277/A(E)-BR/2020

Eingebracht am 16.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrätlnnen Korinna Schumann, Karl Bader, Monika Mühlwerth,

Marco Schreuder
Kolleginnen und Kollegen

betreffend bestmögliche Umsetzung der Kinderrechte

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 einen eigenen Ausschuss für Kinderrechte eingesetzt. Seither besteht das einvernehmliche Ziel, diesen zu einem Kompetenzzentrum weiterzuentwickeln. Um das wichtige Anliegen der Kinderrechte bestmöglich zu verfolgen, ist auch in Zukunft ein Zusammenwirken von ExpertInnen auf
allen politischen Ebenen (wie auch der Besuch von einschlägigen Veranstaltungen wie
Kinder- und Jugendparlamente) erforderlich. Es ist daher in Aussicht genommen, dass
dieser Ausschuss im Zusammenhang mit der Vorberatung dieses Entschließungsantra­
ges künftig zumindest zweimal jährlich den Austausch mit den Kinder- und Jugendspre­cherInnen der Landtage, den Kinder- und Jugendanwaltschaften und gegebenenfalls mit Kinder- und Jugendparlamenten besucht, um die dort gewonnenen Erfahrungen bündeln
zu können.

Da die Kinderrechte in fast allen politischen Bereichen betroffen sein können, werden die zuständigen Mitglieder Bundesregierung gebeten, den Kinderrechteausschuss zu
unterstützen.

Die nachstehenden Bundesrätlnnen stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, den Kinderrechteaus­
schuss des Bundesrates insbesondere bei der Bewertung von Vorhaben und deren Aus­wirkungen auf die Kinderrechte zu unterstützen."

Zuweisungsvorschlag: Kinderrechteausschuss