1104/AB-BR/96

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Bundesräte Irene Crepaz und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Europäische Sozialfonds

(Nr. 1188/J-BR/96)

Die Administration des Europäischen Sozialfonds mit einem gesamten Budgetrahmen von jährlich rund 1,5 Mrd. ÖS verläuft weitgehend friktionsfrei. Natürlich ist es bei der Vielzahl an Förderentscheidungen - allein im Rahmen von Ziel 3 wurden bisher nahezu 30.000 Personen und etwa 3.500 Projekte gefördert - nicht zur Gänze auszuschließen, daß in einzelnen Fällen Probleme auftreten. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß die mit der Administration des Europäischen Sozialfonds befaßten Dienststellen alles daran setzen, die Abwicklung .der Förderungen so rasch und effizient als irgend möglich durchzufahren. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Anforderungen von Zielprogrammen und Gemeinschaftsinitiativen war es erforderlich, unterschiedliche Strukturen für die Administration aufzubauen.

Frage 1:

Welche Stellen kontrollieren die Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds in Österreich?

Antwort zu Frage 1:

Für Angelegenheiten der Planung sowie für die Gesamtkoordination der Administration des Europäischen Sozialfonds ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig.

Die Administration auf Projektebene wird vom Arbeitsmarktservice, den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen, dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst sowie einigen Landesdienststellen in der Verantwortung des sogenannten "Endbegünstigten" durchgeführt. Nur ein geringer Teil der Maßnahmen der Technischen Hilfe sowie die Gemeinschaftsinitiativen werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales selbst vergeben.

Die Kontrolle erfolgt daher primär durch jene Stellen selbst im Rahmen der eigenen Kontrollinstanzen, die Mittel des Europäischen Sozialfonds vergeben und damit auch die Verantwortung und die Haftung für die widmungsgemäße Verwendung der ESF-Mittel tragen. Darüber hinaus bestehen Kontrollrechte der Europäischen Kommission, die in den Strukturfondsverordnungen sowie in den Haushaltsvorschriften der Europäischen Union geregelt sind, sowie des Österreichischen und des Europäischen Rechnungshofes.

Frage 2:

Wie erfolgt die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung dieser Mittel?

Antwort zu Frage 2:

Im Rahmen der Administration des Europäischen Sozialfonds in Österreich übernimmt jeder Endbegünstigte (auszahlende Förderstelle) @t der Übernahme der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds auch die Verantwortung für einen den Vorschriften und der Erreichung der Ziele entsprechenden Einsatz der Mittel sowie die unbeschränkte Haftung für die widmungsgemäße Verwendung der Mittel im jeweiligen eigenen Wirkungsbereich.

Die Kontrolle für die widmungsgemäße Verwendung der Mittel ist daher vom jeweiligen Endbegünstigten im eigenen Zuständigkeitsbereich regelmäßig (z. B. im Rahmen der Innenrevision) zu überprüfen. Die wichtigsten innerösterreichischen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene hierfür sind das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz.

Weiters unterliegt laut Rechnungshofgesetz die gesamte Ausgaben- und Einnahmengebarung des Bundes der Überprüfung durch den österreichischen Rechnungshof. Durch den Europäischen Sozialfonds kofinanzierte Maßnahmen unterliegen weiters der Überprüfung durch die Europäische Kommission und durch den Europäischen Rechnungshof.

Darüber hinaus wird durch das Monitoring-System des Europäischen Sozialfonds sowie durch die umfangreichen Analysen, die im Rahmen der Begleitung und Bewertung durchzufahren sind, eine weitere Aufsichtsdimension geschaffen, die die Wahrung der widmungsgemäßen Verwendung der Gelder des Europäischen Sozialfonds garantieren soll. Nicht programmgemäß verwendete Mittel werden zurückgefordert und erneut programm entsprechend eingesetzt.

Frage 3:

Sind die Förderungen in den Bereichen Soziales und Frauen trotz Sparpaket gesichert?

Antwort zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist vordringlich für Maßnahmen zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt zuständig. Diese ist trotz Sparpaket nicht nur gesichert, sondern soll - nicht zuletzt mit Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds - weiter ausgebaut werden. Ebenfalls sichergestellt ist die Kofinanzierung der Maßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie des Ausgleichtaxfonds.

Frage 4:

Wie wird in diesem Zusammenhang mit EU-Förderungen - die an Kofinanzierungen gebunden sind - vorgegangen?

Antwort zu Frage 4:

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen "Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen" und ADAPT werden bei der ersten Antragsrunde insgesamt 83 Projekte aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds gefördert, wobei 53 Projekte auf die Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung und 30 Projekte auf die Gemeinschaftsinitiative ADAPT entfallen. Projekte in den Bereichen Soziales und Frauen werden vorwiegend im Rahmen von "Beschäftigung" mit den drei Strängen HORIZON für Behinderte und Benachteiligte, NOW für Frauen und YOUTHSTART für (vorwiegend benachteiligte) Jugendliche gefördert. Auf HORIZON entfallen 25 Projekte, auf NOW 16 Projekte und auf YOUTHSTART 12 Projekte.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewilligt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel die zu fördernden Projekte unter Beachtung der Bestimmungen der Strukturfondsverordnungen, sonstiger relevanter Gemeinschaftsinitiativen, der Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Gemeinschaftsinitiativen, der in den Leitfäden der Kommission erstellten Bedingungen, soweit sie rechtsverbindlich sind, den irn einzelnen von der Kommission vorgegebenen Abstimmungserfordernissen und der österreichischen Förderungsrichtlinien.

Frage 5:

Sind die offensichtlichen Probleme bei diesen Kofinanzierungen auf mangelnde Zusammenarbeit der befaßten Stellen zurückzuführen?

Antwort zu Frage 5:

Im Rahmen der Zielprogramme 1- 5b gibt es keine Probleme bei der Kofinanzierung der Maßnahmen.

Die Koordination bei der Abwicklung der Gemeinschaftsinitiativen "Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen" und ADAPT und deren Kofinanzierung ist für die erste Antragsrunde deshalb schwieriger, da die Projekte auf transnationaler Ebene abgewickelt werden, d.h. zwei europäische Partnerprojekte haben müssen. Durch die Tatsache, daß die Programmplanungsperiode des Europäischen Sozialfonds für die "alten" Mitgliedsstaaten bereits Anfang 1994, d.h. ein Jahr vor dem EU-Beitritt Österreich begonnen hat, kam es naturgemäß zu Verzögerungen bei der Bewilligung der Operationellen Programme durch die Europäische Kommission. Dadurch mußten zugleich Planung und Umsetzung erfolgen.