1899/AB-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 03.07.2003
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Anfragebeantwortung

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2069/J-BR betref-
fend Wahrung von Landesinteressen in Verhandlungen über internationale Handels-
abkommen, welche die Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen, Ilse Giesinger,
Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Hinsichtlich der Wahrung von Landesinteressen in Verhandlungen über internationa-
le Handelsabkommen darf auf die bewährte Vorgangsweise des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Dienstleis-
tungsverhandlungen im Rahmen des GATS hingewiesen werden. Die Einbindung
der Bundesländer in den GATS-Verhandlungsprozess erfolgte regelmäßig im Wege
der Verbindungsstelle der Bundesländer und war Bestandteil der nationalen Ent-
scheidungsfindung. Der Umstand, dass Österreich in der EU von Anfang an zu jenen
Mitgliedstaaten zählte, die die besondere Sensibilität des Bereiches der öffentlichen
Daseinsvorsorge erkannten und sich mit Erfolg gegen eine weitere Marktöffnung im
Rahmen des GATS aussprachen, ist auch ein Ergebnis dieses Koordinierungspro-
zesses. Die erprobte und effiziente Praxis, den Dialog über die Verbindungsstelle der
Bundesländer zu führen, soll auch in Zukunft die Beteiligung der Bundesländer an
der innerösterreichischen Willensbildung in Bezug auf internationale Handelsab-
kommen sicherstellen.

Im Hinblick auf die gemeinsame Handelspolitik der EG darf überdies auf die Ver-
pflichtung des Bundes gemäß Art. 23d Abs. 1 B-VG hingewiesen werden, wonach


der Bund die Länder unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen
Union, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder berühren oder sonst für
sie von Interesse sein könnten, zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellung-
nahme zu geben hat. An eine einheitliche Stellungnahme der Länder in Angelegen-
heiten, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, ist der Bund gem. Abs. 2 bei
Verhandlungen und Abstimmungen in der Europäischen Union gebunden. Die Wah-
rung der Interessen der Bundesländer ist dadurch ausreichend gesichert.