1901/AB-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 15.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2070/J-BR/2003 betreffend Einsparungen durch die Übertragung der
Bundesstraßen an die Länder, die die Bundesräte Jürgen Weiss und Kolleginnen am 15. Mai 2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Ist die Reorganisation des Bundesministeriums und die Änderung der Geschäftseinteilung
inzwischen abgeschlossen?

Antwort:

Die Reorganisation des bmvit und die Änderung der Geschäftseinteilung sind hinsichtlich der
Integration des Straßenbaues und dessen teilweiser Verländerung abgeschlossen.

Fragen 2, 3, 4 und 6:

Wieviel und welche Planstellen wurden bzw. werden durch die am 1. April 2002 wirksam
gewordene Übertragung der Bundesstraßen an die Länder im Bereich des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie - insbesondere im Bereich der bisherigen Sektion
Bundesstraßen - tatsächlich eingespart?

Wie wird bei der Umsetzung dieser Planstelleneinsparung vorgegangen?

Wieviel Planstellen und welche Organisationseinheiten werden in den bisher mit den übertragenen
Bundesstraßen befassten Bereichen der Bundesverwaltung bestehen bleiben?

Welche Organisationseinheiten sind nach der Reorganisation mit Aufgaben der Straßenverwaltung
betraut und wie lautet die dafür getroffene Geschäftseinteilung?

Antwort:

Vor der Änderung der Geschäftseinteilung mit 16. September 2002 umfasste die Sektion III -
Bundesstraßen 1 Gruppe, 10 Abteilungen und 7 Referate mit insgesamt 96 Mitarbeitern (Stand
Ende 2001).

Nach dem 16. September 2002 wurden diese Organisationseinheiten auf 3 Abteilungen mit
insgesamt 34 Mitarbeitern reduziert. Die ehemalige Straßenverkehrspolitische Abteilung wurde in
die neue Koordinationssektion eingegliedert.


Es nehmen 20 Bedienstete einen Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung gemäß § 22a BB-
SozPG bzw. einen Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses gemäß §
22c BB-SozPG in Anspruch. Seit 1. April 2002 sind 8 Bedienstete in den Ruhestand getreten und
wurden nicht mehr nachbesetzt.

Die restlichen Mitarbeiter wurden anderen Organisationseinheiten im gesamten Ressort zur
Dienstleistung zugewiesen.

Bei den verbleibenden 3 Abteilungen handelt es sich um die Abteilungen "Planung", "Technik" und

"Rechtsbereich Bundesstraßen".

Der Vollständigkeit halber möchte ich anmerken, dass der Gruppe Straße mit der neuen

Geschäftseinteilung auch 5 Verkehrsabteilungen, die bisher in anderen Gruppen der

Sektion II angesiedelt waren, eingegliedert wurden. Damit sind die wesentlichen straßen- und

straßenverkehrsrelevanten Organisationseinheiten vereint.

Frage 5:

Welche Tätigkeiten werden diese Bediensteten weiterhin ausüben?

Antwort:

Durch die Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder sind im wesentlichen nur
die genehmigenden und die kontrollierenden Aufgaben der Verwaltung dieses Straßennetzes
abgegeben worden. Für das verbleibende Bundesstraßennetz ist ein Großteil dieser Aufgaben
vom bmvit in Abstimmung mit der ASFINAG durchzuführen.

Sämtliche planerische, technische und rechtliche Grundsatz- und Koordinierungsaufgaben sowie
die einschlägigen internationalen Aufgaben müssen weiterhin durchgeführt werden. Diese
Aufgaben haben hinsichtlich ihres Umfanges und Qualitätsanspruches erheblich zugenommen.

Es müssen beispielsweise auch alle Trassenverordnungsverfahren mit den dazugehörigen
Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsgenehmigung, die koordinierenden Aufgaben der
Verkehrssicherheit oder auf dem Gebiet des technischen Normen-, Richtlinien- und
Zulassungswesens weiterhin vom bmvit wahrgenommen werden.

Auf Grundlage der Entschließung des NR vom 28.2.2002 (E 125-NR/XXI.GP) wurde zwischen
dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung ausgearbeitet, die die Zusammenarbeit und
Koordinierung im übergeordneten Straßennetz zum Gegenstand hat.

Darüber hinaus wurde mit dem „Round Table Straße" ein ständiges und regelmäßig tagendes
Koordinations-, Abstimmungs- und Informationsgremium auf Ebene der Straßenbauleiter installiert.