1901/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 15.07.2003
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möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
Anfrage Nr. 2070/J-BR/2003 betreffend Einsparungen durch die Übertragung der
Bundesstraßen an die Länder, die die Bundesräte Jürgen Weiss und Kolleginnen am
15. Mai 2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ist die
Reorganisation des Bundesministeriums und die Änderung der Geschäftseinteilung
inzwischen abgeschlossen?
Antwort:
Die
Reorganisation des bmvit und die Änderung der Geschäftseinteilung sind
hinsichtlich der
Integration des Straßenbaues und dessen teilweiser Verländerung abgeschlossen.
Fragen 2, 3, 4 und 6:
Wieviel und
welche Planstellen wurden bzw. werden durch die am 1. April 2002 wirksam
gewordene Übertragung der Bundesstraßen an die Länder im Bereich des
Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie - insbesondere im Bereich der bisherigen Sektion
Bundesstraßen - tatsächlich eingespart?
Wie wird bei der Umsetzung dieser Planstelleneinsparung vorgegangen?
Wieviel
Planstellen und welche Organisationseinheiten werden in den bisher mit den
übertragenen
Bundesstraßen befassten Bereichen der Bundesverwaltung bestehen bleiben?
Welche
Organisationseinheiten sind nach der Reorganisation mit Aufgaben der
Straßenverwaltung
betraut und wie lautet die dafür getroffene Geschäftseinteilung?
Antwort:
Vor der Änderung
der Geschäftseinteilung mit 16. September 2002 umfasste die Sektion III -
Bundesstraßen 1 Gruppe, 10 Abteilungen und 7 Referate mit insgesamt 96
Mitarbeitern (Stand
Ende 2001).
Nach dem 16.
September 2002 wurden diese Organisationseinheiten auf 3 Abteilungen mit
insgesamt 34 Mitarbeitern reduziert. Die ehemalige Straßenverkehrspolitische
Abteilung wurde in
die neue Koordinationssektion eingegliedert.
Es nehmen 20
Bedienstete einen Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung gemäß § 22a BB-
SozPG bzw. einen Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des
Dienstverhältnisses gemäß §
22c BB-SozPG in Anspruch. Seit 1. April 2002 sind 8 Bedienstete in den
Ruhestand getreten und
wurden nicht mehr nachbesetzt.
Die restlichen
Mitarbeiter wurden anderen Organisationseinheiten im gesamten Ressort zur
Dienstleistung zugewiesen.
Bei den verbleibenden 3 Abteilungen handelt es sich um die Abteilungen "Planung", "Technik" und
"Rechtsbereich Bundesstraßen".
Der Vollständigkeit halber möchte ich anmerken, dass der Gruppe Straße mit der neuen
Geschäftseinteilung auch 5 Verkehrsabteilungen, die bisher in anderen Gruppen der
Sektion II angesiedelt waren, eingegliedert wurden. Damit sind die wesentlichen straßen- und
straßenverkehrsrelevanten Organisationseinheiten vereint.
Frage 5:
Welche Tätigkeiten werden diese Bediensteten weiterhin ausüben?
Antwort:
Durch die
Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder sind im wesentlichen nur
die genehmigenden und die kontrollierenden Aufgaben der Verwaltung dieses Straßennetzes
abgegeben worden. Für das verbleibende Bundesstraßennetz ist ein Großteil
dieser Aufgaben
vom bmvit in Abstimmung mit der ASFINAG durchzuführen.
Sämtliche
planerische, technische und rechtliche Grundsatz- und Koordinierungsaufgaben
sowie
die einschlägigen internationalen Aufgaben müssen weiterhin durchgeführt
werden. Diese
Aufgaben haben hinsichtlich ihres Umfanges und Qualitätsanspruches erheblich
zugenommen.
Es müssen
beispielsweise auch alle Trassenverordnungsverfahren mit den dazugehörigen
Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsgenehmigung, die koordinierenden
Aufgaben der
Verkehrssicherheit oder auf dem Gebiet des technischen Normen-, Richtlinien-
und
Zulassungswesens weiterhin vom bmvit
wahrgenommen werden.
Auf Grundlage
der Entschließung des NR vom 28.2.2002 (E 125-NR/XXI.GP) wurde zwischen
dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung ausgearbeitet, die die
Zusammenarbeit und
Koordinierung im übergeordneten Straßennetz
zum Gegenstand hat.
Darüber hinaus
wurde mit dem „Round Table Straße" ein ständiges und regelmäßig tagendes
Koordinations-, Abstimmungs- und Informationsgremium auf Ebene der
Straßenbauleiter installiert.