264/A(E)-BR/2019

Eingebracht am 04.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrätlnnen Grossmann, Stögmüller,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausfinanzierung der Justiz jetzt!

Die demokratische Republik Österreich lebt von dem System der Gewaltenteilung, in dem Legislative, Exekutive und Judikative einander im Staatsgefüge die Waage halten. Jede dieser Säulen muss ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verfügen.

In den vergangenen Jahren hat sich ein besorgniserregender Kahlschlag in der Justiz gezeigt, wovor Volksanwaltschaft, Rechtsanwaltskammer und Richtervereinigung immer wieder gewarnt haben. Nun hat auch Bundesminister Jabloner Alarm geschlagen: Die Justiz sterbe einen stillen Tod, war unter anderem im „Standard“ zu lesen. Es sei ein Punkt erreicht, an dem er Alarm schlagen müsse. Er sehe seine Aufgabe darin, den Blick aufs Wesentliche zu lenken. Wir können so nicht weitermachen.

400 Planstellen im Fachdienst an Gerichten seien in den letzten vier Jahren verloren gegangen. Diese Menschen seien aber das Rückgrat der Justiz. Die Recht suchende Bevölkerung habe ja nichts davon, wenn gute und schnelle Entscheidungen getroffen werden, diese aber monatelang in den Kanzleien herumliegen und nicht ausgefertigt werden können. Als Folge der Überbelastung kommt es zu Krankenständen und Burnouts. Allein um den jetzigen Betrieb aufrechterhalten zu können, braucht die Justiz die Freigabe von Rücklagen von annähernd 70 Millionen Euro.

Der Rechtsstaat Österreich muss angesichts dieser Umstände sofort Verantwortung übernehmen und für die Ausfinanzierung der Justiz und der Entlastung der Menschen, die sie aufrechterhalten, sorgen.

Die unterfertigten Bundesrätlnnen stellen daher den folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird dazu aufgefordert, die unmittelbare und langfristige finanzielle und personelle Ausstattung der Justiz, insbesondere mit fachdienstlichen, richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Planstellen, derart zu sichern, dass diese allen ihr zugewiesenen Aufgaben vollumfänglich nachkommen und menschenwürdige Anhaltungs- und Haftbedingungen sowie gute Arbeitsbedingungen garantieren kann.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Justiz.