278/A(E)-BR/2020

Eingebracht am 25.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Michael Bernard, Josef Ofner, Christoph Steiner und weiterer Bundesräte

betreffend Änderung der FFH-Richtlinien zur Sicherung der heimischen Almwirtschaft

In den letzten Jahren haben Meldungen über gerissene Schafe und Rinder durch Wölfe zugenommen (bspw. Salzburg, Tirol). Vermehrt werden Wölfe zu sogenannten „Problemtieren“. Laut Wildtierbiologen Klaus Hackländer bedeutet das, dass ein Wolf in einen Blutrausch gerät, wenn er bspw. ein Schaf erlegt hat und sich in Folge die weitere Herde vornimmt. Die Ausbreitung des Wolfes ist somit zu einer großen Bedrohung für die heimische Almbewirtschaftung geworden, die stark gefährdet ist. Dass dem Schutz des Wolfes mehr Beachtung geschenkt wird als dem Schutz von Nutztieren wie Schafen und Rindern, ist für den Obmann der oberösterreichischen Almbauern Johann Feßl nicht nachvollziehbar: „Der Wolf ist mit Almen nicht verträglich. [...] Damit nimmt man uns die Freude an der Arbeit [...] und dann hören wir irgendwann auf' (https://bauernzeitung.at/wolf-natura-2000-strukturwandel- almbewirtschaftung-in-gefahr/).

Mittlerweile haben einzelne Wölfe auch bereits die Scheu vor menschlichen Siedlungsgebieten abgelegt und sorgen für zunehmende Ängste bei der lokalen Bevölkerung. So hat ÖVP-Bundesrat und Bgm. der Gemeinde Matrei - Andreas Köll -darauf hingewiesen, dass erst im Mai 2020 ein Wolf in unmittelbare Nähe eines Siedlungsgebietes von Matrei vorgedrungen ist und durch die Ausbreitung des Wolfs auch mit weiteren negativen Folgen zu rechnen ist - so ist beispielsweise eine Tollwut-Wiedereinschleppung aus dem Balkan nicht auszuschließen. Der Matreier Gemeinderat hat daher in einer Resolution u.a. gefordert, eine österreichweite „Wolfsverordnung“ auszuarbeiten und ein längst überfälliges Wolfsmanagement einzuführen (vgl. Resolution der Bürgermeister der Marktgemeinde Matrei in Osttirol vom 18.05.2020). Zwar gibt es bereits seitens des WWF einen Wolfsmanagementplan aus dem Jahr 2012, dieser ist jedoch kaum mit der Realität vereinbar, da er auf ein „konfliktfreies Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf“ abzielt. So hat der steirische ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Bgm. der Gemeinde Mautern - Andreas Kühberger - angekündigt, eine Petition zu starten, um die Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, da bereits bis Mitte Juni 2020 21 Schafsrisse und ein gerissenes Kalb in der Steiermark nachgewiesen wurden, sodass die Situation untragbar geworden ist.

Besonders kritisiert wird der hohe Schutzstatus des Wolfes, der bis dato keine Entnahme von Problemwölfen zulässt. Laut Wildtierexperten Klaus Hackländer gehört der Wolf nicht zu den gefährdeten Tierarten, sondern hat eine steigende Population zu verzeichnen (vgl. https://www.profil.at/wissenschaft/rueckkehr-wolf-oesterreich- 10907646), weshalb der besondere Schutz, der noch aus den 1970er Jahren stammt, als man nicht mit einer solch massiven Ausbreitung des Wolfes gerechnet hat, nicht mehr den aktuellen Realitätswelten auf den Almen entspricht.

Auch der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer Franz Eßl weist darauf hin, dass „traditionelle Berglandwirtschaft nicht möglich ist, wenn sich der große

Beutegreifer bei uns etabliert (https://www.waldverband.at/essl-fordert-aenderung- der-ffh-richtlinie-zum-wolf/) und fordert ein ordentliches Wolfsmanagement. Notwendig dazu ist - darin sind sich alle Experten einig - eine Änderung der FFH-Richtlinien.

Die europaweit gültige Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), weist dem Wolf einen äußerst hohen Schutzstatus zu, der keine Entnahme von Wölfen ermöglicht. Dieser Schutzstatus (aktuell Anhang IV der FFH) muss daher so rasch wie möglich gesenkt werden (entsprechend den Ausführungen zu Anhang V der FFH) , ansonsten wird keine Beweidung der Almen und Bergweiden sowie Erhalt unserer Kultur- und Tourismuslandschaft weiterhin möglich sein.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Bundesrates wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, notwendige Maßnahmen zu treffen, um ein aktives Wolfsmanagement in Österreich sowie die Entnahme von Problemwölfen (durch Änderung des Schutzstatus gem. FFH-Richtlinien) zu ermöglichen, um ein Bestehen der heimischen Almwirtschaft und Kulturlandschaft zu gewährleisten und die Sicherheit der Bevölkerung in wolfsnahen Siedlungsgebieten zu garantieren.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Bundesrates zuzuweisen.