BUNDESRAT
 

EINBERUFUNG

 

des Finanzausschusses
 
 
Dienstag, 6. November 2001, 17 Uhr im Lokal II
 
 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Datenschutzgesetz 2000, das Parteiengesetz, das Mediengesetz, das Privatradiogesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz für den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes); mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das Studienberechtigungsgesetz und das Tierversuchsgesetz geändert werden; mit dem das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundes-Jugendvertretungsgesetz und das Krankenanstaltengesetz geändert werden; mit dem das Außenhandelsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Chemiewaffenkonvention-Durchführungsgesetz, das Sicherheitskontrollgesetz 1991, das Akkreditierungsgesetz, das Bauproduktegesetz, das Beschussgesetz, das Dampfkesselbetriebsgesetz, das Elektrotechnikgesetz 1992, das ERP-Fonds-Gesetz, das Kesselgesetz, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Maß- und Eichgesetz, das Normengesetz 1971, das Vermessungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ingenieurgesetz 1990, die Gewerbeordnung 1994, das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz, das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das EU-Wettbewerbsgesetz, das Euro-Währungsangabengesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Starkstromwegegesetz 1968, das Preistransparenzgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über das Grubenwehrehrenzeichen, das Lagerstättengesetz, und das Allgemeine österreichische Berggesetz geändert werden (2. Euro-Umstellungsgesetz - Bund)
(742 d.B. und 824 d.B. sowie 6458/BR d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden
(825 d.B.)
 

 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(598 d.B. und 818 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(695 d.B. und 819 d.B.)
 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Libanesischen Republik über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll
(682 d.B. und 820 d.B.)
 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen
(688 d.B. und 821 d.B.)
 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen
(751 d.B. und 822 d.B.)
 

 8.

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über die Förderung und den Schutz von Investitionen
(747 d.B. und 823 d.B.)
 

 

Johanna Schicker

 

Vorsitzende

 
 
 
Wien, 2001 10 29
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.