267/A(E)-BR/2019

Eingebracht am 04.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Korinna Schumann Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erklärung des Climate Emergency

BEGRÜNDUNG

“Seit mehreren Monaten demonstrieren zehntausende Menschen österreichweit im Rahmen der Fridays For Future-Bewegung. Sie fordern, dass der Nationalrat und die Bundesregierung, die Bundesländer, die Städte und die Gemeinden sofort, effizient und konsequent handeln, damit die drohende Klimakatastrophe abgewendet werden kann. Es geht um unsere Zukunft und die Lebensmöglichkeiten zukünftiger Generationen, denn die Klimakrise ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Menschenrechts-, Artenschutz- und Friedensproblem.“ Mit diesen Worten beginnt die von Fridays For Future ausgearbeitete Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency in Österreich.

Tatsächlich ist die Klimakrise auch längst in Österreich angekommen. Die vergangenen vier Jahre waren die wärmsten seit Beginn der Aufzeichnungen. Die von der letzten Bundesregierung erfolgreich ins Leben gerufene Plattform „oesterreich.gv.at“ benennt die mit dem fortlaufenden Temperaturanstieg verbundenen Folgen in der Alpenregion: wachsende Intensität und Frequenz von Niederschlägen, mehr Hagel, aber auch mehr Dürreperioden, Verringerung des Bodenwassergehalts, Hochwasser, Murenabgänge, Gletscherrückgang und Schädlingsinvasionen. Mit am stärksten betroffen sind daher Land- und Forstwirtschaft, doch auch die Wasserversorgung gerät unter Druck. Für die Menschen steigen die gesundheitlichen Risiken sowohl direkt durch die Hitze als auch aufgrund der damit steigenden Verbreitung von Krankheitserregern.[1] Österreich hat also allen Grund, auch hierzulande den Climate Emergency auszurufen. Dabei geht es nicht um eine juristische Grundlage für Notstandsmaßnahmen, sondern um ein starkes politisches Signal eines neuerlichen Upgrades in der Klima- und Umweltpolitik hin zur umfassenden Vorreiterrolle. Österreich ist die Vorreiterrolle nicht fremd. Bei den Erneuerbaren Energien zählt Österreich zusammen mit den skandinavischen Ländern zur Spitze und wird auch die europäischen 2020-Ziele für den Anteil an erneuerbaren Energien am energetischen Endverbrauch erreichen. Diese Vorreiterrolle gilt es nun auch in der Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen und anderen Bereichen des Klima- und Umweltschutzes einzunehmen. Hier obliegt es den politischen Verantwortlichen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um allen politischen Ebenen die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu ermöglichen.

 

Die unterfertigenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

      den Climate Emergency zu erklären und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen.

      zusätzlich zu den Veröffentlichungen österreichischer gesetzlicher Institutionen die wissenschaftlichen Berichte des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC), des „Austrian Panel on Climate Change“ (APCC) und der “Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services" (IPBES) als sachliche Grundlage für zukünftige Klima- und Umweltpolitik heranzuziehen,

       und darauf aufbauend im Rahmen der Nachbesserung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) umgehend Maßnahmen, welche den Ausstoß von Treibhausgasen ohne Einsatz von risikoreichen Kompensationstechnologien und ohne Ankauf von Emissions-Zertifikaten nachweislich verringern. Ziel soll es sein, die Emissionen ehestmöglich, doch noch vor Mitte des Jahrhunderts, und sozial verträglich über die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens hinaus auf Netto-Null zu reduzieren, um Österreichs angemessenen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C zu leisten.

       bei zukünftigen Entscheidungen auch stets die Auswirkungen auf das Klima und den Klimaschutz feststellen zu lassen, transparent und nachvollziehbar darzustellen und zu berücksichtigen.

      zu Fortschritten und Schwierigkeiten bei der Emissions-Reduktion im Speziellen, sowie beim Klima- und Umweltschutz im Allgemeinen, dem Nationalrat und der Öffentlichkeit das halbjährliche Protokoll des Klimaschutzkomitees vorlegen zu lassen.

      die österreichische Bevölkerung über alle öffentlichen Kanäle umfassend und beständig über die Klima- und Umweltkrise, ihre Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen diese ergriffen werden, zu informieren.

       sich auf EU- und internationaler Ebene für die Erreichung des 1,5°C-Ziels politisch einzusetzen, entsprechende Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz auch von anderen Ländern einzufordern, sich für Erneuerbare Energien und gegen Energiegewinnung mittels Kernspaltung auszusprechen, sowie die Erfüllung des globalen Ziels durch den eigenen angemessenen Beitrag von Österreich zur Treibhausgasreduktion voranzutreiben.

       bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen mit den Bundesländern und Gemeinden zu kooperieren und sich mit diesen abzustimmen.

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.



[1] online verfügbar unter:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/klimaschutz/Seite.1000200.html, zuletzt abgerufen am 01.07.2019, inhaltlich auch deckend mit APCC (2014): Österreichische Sachstandsbericht Klimawandel 2014 (AAR14). Austrian Panel on Climate Change (APCC), Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien.