BUNDESRAT
EINBERUFUNG
des Justizausschusses
Montag,
7. Juni 2004, 16 Uhr im Lokal III
Tagesordnung:
1. |
Beschluss des
Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea
- SE) - (SE-Gesetz - SEG) erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das Firmenbuchgesetz,
das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, das
Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 und das Versicherungsaufsichtsgesetz
geändert werden (Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 - GesRÄG 2004) |
2. |
Beschluss des
Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher
(Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz - FernFinG) erlassen wird und das
Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie das
Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden |
3. |
Beschluss des
Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem familien-
und erbrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und
des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie das
Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert werden (Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 -
FamErbRÄG 2004) |
4. |
Beschluss des
Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von
europäischen Rechtsanwälten in Österreich geändert wird |
5. |
Beschluss des
Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation
der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988 |
6. |
Beschluss des
Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im
Strafvollzug getroffen werden |
Vorsitzende
Wien,
2004 06 02
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Es wird darauf hingewiesen, dass
die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit
dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des
Nationalrates bezeichnen.