1111/AB-BR/96
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1200/J-BR betreffend kleine und mittlere Unternehmen, welche die Bundesräte Dr. Kapral, Mag. Langer und Kollegen am 12. Juli 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Bereits zu Beginn der Arbeiten zum Dritten Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in der EU (1997-2000) wurde von Österreich die Forderung erhoben, die Einbindung der KMU-Organisationen in die Politikformulierung und -bewertung explizit vorzusehen. Diesem österreichischen Wunsch trägt der aktuelle Beschlußvorschlag vom 6. Juni 1996, 7939/96, in Artikel 2, Pkt. 6 ("Verbesserung des Instrumentariums der KMU-Politik") im allgemeinen und in Pkt. F), 1. Spiegelstrich des Anhanges zur Anlage ("Anhörung der Interessenverbände der KMU und des Handwerks auf europäischer Ebene bei der Ausarbeitung und Bewertung der sie betreffenden Politiken") im besonderen Rechnung.
Darüber hinaus werden die WKÖ und die Industriellenvereinigung regelmäßig in den Österreich-internen Meinungsbildungsprozeß eingebunden; in erheblichem Ausmaß wird diesen beiden Organisationen auch eine unmittelbare Mitarbeit in den entsprechenden Gremien der Kommission eingeräumt.
Außerdem hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Erstellung des Operationellen Programms Retex für Österreich koordiniert, welches die Förderung der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur in Regionen vorsieht, die stark vom Textil- und Bekleidungssektor abhängen. Dieses Programm kommt vor allem KMU zugute.
Die Europäische Kommission hat mit der Genehmigung dieses Programmes am 20.5.1996 die Gewährung eines Beitrages durch die EU in der Höhe von 2,586 Mio. ECU d.s. rd. 32 Mio.öS genehmigt. Insgesamt sind im Rahmen dieser Aktion rd. 64 Mio.öS an öffentlichen Mitteln im Zeitraum 1995 - 1997 vorgesehen (Verlängerung bis 1999 wird angestrebt). Anträge können über jedes Kreditinstitut, die Innovationsagentur und den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen eingebracht werden.
Auf dem Sektor der Forschung und Technologie laufen derzeit drei nennenswerte Initiativen, die sich auch mit Maßnahmen zugunsten von KMU beschäftigen:
der Diskussionsprozeß zum Grünbuch für Innovation, die Vorbereitung des 5. F & E-Rahmenprogrammes sowie eine ad hoc Arbeitsgruppe KMU im Rahmen von CREST.
In allen Vorbereitungsgruppen wurde von seiten des Vertreters des Wirtschaftsministeriums moniert, bei der Erstellung der Programme auf eine KMU-freundliche Gestaltung zu achten und die KMU selbst verstärkt in die Erstellung der Programme einzubinden. Diese
Position wurde auch von anderen Delegationen übernommen und unterstützt, sodaß damit zu rechnen ist, daß die künftigen Programme auf dem F & E-Sektor eine größere Beteiligung von KMU ermöglichen.
Im Bereich des INNOVATIONS-Programmes (Aktionslinie 3 des 4. F & E-Rahmenprogrammes) wird vom österreichischen Programmdelegierten (BMWA, Mag. Mandl) auch bei den einzelnen Ausschreibungen auf eine entsprechende Handhabung Wert gelegt (z.B. offene Ausschreibungen bei bestimmten KMU-relevanten Aktionen wie Europäische Dienste und Netzwerke).
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Kooperation mit der Kommission im allgemeinen und der für Unternehmenspolitik zuständigen Generaldirektion XXIII im besonderen ist als sehr gut zu bezeichnen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist an der Sektorplanförderung Landwirtschaft, als Mitglied des Begleitausschusses, beteiligt. Diese Unterstützung mit dem primären Ziel, die Be- und Verarbeitung bzw. die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern und zu rationalisieren, dient daher indirekt auch zur Stärkung der daran beteiligten KMU und der Anpassung an die neuen Marktbedingungen, welche infolge des EU-Beitrittes notwendig wurden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat den Vorsitz in der ERP-Fachkommission für die Vergabe von ERP-Krediten der Sektoren Agrar- und Tourismus inne. Als Vorbereitung für den EU-Wettbewerb wurde im Jahr 1994 das Eurofit-Programm unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten initiiert, wobei das Bundesministerium für Land- und und Forstwirtschaft, der ERP-Fonds sowie die Länder Finanzhilfe leisteten. Damalige Träger des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten im Rahmen des Eurofitprogrammes waren TOPEurofit und die BÜRGES.
Was Förderungen aus Mitteln des EFRE (Europäischer Regionalfonds) anbelangt, ist aufgrund der mittelständischen Struktur der gewerblichen Wirtschaft Österreichs davon auszugehen, daß zum größten Teil KMU die Förderungsempfänger sind; das KMU-freundliche Wettbewerbsrecht der EU trägt dazu sicherlich bei.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten war auch an der Erstellung des Programmes für eine Gemeinschaftsinitiative für KMU, für das Strukturfondsmittel in Anspruch genommen werden können, mitbeteiligt. Weiters wurde in den Einheitlichen Programmplanungsdokumenten (EDPPS) das Förderinstrumentarium des FFF (FFF und ITF/Technologietransfer) verankert, was im Jahre 1995 zu einer Rückflußquote aus den Strukturfonds von 30,9 Mio.öS für F & E-Projekte geführt hat.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der FFF hat eine Anbahnungsförderung für KMU für die Teilnahme an internationalen F & E-Projekten ins Leben gerufen.
Weiters ist der Förderschwerpunkt Technologietransfer im ITF, der seit 1.1.1996 in Anspruch genommen werden kann, auf KMU ausgerichtet.
Neben der monetären Unterstützung ist auch noch das Beratungsangebot des BIT auf Bundesebene (siehe Unterpunkt 4.1.) und das Innovation Relay Centre Austria, ein Netzwerk von Beratungsstellen, zu nennen, das die KMU auf lokaler Ebene über EU-Programme und aktuelle Ausschreibungen informiert.
4.1. Bisher gesetzte Maßnahmen des BMWA
Zur Information, Beratung und Betreuung von österreichischen Unternehmen, insbesondere KMU, und Forschungseinrichtungen hinsichtlich einer Teilnahme an den EU-Forschungs- und Technologieprogrammen wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und anderen Ministerien das BIT (Büro für Internationale Technologiekooperation) eingerichtet und finanziert.
Neben der laufenden Aufsichtstätigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über das BIT in den entsprechenden Gremien werden vom BMWA folgende, spezielle für die Teilnahme von heimischen KMU an den für das Ressort relevanten spezifischen Forschungs- und Technologieprogrammen der EU des derzeit laufenden 4. Rahmenprogrammes für FTE 1994 - 1998 (l. Aktionslinie) gesetzt:
4.1.1. Spezifisches Forschungsprogramm: "Industrie und Werkstofftechnologien" (BRITE-EURAM III)
- Unterstützung des im BIT eigens für die Teilnahme von KMU formulierten CRAFT-Programms (Co-operation Research Action For Technology) eingerichteten "CRAFT-National-Focal-Point" durch das Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
- Mitfinanzierung der für den 3./4. Dezember 1996 in Wien geplanten BRITE-EURAM-Partnerbörse unter Mitwirkung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
4.1.2. Spezifisches Forschungsprogramm: "Nichtnukleare Energien"
Mitfinanzierung der "Strategischen Technologie- Stimulierungsaktion für KMU" gemeinsam mit der Europäischen Kommission (Anteil
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten: öS 65.000,--).
Inhalt dieser Maßnahme:
- Auflistung von potentiellen österreichischen KMU im Energiebereich
- Information dieser KMU über die EU-Förderungsmöglichkeiten
- Befragung der KMU über die Bedeutung der "CRAFT-Formel", die
nun auch in diesem Forschungsprogramm und in anderen spezifischen
EU-Forschungsprogrammen des 4. Rahmenprogramms zur Anwendung
kommt (zweistufiges Antragsverfahren, Sondierungsprämie,
Gemeinschaftsforschung)
- Zusammenstellung der Ergebnisse (Strategiebericht)
- Aufnahme der erhobenen Daten in eine EU-weite Datenbank
- Auflistung von Technologiefeldern, die für Österreich von Bedeutung sind
4.1.3 Spezifisches Forschungsprogramm: "Normung, Meß- und Prüfverfahren"
Unterstützung der in diesem EU-Forschungs- und Technologieprogramm gleichfalls zur
Anwendung kommenden "CRAFT-Maßnahme" durch das BMWA, in Form von Mitwirkung
des Delegierten (DI. Friers) des Hauses an diversen Veranstaltungen des BMWA bzw. des BIT.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Das EU-Programm LEONARDO DA VINCI (Laufzeit vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999)
soll primär Lehrlingen und Lehrabsolventen ermöglichen, durch transnationale Projekte ihre beruflichen
Fertigkeiten und Kenntnisse zu erweitern. Es hat u.a. die Unterstützung bei der Verbesserung der Berufsausbildungssysteme (Transnationale Pilotprojekte in der Erstausbildung und Weiterbildung
sowie Vermittlungs- und Austauschprogramme für Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung, junge Arbeitnehmer und Ausbilder), und die Verbesserung der Berufsbildungsmaßnahmen für Unternehmen (Innovationen, technologische Veränderungen, berufliche Weiterbildung) zum Inhalt.
In dieses Programm wurden die ehemaligen EU-Programme PETRA (Unterstützung von Jugendlichen in der beruflichen Erstausbildung in einem anderen Mitgliedstaat), FORCE (Programm betreffend berufliche Weiterbildung), EUROTECNET (Innovation in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung infolge des technologischen Wandels) sowie COMETT (Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft) und ein Teil des LINGUA-Programmes (Austausch von Jugendlichen in der beruflichen Erstausbildung zur Förderung der Fremdsprachen) übergeführt.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Lage ist das anlaufende Aktionsprogramm LEONARDO in fahrender Zuständigkeit dem Unterrichtsministerium zuzuordnen. Demnach ist im Beratenden Ausschuß des LEONARDO-Programmes das Unterrichtsministerium und neben ihm das Wissenschaftsministerium vertreten (nur 2 Delegierte pro Mitgliedstaat möglich). Gelegenheit zu einer Mitwirkung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten am LEONARDO-Programm ist daher derzeit nicht gegeben.
Weiters werden in Zusammenarbeit mit WKÖ und WIFI Beratungsprogramme angeboten, die es KMU aufgrund mangelnder Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglichen sollen, gezielt auf ihre jeweilige spezifische Problematik einzugehen. Im Sektor Kohle und Stahl werden über Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie des Sozialministeriums Anpassungsbeihilfen an Unternehmen der Kohle- und Stahlbranche gewährt, die in unternehmensfremden Branchen auf bestimmte Dauer Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt im selben Maße für Umschulungen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Neben der lauf enden Unterstützung der Tätigkeiten des BIT zur Forcierung der Teilnahme von heimischen KMU an den EU-Forschungsprogrammen und EUREKA durch das BMWA wurden folgende Maßnahmen bzw. Initiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Erleichterung der Teilnahme von KMU an internationalen Technologiekooperationen gesetzt:
1. Federführung bei bzw. Mitfinanzierung des österreichischen EUROCARE-Vorsitzsekretariates für den Zeitraum 1996/97 Ziel:
Verstärkte Teilnahme von österreichischen KMU an EUREKA-EUROCARE- Projekten (Thema: Erhaltung des kulturellen Erbes in Europa)
2. Federführung bei bzw. Mitfinanzierung des österreichischen EUREKA-WOOD-INITIATIVE-Vorsitzsekretariates
Ziel: Teilnahme von KMU an internationalen
EUREKA-WOOD-INITIATIVE-PROJEKTEN (Thema: Holzforschungskooperationen)
3. Einrichtung eines "Mittel- und Osteuropasekretariates " im BIT Mit 1.4.1996 wurde dieses Sekretariat, das im BIT angesiedelt ist, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten eingerichtet.
Ziel: Forcierung der Teilnahme von österreichischen KMU an bi- und multilateralen Forschungs- und Technologiekooperationen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern im Rahmen von EUREKA und der zweiten Aktionslinie des 4. Rahmenprogrammes "Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen" bzw. zur Stimulierung von PHARE-Wissenschafts- und Technologieprojekten auf bi- oder multilateraler Ebene.
Ergänzend dazu sind folgende Maßnahmen geplant:
1. Planung der österreichischen Beteiligung am EUREKA-Schirmprojekt "CARE-VISION 2000" (Recycling von Elektronikschrott, Demontagetechnologie, Ökodesign neuer Produkte usw.).
Ziel: Generierung von EUREKA-Projekten unter Beteiligung von österreichischen KMU, Organisation von Brokerage Events in Wien (Veranstaltung "CARE-VISION 98").
2. Aufnahme der bilateralen Zusammenarbeit Österreich-Tschechien in den Bereichen Innovation und Technologie (Zusammenarbeit mit dem tschechischen Ministerium für Ausbildung, Wissenschaft, Jugend und Sport).
Ziel: Schaffung von bi- und multilateralen Technologiekooperationen, insbesondere unter besonderer Beteiligung von österreichischen KMU.
3. Intensivierung der bestehenden technologischen Zusammenarbeit Österreich-Ungarn.
Ziel: Stimulierung von bi- und multilateralen Technologiekooperationen unter besonderer Berücksichtigung der Teilnahme von österreichischen KMU.
Auch EUROPARTENARIAT und INTERPRISE-Veranstaltungen sind hervorragende Instrumente, die internationale Zusammenarbeit von KMU zu unterstützen. Österreich wird bemüht sein, ein EUROPARTENARIAT möglicherweise 1998 - zu veranstalten. Weiters wird Österreich alles daran setzen, daß es zu einer Fortführung des Pilotprojektes "Grenzüberschreitende Kooperation von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben" kommt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Gemeinsam mit dem damaligen Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wurde ein eigener Förderschwerpunkt im ITF
("Technologien für die Informationsgesellschaft") u.a. zur Unterstützung und zum Kompetenzaufbau für eine EU-Programmteilnahme österreichischer Unternehmen, insbesondere KMU, (Laufzeit: 1.1.1996 - 31.12.2000) eingerichtet.
Der Schwerpunkt ist derzeit in 4 Förderbereiche untergliedert, ein 5. Förderbereich INFO 2000-Österreich zur spezifischen Förderung der Multimediainhalteindustrie ist in Vorbereitung. Die Förderbereiche 1 und 3 wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten initiiert und umfassen u.a. folgende Bereiche: Integration von EDI in KMU, Innovative Informations- und Telematiksysteme in ausgewählten Bereichen (z.B. Tourismus), Verwertung von Inhalten aus dem Kulturbereich, Projekte im Bereich von "virtual engineering bzw. design" bis zu "virtual enterprise", Projekte zur Tele-Kooperation zwischen Wirtschaft und Forschung/Verwaltung etc.
Spezifisches Forschungsprogramm: "Telematik", "Informationstechnologien "
Unterstützung der in diesem EU-Forschungs- und Technologieprogramm gleichfalls zur Anwendung kommenden "CRAFT-Maßnahme" durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, in Form von Mitwirkung des Delegierten (DI. Stuckart) des Hauses an diversen Veranstaltungen des BMWA bzw. des BIT.
Weiters werden (regionale) Kompetenzzentren spezifisch unterstützt, um die verstärkte Teilnahme von KMU an den Programmen der Informationsgesellschaft zu fördern; ADAPT, BIT.
Ergänzend dazu unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten den Aufbau von Netzwerken (regionaler) Kompetenzzentren, um ein koordiniertes Vorgehen der "Multiplikatoren der Informationsgesellschaft" zu erreichen: Zusammenschluß von WKÖ, Tech Inform, ADAPT, Techno-Z-FH, Technologie Agentur Techno-Z und BIT in einem MIDAS-Netz.IX/B/10a.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung im Energiesektor ist in der EU in das sogenannte 4. Rahmenprogramm integriert. Grund ist, daß man solche Förderungen europaweit primär unter dem Gesichtspunkt der Technologiepolitik sehen und marktverträglich gestalten möchte; die KMU sind dabei spezifisch berücksichtigt.
In Österreich besteht eine Infrastruktur, die die Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme an EU-Forschungs- und Technologieprogrammen bietet. So wurde, wie bereits in Pkt. 4 angeführt, unter Beteiligung des Bundes und der Wirtschaftskammer Österreichs das Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation (BIT) als generelle Kontaktstelle errichtet, die insbesondere für den Informationstransfer zwischen EU-Stellen und möglichen Einreichern zu sorgen hat. Das BIT hat sich im Hinblick auf das Bereichsprogramm "Nichtnukleare Energien" sehr bewährt.
KMU profitieren von den Dienstleistungen des BIT überdurchschnittlich, während Großunternehmen den organisatorischen und finanziellen Aufwand zur Kommunikation mit den EU-Stellen auch eigenständig zu tragen vermögen.
Aktuell errichtet die EU das sogenannte THERMIE-OPET-Netzwerk (Organisations for the Promotion of Energy Technologies) wieder. Aufgabe dieses Netzwerkes ist insbesondere die Verbreitung von Informationen. Es wird in absehbarer Zukunft ein großes österreichisches OPET unter Federführung der Energieverwertungsagentur (E.V.A. ) entstehen, das das Bundesgebiet optimal überdeckt und dem insbesondere das BIT als Konsortialpartner angehört. Das Bundesministerium f ür wirtschaf tliche Angelegenheiten wird eine nationale Kofinanzierung übernehmen; bei der Erstellung des Werkvertrages wird der Bereich der KMU entsprechend beachtet werden.
Das nationale Programm, das zum THERMIE-Programm primär korrespondiert, ist der 1992 auf Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eingerichtete ITF-Förderungsschwerpunkt "Energietechnik". Dieser Schwerpunkt agiert als eine im Geist des Subsidiaritätsprinzips optimale Verbindung mit den europäischen Energieprogrammen, wobei den Erfordernissen der KMU besonders Rechnung getragen wird.
Die bisherigen programmbegleitenden Maßnahmen stellten nicht nur einen Bezug zu den europäischen Programmen her (Überleitung von Projekten), sondern forcieren auch Themenschirme, die für KMU besondere Bedeutung haben (z.B. Kleinfeuerungsanlagen, Solarwärme).
Eine weitere wesentliche förderungspolitische Maßnahme für KMU stellt die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten finanzierte kostenlose Energieberatung von Gewerbe- und Industriebetrieben dar. Bei dieser Maßnahme wurde die ursprünglich für die Inanspruchnahme der Beratung festgelegte Energieverbrauchsgrenze von 50 TJ auf nunmehr 20 TJ gesenkt, so daß auch mittlere Betriebe in den Genuß der Beratungsaktion kommen können.
Antwort zu den Punkten 9 und 11 der Anfrage:
Basierend auf einer Studie über "Privatkapital für Risikofinanzierungen" welche vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in Auftrag gegeben wurde, entwickelten sich unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Aufbringung von Eigenkapital für KMU. Im Bereich des BMWA gibt es sogenannte business angels, eine Form der Venture Capital Finanzierung - ähnlich dem britischen Modell - sowie das seit 1. Juli 1996 bestehende Gründungssparen. Bei diesem Modell werden KMU staatliche Prämien gewährt sowie ein zinsgünstiger Kredit. Die höchste Ansparsumme beläuft sich auf S 750.000,--. Desweiteren wird, ausgehend von der Studie, die Wiener Börse bis Ende 1996 ein eigenes Marktsegment für KMU schaffen - ähnlich der Nasdaq-Börse in den USA, um einen leichteren Zugang für KMU zu börsegängigem Eigenkapital zu ermöglichen. Auch die FGG (Finazierungsgarantiegesellschaft) trägt mit einer garantieunterlegten Eigenkapitalaufbringung dazu bei, daß Unternehmen in der Gründungsphase finanziell unterstützt werden. Es werden auch Beratungsprogramme für Neugründungen angeboten.
Die Gründung von jungen High-tech Unternehmen wird im Rahmen des Seedfinancing-Programmes finanziell und mittels begleitender Beratung unterstützt. Seit 1989 wurden im Rahmen dieses Programmes in der Phase I (markterhebung) 67 Unternehmen und in der Phase II (Umsetzung der Unternehmensidee) 58 Unternehmen gefördert. Das Programm wird derzeit einer Evaluierung unterzogen.
Ganz generell wird es in Zukunft allerdings darum gehen, im Zusammenhang mit der Förderung von Unternehmensgründungen den seit vielen Jahren verfolgten strukturpolitischen Ansatz zu überdenken. Ein Ziel der Wirtschaftspolitik wird sein müssen, die Bereitschaft der Menschen, selbständig tätig zu sein, zu stimulieren. Dazu wird es erforderlich sein, bereits im schulischen Bereich entsprechende Vorleistungen zu erbringen. Gleichzeitig gilt es, in der österreichischen Unternehmerschaft unterrepräsentierte Personenkreise - wie etwa Frauen - mehr in den Mittelpunkt wirtschaftspolitischer Anstrengungen zu rücken.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
In diesem Zusammenhang wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen; beispielsweise darf erwähnt werden:
Bei Umgründungen besteht nicht mehr das Erfordernis der Neubegründung der Gewerbeberechtigung; die Gewerbeberechtigung geht auf die Nachfolgeunternehmer über.
Verringerung der Anzahl der Gewerbe, für die ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist.
Vereinheitlichung und Verselbständigung des Nachweises betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse in Form der Unternehmensprüfung; angemessene Berücksichtigung von Schulen bei Ersatz der Unternehmerprüfung.
Ausbau der Verwandtschaft von Handwerken, wodurch ein größerer Bereich von Tätigkeiten durch den Gewerbebetrieb abgedeckt werden kann.
Abrundung der Angebotspalette durch Schaffung eines integrierten Betriebes.
Ersatz von Bewilligungserfordernissen durch Anzeigepflichten.
Verkürzung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, etwa im Betriebsanlagenrecht, aber auch in anderen materiengesetzen, wie z.B. Wasserrecht. Beschleunigungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit anderen Rechtsmaterien (etwa Wasserrecht), durch weiteren Ausbau der bereits bestehenden Verfahrenszkonzentration.
Eine weitere Liberalisierung auf dem Gebiet des Gewerberechtes wird in Erwägung gezogen (etwa weitere Umwandlung gebundener Gewerbe in freie Gewerbe, erleichterter Zugang für Hochschul- und Fachhochschulabsolventen, Erweiterungen des Gewerberechtsumfanges, Erweiterung von Nebenrechten).
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