1100/AB-BR/96

Die Bundesräte Gerstl und Kollegen haben am 26. Juni 1996 unter der Nr. 1191/J-BR/96 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einbeziehung privater Krankenanstalten in die Strukturkommissionen und in das Finanzierungssystem nach LKF im Zuge der Spitalsreform gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"l. Sind Sie bereit, den nach ordnungsgemäßen

Bedarfsprüfungsverfahren zugelassenen Einrichtungen eine Gleichbehandlung erfahren zu lassen?

2. Wollen Sie den privaten Krankenanstalten eine entsprechende Vertretung in der Strukturkommission des Bundes und in den Kommissionen der Länder zubilligen?

3. Werden Sie sich für die Einbeziehung der genannten Krankenanstalten in das Finanzierungssystem nach LKF verwenden?

4. Wie beurteilen Sie die Leistungen der -privaten Krankenanstalten?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die politische Einigung vom 29. März 1996 über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 hat sich auf folgende Krankenanstalten bezogen:

1. Öffentliche Krankenanstalten gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 des Krankenanstaltengesetzes mit Ausnahme der Pflegeabteilungen in öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie und

2. private Krankenanstalten der im § 2 Abs. 1 Z 1 des Krankenanstaltengesetzes bezeichneten Art, die gemäß § 16 des Krankenanstaltengesetzes gemeinnützig geführte Krankenanstalten sind.

Es handelt sich dabei um jene öffentlichen und gemeinnützigen Krankenanstalten mit einem Anteil von rund 74 % an der gesamten Bettenkapazität Österreichs, die auch bisher vom Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds Zuschüsse erhalten haben.

Die für die Behandlung der übrigen Krankenanstalten maßgebende Rechtslage, die sowohl im Krankenanstaltengesetz des Bundes als auch in den Ausführungsgesetzen der Länder genau geregelt ist, wurde durch die genannte Einigung vom 29. März 1996 nicht berührt.

Daher wurde auch die Frage der Vertretung der privaten Krankenanstalten in der Strukturkommission bzw. in den Landeskommissionen nicht behandelt.

Zu Frage 3:

Die privaten Krankenanstalten werden von meinem Ressort - wie auch in der Vergangenheit - umfassende Informationen und die Unterstützung erhalten, die es ihnen - sofern sie sich mit

ihren Vertragspartnern darauf einigen - ermöglicht, das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung auch in ihrem Bereich anzuwenden.

Zu Frage 4:

Der Versorgung von Patienten durch Privatkrankenanstalten wird selbstverständlich auch von mir der gebührende Stellenwert eingeräumt.