich-iboe (zuletzt abgerufen am 10.04.2019).

[3]  DOW. Gewaltdisposition Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ). Online:

http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/identitaere-bewegung-oesterreich-iboe/gewaltdisposition (zuletzt abgerufen am 10.04.2019).

[4]  Bruns, Julian/ Glösel, Kathrin/ Strobl, Natascha (2014). Die Identitären. Handbuch zur Jugendbewegung der Neuen Rechten in Europa. Münster: Unrast-Verlag, S.207f.

[5]  Der Standard (2019). Alte und neue Verfahren gegen Identitäre. Online:

https://derstandard.at/2000100266183/Alte-und-neue-Verfahren-gegen-ldentitaere (zuletzt abgerufen am 10.04.2019).