272/A(E)-BR/2020

Eingebracht am 12.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser
Kolleginnen und Kollegen

betreffend endlich mehr Tierschutz im Bereich Lebendtiertransporte

Österreich nimmt im Bereich des Tierschutzes eine Vorreiterrolle ein. In keinem anderen Land gab es in den letzten Jahren dermaßen viele Anpassungen, um das Tierwohl zu verbessern – sei es im allgemeinen Bereich, aber auch speziell im Bereich der Landwirtschaft. Jedoch gibt es nach wie vor Praktiken, die weder zeitgemäß, noch tierschutzkonform oder aus wirtschaftlichen Gründen nachzuvollziehen sind. Vor allem im Bereich der Lebendtiertransporte gibt es Handlungsbedarf.

Im Bereich der Tiertransporte sind aus unserer Sicht ebenso längst überfällige Anpassungen vorzunehmen. Bereits letztes Jahr hat die zuständige Bundesministerin, Mag. Beate Hartinger-Klein, die Initiative ergriffen und die Konditionen bzgl. der Lebendtiertransporte verbessert, in dem sie den Transport von Lebendtieren ab einer bestimmten Temperatur stark eingeschränkt hat, um den Tieren unnötiges Leid zu ersparen.

 

In Österreich herrscht eine strenge Gesetzeslage in Bezug auf die Tiertransporte. So sind nicht nur die europaweit gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Berufskraftfahrer, welche Lebendtiertransporte ausführen, müssen eine eigene spezifische und aufwändige Ausbildung absolvieren, in der sie Fachkenntnisse in Bezug auf alle gesetzlichen Vorschriften, alle Sicherheitsvorkehrungen und sonstige Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Detailqualifikationen in Bezug auf die Bedürfnisse der Tiere, das Wohlbefinden und die Verhaltensweisen, Stresseinflüsse durch den Transport und deren Auswirkungen, Krankheitssymptome, Notfallmanagement und Erste Hilfe für Tiere erlernen und sich verpflichten anzuwenden bzw. zu beachten.

Auch auf EU-Ebene hat man mittlerweile eingesehen, dass hier dringender Reformbedarf besteht, jedoch wurde bis dato nur davon gesprochen und wenig bis gar nichts umgesetzt. Seit Dezember 2018 liegen dem dafür zuständigen Ausschuss für Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung 39 Vorschläge vor, die umgesetzt werden sollten. Gefordert werden u.a. die Aktualisierung und Verbesserung der Vorschriften über die Belüftung und Kühlung aller Fahrzeuge, angemessene Tränksysteme, den Transport nicht transportfähiger Tiere, eine Erhöhung des Mindestkopfraumes, sowie einen verringerten Viehbesatz. Bis dato wurden weder Lösungen, noch Änderungsvorschläge oder Bestrebungen in solch eine Richtung erkennbar.

Wir sprechen uns in Bezug auf den Transport von Tieren über die österreichische Landesgrenze hinaus, welche zur Schlachtung vorgesehen sind, für ein Verbot aus. Den Tieren soll durch dieses Verbot tagelange Fahrten erspart werden und unnötiges Tierleid verhindert werden. So muss hier auch ein Konzept erarbeitet werden, den inländischen Transport von Schlachttieren so kurz wie nur möglich zu halten, ohne damit der Landwirtschaft und unseren Bäuerinnen  und Bauern wirtschaftlich zu schaden. Denn diese haben bis dato bei allen Maßnahmen, die in der Landwirtschaft in Bezug auf Tierschutz getroffen wurden, die Hauptlast getragen und wurden so teilweise dazu gezwungen aus wirtschaftlichen Gründen ihren Betrieb aufzulösen.

Bei Verstößen gegen einschlägige Tiertransportregelungen sollen Mindeststrafen eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass die Normadressaten dieser Regegelungen auch tatsächlich dazu angehalten sind, sich gesetzeskonform zu verhalten.

Dies soll nicht passieren. Denn wir sind stolz darauf, eines der Vorzeigeländer in Bezug auf die Selbstversorgung zu sein.

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der österreichischen Landwirte:

 

·         sich auf EU-Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine schnellst mögliche Untersagung überflüssiger Lebendtiertransporte von Tieren, die zur Schlachtung ins Ausland verbracht werden, einzusetzen und

·         ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung des, durch Schlachttiertransporte in Österreich entstehenden Tierleides inklusive einer Erhöhung der Mindeststrafen bei Gesetzesverstößen auszuarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.