1904/AB-BR/2003

Eingelangt am 18.08.2003
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Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Anna Elisabeth Haselbach, Dr. Vincenz Liechtenstein, Günther
Molzbichler und KollegInnen haben am 11. Juli 2003 unter der Nummer 2080/J-
BR/2003 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erhaltung
der Gedenkstätte des KZ-Nebenlagers Mauthausen beim Loiblpass" gerichtet.

Die vorliegende Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen
wie folgt:

Zur Frage 1:

Vorweg wird darauf hingewiesen, dass bis dato keine KZ-Gedenkstätte des
Außenlagers Loibl-Nord auf österreichischer Seite existiert, somit auch nicht von
einer Gefährdung der Gedenkstätte gesprochen werden kann. Tatsächlich handelt
es sich um Fundamentreste des ehemaligen Außenlagers, die sich jedoch auf
Privatgrund befinden. Um entsprechende Maßnahmen zur Erhaltung dieser
baulichen Überreste zu setzen, ist dazu die Einwilligung des Grundeigentümers
notwendig. Dennoch wurde seitens des in meinem Ressort zuständigen Referates
das Bundesdenkmalamt in Wien am 2. Juli 2003 über die baulichen Maßnahmen
beim Loibl-Tunnel in Kenntnis gesetzt und ersucht, die noch vorhandenen Überreste
unter Denkmalschutz zu stellen.

Zur Frage 2 und 3:

Im Zuge einer Ortsbegehung mit Vertretern des Bundesdenkmalamtes, des
Mauthausen Komitees Kärnten sowie der Bauleitung (Kärntner Landesregierung)
wurde festgehalten, dass die vom Grundeigentümer genehmigte Überschüttung des
Appellplatzes mit Aushubmaterial reversibel sei und im Anschluss an die


Sanierungsarbeiten ein Abtransport des Aushubmaterials erfolgen würde. Für die
Rekultivierungsarbeiten wurde seitens der bauausführenden Baufirma ein Zeitraum
von ca. einem Monat genannt.

Zur Frage 4:

Aus der Beantwortung zu den Fragen 2 und 3 ergibt sich, dass seitens des
Bundesdenkmalamtes und seitens des Bundesministeriums für Inneres alle Schritte
gesetzt wurden, um eine Erhaltung der Fundamentalreste nicht zu gefährden, die
sich im übrigen, wie schon ausgeführt, auf Privatgrund befinden.