1599/AB-BR BR
Eingelangt am:27.10.2000
DR. MARTIN BARTENSTEIN
BM für Wirtschaft und Arbeit
 
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1730/J - BR
betreffend "schwere Mängel" im Bereich der Österreich Webung (ÖW), welche die
Bundesräte Mag. Hoscher und Genossen am 30. August 2000 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Ausschreibung orientiert sich an den Vorgaben des Stellenbesetzungsgesetzes;
Auftraggeber der Ausschreibung war die Österreich Werbung, nicht das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die voraussichtlichen Kosten (exkl. MWSt.) des Auswahlverfahrens setzen sich wie
folgt zusammen:
ATS 450.000-- Honorar Fa. Catro für Auswahlverfahren (für das zweite
Auswahlverfahren fielen keine zusätzlichen Honorarkosten an)
ATS 300.000,-- Insertionen (von der Schaltprovision selbst - seitens der
Medien der Fa. Catro gewährt - erhält die ÖW eine Gutschrift)
ATS 46.000,-- Hearings
ATS 150.000,-- Reisekosten
und werden von der Österreich Werbung bezahlt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Das Einsparungspotential hängt von der Art der künftigen Kooperation ab.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Ja.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Hinsichtlich des Stimmverhaltens des Vertreters des Bundesministeriums für
Finanzen in der Generalversammlung wäre die Frage an den Bundesminister für
Finanzen zu richten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Nein.
Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

Im Hearing gab es zwar eine Reihung, allerdings gab es keinen Beschluss über die
allfällige Bestellung des Zweitgereihten. Die Bestellung obliegt dem Präsidium.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Ja.
Antwort zu den Punkten 11. 14 und 15 der Anfrage:

Zitate und Aussagen der Presse kommentiere ich nicht.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Für das Jahr 2000 sind die bisherigen Mitglieder des Vereins ÖW gleichgeblieben.
Kärnten und die Steiermark haben per 31.12.2000 ihre Mitgliedschaft gekündigt,
wodurch sich laut Syndikatsvertrag eine aliquote Reduktion der Mitgliedsbeiträge
ergeben hätte können. Aufgrund der zukünftigen Struktur der ÖW werden auch die
Mitgliedsbeiträge und somit auch das Budget neu zu verhandeln sein.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Im Bereich der Österreich Werbung gibt es angemessene Rücklagen. Das Verfahren
ist noch anhängig.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

Innerhalb der ÖW wurden mehrfach Überlegungen zur Umwandlung in eine
Kapitalgesellschaft angestellt, die durch diverse Studien untermauert werden. Diese
Studien haben die Vereinsform als günstigste Form für die ÖW definiert.
Daher wird auch nach der jetzigen Strukturreform ein ÖW - Verein bestehen bleiben.
Eine ÖW - GmbH, die eine Tochtergesellschaft dieses Vereins sein wird, kann jedoch
Leistungen verkaufen und so zum Budget der ÖW beitragen.
Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

Die Österreich Werbung bzw. das Wirtschaftsministerium bedienen sich in der
gegenständlichen Causa keiner Unternehmensberater, jedoch sind in der
Arbeitsgruppe ein Steuerrechtler sowie ein Gesellschaftsrechtler vertreten.

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Oct 31 10:45