1265/AB-BR BR
 
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Andreas
Eisl und Kollegen vom 12. März 1998, Nr.
13721J-BR/98, betreffend Wildbach - und
Lawinenverbauung - Projekt Schwarzbachtal bei
Leogang
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesrate Andreas Eisl und
Kollegen vom 12. Marz 1998, Nr. 1372/J-BR/98, betreffend Wildbach -
und Lawinenverbauung - Projekt Schwarzbachtal bei Leogang, beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das zur Genehmigung vorliegende Projekt sieht folgende, umfassende
Baumaßnahmen vor:
Maßnahme/Dimension; Kosten
1. Unterlaufregulierung mit Verbesserung der Durchflußleistung
89 lfm Gerinneaufweitung; S 863.862,--
 
21 lfm Überlaufgerinne; S 1,311.138,-- ;Bypass zur Entlastung
;;der Bundesstraßen -
;;brücke B 164
58 lfm gedecktes Entlastungs -;;
gerinne; S 3,039.646,--; entfallt bei Brücken -
;;neubau und Anrampung
;;der Straße
212 lfm Ufermauern steinver -;;
kleidet; S 5,780.191,--;
9 Sohlgurte - Unterlauf -;;
regulierung;;
L: 23,0 m; AH: 2,3 m; S 10,738.061,--; S 21,732.898,--
 
2. Sortierwerk bei hm 8,99 mit Vorsperre:
BL 77,5 m; H: 7,7 m
einschließlich 2 in Fundament S 9,154.554,--
3. Sortierwerk bei hm 29,29 mit Vorsperre:
BL 70,0 m; H: 10,5 m
einschließlich 3 in Fundament S 10,812.671,--
4. Grundschwelle bei hm 28,85:
L: 33,0 m; H: 3,5 m S 1,141.925,--
5. Grundschwellenstaffelung (7 Stück), hm 41,85 - 44,05 zur
Erosionssicherung:
L: 33,3 m; H: 4,0 m,
2,5 in Fundament S 10,720.937,--
6. Sortierwerk bei hin 46,31 mit Vorsperre:
L: 63,10 m; H: 12,5 m
3,0 in Fundament S 11,514.182,--
 
7. Murbrecher in hm 52,16 mit Vorsperre:
L: 55,0 m; H: 11,5 m
2,5 m Fundament S 8,396.143,--
8. Sanierung örtlicher Rutschungen und Uferanbrüche:
Blaikenbegrünungen und Bebuschungen
Entwässerungen ugl. S 1,668.640,--
9. Sortier/Dosierwerk im Klammbach hm 3,17 mit Vorsperre:
L: 81,5 m; H: 10,0 m
3,0 m Fundament S 8,740.851,-- S 62,149.903,--
10. Baustelleneinrichtung S 3,400.000,--
reine Baukosten einschließlich MWSt. 5 87,282.601,--
Zu Frage 4:
Das Einzugsgebiet hat eine Größe von 12,7 km2, davon entfallen auf das
Teileinzugsgebiet Klammbach 2,9 km2.
Zu Frage 5:
Das zu schützende Gebiet beträgt rund 13 ha. Nicht berücksichtigt sind
darin jene Flächen (in ungefähr gleich großem Ausmaß), die als Folge
des Geschiebeanstoßes in den Vorfluter Leoganger Ache, durch Ver -
wilderungen und Uferbrüche entlang des Hauptbaches zu Schaden kommen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die rote Zone beträgt rund 9,3 ha.
 
In der Roten Gefahrenzone bestehen:
54 Wohngebäude mit teilweiser Zimmervermietung (insgesamt 81 Betten);
24 Garagen;
15 Nebengebäude (Gartenhäuser, Holzschuppen);
3 Fremdenverkehrsbetriebe mit insgesamt 60 Betten;
2 Bauernhäuser;
2 landwirtschaftliche Nebengebäude;
5 Gewerbebetriebe;
1 Trafostation;
380 lfm Bundesstraße B 164 mit Bundesstraßenbrücke über den
Schwarzbach;
1.320 lfm Gemeindestraße mit 2 Gemeindestraßenbrücken;
50 lfm sonstige Wege.
In der Gelben Gefahrenzone befinden sich:
5 Wohnhäuser;
4 Garagen;
2 Nebengebäude (Gartenhäuser, Holzschuppen);
5 Gewerbebetriebe;
1 Postgebäude;
310 lfm Gemeindestraße;
140 lfm sonstige Wege.
Zu Frage 8:
Die Angelegenheiten der Raumordnung und der Bauordnung sind in
Gesetzgebung und Vollziehung Kompetenzen der Länder. Dem Bundesmini -
ster für Land - und Forstwirtschaft kommt in diesen Angelegenheiten
keine Vollzugszuständigkeit zu. Im Zuge der Örtlichen Überprüfung des
zur Genehmigung vorliegenden Projektes durch das Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft wurden keine derartigen Bauvorhaben
genannt.
 
Zu den Fragen 9 und 10:
Die "vorgeschlagenen Varianten" sind das Kernstück des vorliegenden
Verbauungsprojektes, das durch eine Aufweitung des zu kleinen
Schwemmkegelgerinnes sowie eine Sohlsicherung im Bereich einer Ero -
sionsstrecke ergänzt wird. Das zur Genehmigung vorliegende Projekt
versucht soweit als möglich das gesamte Gefahrenpotential abzudecken,
die einzelnen Sicherungselemente sind umfassend aufeinander
abgestimmt. Im Zuge weiterer Untersuchungen bzw. der Umsetzung wird
jedoch genau überprüft werden, welche Dimensionierung der Verbauung
unabläßlich ist, um das Gefahrenpotential abzudecken. So könnte u.a.
der Verzicht auf die geschiebebewirtschaftenden Maßnahmen bei
gleichzeitiger Einschlauchung des Schwarzbach - Unterlaufes die Gefahr
in die besonders sensible Mündungsstrecke im Bereich der Hochkönig-
Bundesstraße verlagern. Der Forsttechnische Dienst der Wildbach - und
Lawinenverbauung wird das Projekt zum Teil in Eigenregie, zum Teil
durch Vergabe an private Firmen ausführen.
Die Verbesserung der schutzfunktionalen Waldböden im Einzugsgebiet
ist Gegenstand eines gesonderten flächenwirtschaftlichen Projektes,
das sich in Ausarbeitung befindet.
Zu Frage 11:
Das gegenständliche Vorhaben ist auf Grund des hohen Geschiebepoten -
tials und des zu erwartenden Bemessungshochwassers unter Beachtung
der großen Anzahl von bedrohten Wohnhäusern und sonstiger Gebäude
sowie der gefährdeten öffentlichen Verkehrsflächen (siehe die Beant -
wortung zu Frage 7) eines der vordringlichsten Vorhaben der Wildbach -
und Lawinenverbauung in Salzburg. Die Projektierung umfaßt sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Die Verwirklichung erfolgt stufenweise in
Etappen, was einerseits eine Anpassung der Maßnahmen an die im Zuge
der Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse ermöglicht, andererseits die
finanziellen Bindungen reduziert. Eine Änderung der Dringlichkeits -
reihung oder eine Zurückstellung anderer Projekte ist durch das Pro -
jekt Schwarzbach nicht gegeben.
 
Zu Frage 12:
Für die Schutz - und Bannwaldsanierung ist das Projekt "Leogang - Süd"
als nächste flächenwirtschaftliche Projektierung vorgesehen.
Forstuche Maßnahmen stellen einen Teil eines Maßnahmenbündels dar,
um die Gefahrenlage zu beseitigen. Sie sind jedoch wegen der Lawi -
nenzügigkeit der Steilflanken in den oberen Einzugsgebieten flächen -
mäßig begrenzt und erst langfristig wirksam.