1905/AB-BR/2003

Eingelangt am 25.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Landesverteidigung

 

 

Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Prof. Konecny Genossinnen und Genossen haben am 23. Juni 2003 unter
der Nr. 2076/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Kasernen-Standorte und Kasernen-Verkäufe" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:

Zu l:

Die Veräußerungsabsicht der in der Anfragebeantwortung 240/JBA genannten Liegen-
schaften besteht seit mehreren Jahren. Die Abwicklung der Veräußerung einer militärischen
Liegenschaft, die in der Regel als Sonderbauland ausgewiesen ist, erfordert insbesondere
eine verbindliche Flächen- und Bebauungswidmung für die Nachfolgenutzung durch den
Käufer, die Festlegung des Verkehrswertes durch das Bundesministerium für Finanzen und
die Ermittlung eines Bestbieters im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Dieses
Verfahren kann naturgemäß insbesondere im Falle von Widmungsproblemen bzw. auch bei
mangelnden Kaufinteressenten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Im vorliegenden Zusammenhang kann ich weiters mitteilen, dass die Restfläche der
Verdross-Kaserne in Imst, das Landwehrlager Arnfels und die Brunnenanlage in
Mitterndorf bereits veräußert wurden.

Zu 2:

Prinz Eugen-Kaserne, Stockerau

Der Status ist gegenüber der Anfragebeantwortung vom 27. Juli 2001 (1674/AB zu 1822/J-
BR/2001) unverändert.


Kommandogebäude Riedenburg, Salzburg

Der Status ist gegenüber der Anfragebeantwortung vom 5. Oktober 2000 (1596/AB zu
1735/J-BR/2000) unverändert.

Wilhelm-Kaserne, 1020 Wien

Die Liegenschaft wurde bereits an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH veräußert.

Zu 3:

Turba-Kaserne, Pinkafeld

Der Status ist gegenüber der Anfragebeantwortung vom 27. Juli 2001 (1674/AB zu 1822/J-
BR/2001) unverändert.

Hummel-Kaserne, Graz

Durch die Stadtgemeinde Graz wurde eine Baueinschränkung zu Gunsten der Errichtung
einer Feuerwehrwache für die Berufsfeuerwehr Graz verfügt. Ein möglicher Verkaufs-
zeitraum ist daher nicht absehbar.

Zu 4:

Wie bereits in den Anfragebeantwortungen vom 27. Juli 2001 (1674/AB zu 1822/J-
BR/2001, Frage 4) und vom 12. Dezember 2000 (1609/AB zu 1746/J-BR/2000, Frage 13)
dargelegt, kann auf die Nutzung der angeführten Liegenschaften erst verzichtet werden,
sobald der schrittweise Ausbau der Amtsgebäude Rossau und Stiftgasse (Generalsanierung
des Akademietraktes voraussichtlich bis 2004) abgeschlossen ist.

Zu 6:

Das mit der Anfragebeantwortung vom 5. Oktober 2000 (1596/AB zu 1735/J-BR/2000)
übermittelte Kasernenkonzept ist im Wesentlichen nach wie vor aktuell. Hinsichtlich
einzelner in der Zwischenzeit vorgenommener Modifikationen verweise ich auf die An-
fragebeantwortungen 1561/AB zu 1685/J-BR/2000, 1596/AB zu 1735/J-BR/2000, 1609/AB
zu 1746/J-BR/2000, 1674/AB zu 1822/J-BR/2001, 1348/AB zu 1367/J,
XXI GP-NR, und
1708/AB zu 1722/J, XXI GP-NR, sowie Nr. 330/JBA, XXI GP-NR (vom 19. April 2000),
Nr. 432/JBA, XXI GP-NR (vom 27. März 2001), und Nr. 240/JBA (vom 21. Mai 2003).


Zu 7:

Aus Liegenschaftsverkäufen standen dem Bundesministerium für Landesverteidigung im
Jahr 2002 € 19,583.781,96 zur Verfügung. Die Kreditmittel wurden für die weitere
Finanzierung des Ausbaues des AG Rossau und zur Erhöhung der Instandhaltungsmittel in
Tirol sowie zur Abdeckung notwendiger Investitionen im Beschaffungsbereich verwendet.

Zu 8:

Die Bundesfinanzgesetze 2003 und 2004 (Artikel VI Abs. l Z 5) enthalten eine
Budgetüberschreitungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen, wonach 50 % der
Erlöse aus dem Verkauf militärischer Liegenschaften - ohne dass eine Ersatzanschaffung
notwendig ist - für Zwecke der Landesverteidigung verwendet werden können. Für die
Jahre 2003 und 2004 wird aus Kasernen und Liegenschaftsverkäufen ein Erlös von rund
€ 25,322.000 erwartet, wobei über den Verwendungszweck erst nach Vorliegen der
tatsächlich zur Verfügung stehenden Geldmittel befunden werden kann.