1256/AB-BR BR
 
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Mag. John Gudenus und Kollegen vom
12. Februar 1995, Nr. 1360/J - BR, betreffend Auswirkungen des CFA - Franc auf eine eventuell
künftige WWU, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Abgeordnete der freiheitlichen Parlamentsfraktion haben bereits mehrmalig, und auch
inhaltlich ähnliche Anfragen bezüglich des CFA - Franc an mich gerichtet. Es besteht
offensichtlich die massive Befürchtung, daß die EU im Falle von Zahlungsbilanzkrisen in der
CFA - Franc - Zone finanziell belastet werden würde. Das Bundesministerium für Finanzen hat
alle Fragen sehr nachhaltig recherchiert und ist zu dem Schluß gekommen, daß diese
Befürchtung unbegründet ist. Dies wurde dem Parlament bereits mitgeteilt. Ich darf nochmals
versichern, daß der CFA - Franc in der WWU nur an den Euro gebunden, aber nicht in Euro
umgetauscht wird. Des weiteren müssen etwaige finanzielle Hilfeleistungen alleine aus dem
französischen Budget getragen werden. Es ist schon rechtlich unmöglich, andere Staaten
durch die Kooperationsvereinbarung zwischen Frankreich und den CFA - Franc - Ländern zu
verpflichten.
Zu 1.:
Bei den afrikanischen Währungsunionen handelt es sich um die Westafrikanische
Wirtschafts - und Währungsunion (UMOA=Union Monétaire Ouest Africaine) mit den
Mitgliedstaaten Benin, Burkina Faso, Cote d‘Ivoire, Guinea - Bissau, Mali, Niger, Senegal und
Togo sowie um die Währungsunion der zentralafrikanischen Staaten mit den Mitgliedstaaten
Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik.
 
Auch die islamische Bundesrepublik der Komoren ist Teil dieser CFA - Franc -
kooperationsvereinbarung, dort wird der sogenannte komorische Franc emittiert. Der
komorische Franc wurde im Jänner 1994 um 33 % abgewertet, alle anderen CFA - Franc -
Währungen erfuhren eine Abwertung von 50 % gegenüber dem französischen Franc.
Zu 2. und 3.:
Nach den vorliegenden Informationen ist Guinea - Bissau im Mai 1997 der Westafrikanischen
Wirtschafts - und Währungsunion beigetreten. Ein möglicher weiterer Kandidat für die CFA -
Franc - Zone ist Gambia. Eine weitere Ausdehnung der CFA - Franc - Zone ist möglich, aber
nicht sehr wahrscheinlich.
Zu 4.:
Die gewünschten Daten sind der nachstehenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen:

Land

Auslandsverschuldung in Mio. US$ (19971)

nominelles Brottoinlandsprodukt in Millionen US$ (1997)


Benin

1.368

2.168


Burkina Faso

1.358

2.407


Cote d‘Ivoire

14.773

10.455


Guinea - Bissau

938

290


Mali

2.946

2.587


Niger

1.289

1.847


Senegal

3.255

4.773


Togo

1.425

1.508


Äquatorialguinea

203

579


Gabun

3.361

5.352


Kamerun

9.989

9.147


Kongo

5.702

1.962


Tschad

846

1.151


Zentralafrikanische Republik

796

978


komoren
 

190


Quelle: IWF (Februar 1998)
 
Zu 5.:
Es ist mir nicht bekannt, daß amerikanische Länder an einem Kooperationsmechanismus mit
Frankreich teilnehmen. Wahrscheinlich sind Saint Pierre und Miquelon in der Nähe von
Neufundland gemeint. Es handelt sich um ein französisches "Collectivité territoriale"
(Gebietskörperschaft), Währung ist der französische Franc.
Zu 6.:
Die CFA - Franc - Zone hat ihren Ursprung im französischen Kolonialismus. Sie besteht aus der
Westafrikanischen Währungsunion sowie der Zentralafrikanischen Währungsgemeinschaft
(und den Komoren). Die Mitgliedstaaten dieser beiden Währungsunionen haben nach
Erlangen ihrer Unabhängigkeit von Frankreich die gemeinsame Währung beibehalten. Die
Währung ist der CFA - Franc, der an den französischen Franc gebunden ist. In den 60er
Jahren wurden bilaterale Verträge zwischen Frankreich und den Staaten der CFA - Franc - Zone
sowohl in monetärer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen. Die Verträge
bestätigten die Teilnahme der Staaten an der CFA - Franc - Zone, gleichzeitig erkannten sie das
Recht der Staaten an, eigene Währungen einzuführen und eine eigene Zentralbank
einzurichten.
Die Kooperationsvereinbarungen zwischen Frankreich und der CFA - Franc - Zone liegen dem
Bundesministerium für Finanzen nicht im Wortlaut vor. Der Informationsstand ist aber
sicherlich insoweit ausreichend, um Konsequenzen für andere Mitgliedstaaten der EU
ausschließen zu können. Eine etwaige Beistandsverpflichtung Frankreichs muß aus dem
französischen Budget erfolgen und kann deshalb keine negativen finanziellen Auswirkungen
auf andere EU - Staaten haben.
Zu 7.:
Nach Angaben des IWF wurden von 1993 - 1997 Kredite in folgender Höhe von Weltbank und
IWF an die CFA - Franc - Zone gewährt:
Kredite von IWF und Weltbank an die CFA - Franc - Zone in Millionen US$:
 

1993

1994

1995

1996

1997


IWF

52,8

518,4

451,3

364,6

183,8


Weltbank

18.1

876,3

471,6

466

184,4


 
Quelle: IWF (Feb.1998)
 
Zu 8.:
Schuldennachlaß und Schuldenstreichung für die CFA - Franc - Zone (in Millionen US$):
 

1993

1994

1995

1996

1997

326,3

6.555,2

2.345,2

4.665,3

1.489,9


 
Quelle: IWF (Feb.1998)
 

1997 wurde im Rahmen der Initiative "Highly Indebted Poor Countries" (=HIPC) beschlossen,
Burkina - Faso zu entschulden, für 1998 sind Cote d‘Ivoire, Guinea - Bissau, Mali, Senegal und
Togo vorgesehen. Ein Beschluß im Jahr 1997 bzw. 1998 legt fest, welche Beträge unter
welchen Voraussetzungen entschuldet werden, der tatsächliche Nachlaß der Schulden erfolgt
erst einige Zeit später. Im Falle von Uganda war es ein Jahr, unter normalen Umständen ist
mit 3 bis 6 Jahren nach dem Beschluß zu rechnen. Allerdings verfügt die HIPC - Initiative über
eine hohe institutionelle Flexibilität, sodaß auch kürzere Intervalle möglich sind.
Im Rahmen des Pariser Clubs wurden bereits für alle CFA - Franc - Länder, mit Ausnahme der
Komoren, Umschuldungen vorgenommen. Österreich ist bei folgenden Ländern betroffen:
Zentralafrikanische Republik, Burkina Faso, Cote d‘Ivoire und Togo.
Zu 9.:
Die Verwendung des Begriffes "CFA - Euro" ist nicht korrekt. Der CFA - Franc wird in der WWU
nicht in Euro umgetauscht, er wird (voraussichtlich) an den Euro gebunden und bleibt als
eigenständige Währung bestehen. Die CFA - Zentralbanken haben seit 1993 ihre
Umtauschgarantie von CFA - Franc für Privatleute ausgesetzt, was als Indikator für die
mittelfristige Auflösung der CFA – Franc - Zone gesehen werden könnte. Ein Berater des
Präsidenten der Elfenbeinküste wird in der Hamburger Wochenzeitung "DIE ZEIT"
(Nr.2, 1998) mit folgenden Worten zitiert: "Doch mittelfristig ist die monetäre Souveränität der
CFA - Staaten unser Ziel." Derzeit machen die gesamten CFA - Francs ca. 2 % des gesamten
Notenumlaufs des französischen Franc aus.
Die Frage, wer bei der Festlegung der Parität tätig werden darf, ist derzeit noch Gegenstand
von Verhandlungen innerhalb der relevanten EU - Gremien.
Zu 10.:
Die EZB kann zu überhaupt nichts "angewiesen" werden. Die EZB ist unabhängig und
weisungsfrei - das vorrangige Ziel der EZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität in der
 
WWU. Eine Stützung des CFA - Franc wäre aber in jedem Falle unzulässig, weil die EZB die
Aufgabe hat, "die Geldpolitik der EU festzulegen und durchzuführen" (Art. 105 (2) EU - V). Die
Staaten der CFA - Franc - Zone sind bekanntlich nicht Mitglied der EU und sie werden auch
nicht Mitglieder der werden.