1510/AB-BR BR
Die Bundesräte Schaufler und Kollegen haben am 22. Juni 1999 unter der Nr. 1622/J - BR/99
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kosten der Schubhaft"
gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Soweit mit dieser Frage die Kosten gemeint sind, die der Republik Österreich bei der Ab - oder
Zurückschiebung von Fremden entstehen, verweise ich auf die detaillierte Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 5428/J betreffend "budgetwirksame Kosten für Ausländer und
Fremde in Österreich" vom 15. Feber 1999.
Für die Kostentragung bei der Vollziehung der Schubhaft trifft § 103 FrG eine
Sonderregelung. Demnach trägt die Kosten, soweit sie nicht vom Fremden eingebracht
werden können, jene Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Behörde trägt, welche die
Schubhaft verhängt hat. Der Kostenbeitrag für jeden Tag der Schubhaft beträgt derzeit 321, 20
Schilling.
Zu den Fragen 2, 6 und 7:

Ich verweise auf meine Beantwortung der von den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik -
Pablé und Kollegen eingebrachten parlamentarischen Anfrage Nr. 6403/J vom 30. Juli 1999.
Zu Frage 3:

Die durchschnittliche Schubhaftdauer beträgt 20 Tage.
Zu Frage 4:

Eine statistische Erfassung jener Fälle, in denen das gelindere Mittel gemäß § 66 FrG
angewendet wurde, findet erst seit 1999 statt. Im Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis zum 31.
Mai 1999 wurde es nach den mir vorliegenden Berichten in 1004 Fällen angewendet.
Zu Frage 5:

Nach den mir vorliegenden Berichten war(en)
 

im Jahr 1998

im ersten Halbjahr 1999

     

im Burgenland

111

keine Angaben

in Kärnten

1

kein

in Niederösterreich

17

30

in Oberösterreich

1

1

in Salzburg

22

6

in der Steiermark

23

3

in Tirol

2: kein

 

in Vorarlberg

kein

kein


Schubhäftling(e) wegen Fristablaufs zu enthaften. Für das Bundesland Wien liegen mir keine
Zahlen vor.
Zu Frage 8:

Eine Statistik darüber, in wievielen Fällen über Fremde nach deren Einreise über den
Flughafen Schwechat die Schubhaft verhängt werden mußte, besteht ebensowenig wie eine
darüber, wieviele in Schubhaft befindliche Fremde über diesen Flughafen abgeschoben
worden sind. Nach dem mir vorliegenden Bericht wurde im Jahr 1998 von der
Bundespolizeidirektion Schwechat insgesamt in 75 Fällen die Schubhaft über Fremde
verhängt.
Zu den Fragen 9 und 10:

Es ist beabsichtigt, ein eigenes Schubhaftzentrum in Schwechat zu errichten. Integriert soll je
ein Dienststellenteil der Fremdenpolizei und des Bundesasylamtes sein. Nach dem jetztigen
Planungsstand sollen dort etwa 60 Haftplätze geschaffen werden. Der voraussichtliche
Aufwand hiefür beträgt etwa 110 Millionen Schilling.
Als Bauzeit werden knapp zwei Jahre veranschlagt Der Baubeginn hängt allerdings auch vom
Ergebnis der Verhandlungen mit dem Burgenland und mit Niederösterreich hinsichtlich der
von diesen Ländern zu übernehmenden Kosten (§ 67 Abs. 5 FrG) ab.

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HTML-Dokument erstellt: Aug 24 09:35