277/A(E)-BR/2020
Eingebracht am 16.07.2020
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesrätlnnen Korinna Schumann, Karl Bader, Monika Mühlwerth,
Marco Schreuder
Kolleginnen und Kollegen
betreffend bestmögliche Umsetzung der Kinderrechte
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3.
Dezember 2015 einen eigenen Ausschuss für Kinderrechte eingesetzt. Seither
besteht das einvernehmliche Ziel, diesen zu einem Kompetenzzentrum
weiterzuentwickeln. Um das wichtige Anliegen der Kinderrechte bestmöglich
zu verfolgen, ist auch in Zukunft ein Zusammenwirken von ExpertInnen auf
allen politischen Ebenen (wie auch der Besuch von einschlägigen
Veranstaltungen wie
Kinder- und Jugendparlamente) erforderlich. Es ist daher in Aussicht genommen,
dass
dieser Ausschuss im Zusammenhang mit der Vorberatung dieses
Entschließungsantra
ges künftig zumindest zweimal jährlich den Austausch mit den Kinder-
und JugendsprecherInnen der Landtage, den Kinder- und Jugendanwaltschaften
und gegebenenfalls mit Kinder- und Jugendparlamenten besucht, um die dort
gewonnenen Erfahrungen bündeln
zu können.
Da die Kinderrechte in fast allen politischen
Bereichen betroffen sein können, werden die zuständigen Mitglieder
Bundesregierung gebeten, den Kinderrechteausschuss zu
unterstützen.
Die nachstehenden Bundesrätlnnen stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
"Die zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung werden ersucht, den Kinderrechteaus
schuss des Bundesrates insbesondere bei der Bewertung von Vorhaben und deren
Auswirkungen auf die Kinderrechte zu unterstützen."
Zuweisungsvorschlag: Kinderrechteausschuss