1905/AB-BR/2003
Eingelangt am 25.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister
für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Prof.
Konecny Genossinnen und Genossen haben am 23. Juni
2003 unter
der
Nr. 2076/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Kasernen-Standorte
und Kasernen-Verkäufe" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu l:
Die
Veräußerungsabsicht der in der Anfragebeantwortung 240/JBA genannten Liegen-
schaften
besteht seit mehreren Jahren. Die Abwicklung der Veräußerung einer
militärischen
Liegenschaft,
die in der Regel als Sonderbauland ausgewiesen ist, erfordert insbesondere
eine
verbindliche Flächen- und Bebauungswidmung für die Nachfolgenutzung durch den
Käufer,
die Festlegung des Verkehrswertes durch das Bundesministerium für Finanzen und
die
Ermittlung eines Bestbieters im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Dieses
Verfahren
kann naturgemäß insbesondere im Falle von Widmungsproblemen bzw. auch bei
mangelnden
Kaufinteressenten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Im vorliegenden Zusammenhang kann ich
weiters mitteilen, dass die Restfläche der
Verdross-Kaserne in Imst, das Landwehrlager
Arnfels und die Brunnenanlage in
Mitterndorf bereits veräußert
wurden.
Zu 2:
Prinz Eugen-Kaserne, Stockerau
Der Status ist gegenüber der Anfragebeantwortung vom 27.
Juli 2001 (1674/AB zu 1822/J-
BR/2001)
unverändert.
Kommandogebäude Riedenburg, Salzburg
Der Status ist gegenüber der Anfragebeantwortung vom 5.
Oktober 2000 (1596/AB zu
1735/J-BR/2000)
unverändert.
Wilhelm-Kaserne, 1020 Wien
Die Liegenschaft wurde bereits an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH veräußert.
Zu 3:
Turba-Kaserne, Pinkafeld
Der Status ist
gegenüber der Anfragebeantwortung vom 27. Juli 2001 (1674/AB zu 1822/J-
BR/2001)
unverändert.
Hummel-Kaserne, Graz
Durch die
Stadtgemeinde Graz wurde eine Baueinschränkung zu Gunsten der Errichtung
einer
Feuerwehrwache für die Berufsfeuerwehr Graz verfügt. Ein möglicher Verkaufs-
zeitraum
ist daher nicht absehbar.
Zu 4:
Wie bereits in den Anfragebeantwortungen
vom 27. Juli 2001 (1674/AB zu 1822/J-
BR/2001, Frage 4) und vom 12. Dezember 2000
(1609/AB zu 1746/J-BR/2000, Frage 13)
dargelegt, kann auf die Nutzung der
angeführten Liegenschaften erst verzichtet werden,
sobald der schrittweise Ausbau der
Amtsgebäude Rossau und Stiftgasse (Generalsanierung
des Akademietraktes voraussichtlich
bis 2004) abgeschlossen ist.
Zu 6:
Das mit der Anfragebeantwortung vom
5. Oktober 2000 (1596/AB zu 1735/J-BR/2000)
übermittelte
Kasernenkonzept ist im Wesentlichen nach wie vor aktuell. Hinsichtlich
einzelner in der Zwischenzeit vorgenommener
Modifikationen verweise ich auf die An-
fragebeantwortungen 1561/AB zu
1685/J-BR/2000, 1596/AB zu 1735/J-BR/2000, 1609/AB
zu 1746/J-BR/2000, 1674/AB zu 1822/J-BR/2001,
1348/AB zu 1367/J, XXI GP-NR, und
1708/AB
zu 1722/J, XXI GP-NR, sowie Nr.
330/JBA, XXI GP-NR (vom 19. April
2000),
Nr.
432/JBA, XXI GP-NR (vom 27. März
2001), und Nr. 240/JBA (vom 21. Mai 2003).
Zu 7:
Aus
Liegenschaftsverkäufen standen dem Bundesministerium für Landesverteidigung im
Jahr 2002 €
19,583.781,96 zur Verfügung. Die Kreditmittel wurden für die weitere
Finanzierung des Ausbaues des AG Rossau und
zur Erhöhung der Instandhaltungsmittel in
Tirol sowie zur Abdeckung
notwendiger Investitionen im Beschaffungsbereich verwendet.
Zu 8:
Die Bundesfinanzgesetze 2003 und 2004
(Artikel VI Abs. l Z 5)
enthalten eine
Budgetüberschreitungsermächtigung
des Bundesministers für Finanzen, wonach 50 % der
Erlöse
aus dem Verkauf militärischer Liegenschaften - ohne dass eine Ersatzanschaffung
notwendig
ist - für Zwecke der Landesverteidigung verwendet werden können. Für die
Jahre
2003 und 2004 wird aus Kasernen und Liegenschaftsverkäufen ein Erlös von rund
€ 25,322.000
erwartet, wobei über den Verwendungszweck erst nach Vorliegen der
tatsächlich zur Verfügung stehenden
Geldmittel befunden werden kann.