1909/AB-BR/2003
Eingelangt am 05.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Anfragebeantwortung
Die schriftliche Anfrage Nr.
2082/J-BR/2003 betreffend Alkoholkontrollen bei Bootsführer auf dem
Bodensee, die die Bundesräte Jürgen Weiss und KollegInnen am 21. Juli 2003 an mich
gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Trifft
es tatsächlich nach wie vor zu, dass für routinemäßige Alkoholkontrollen von
Bootsführern auf
dem Bodensee eine dem Straßenverkehr vergleichbare rechtliche Grundlage für die
Gendarmerie
fehlt?
Aus
welchen Gründen wurden bei der 2001 vorgenommenen Änderung der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung die von der Vorarlberger Landesregierung unterbreiteten
Vorschläge nicht
berücksichtigt?
Aus
welchen Gründen wurden die mehrfach urgierten klaren rechtlichen Grundlagen für
Alkoholkontrollen auf dem Bodensee bisher noch nicht geschaffen ?
Bis wann ist mit einer entsprechenden
Änderung des Schifffahrtsgesetzes bzw. der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung zu rechnen ?
Antwort:
Es
ist richtig, dass derzeit keine Grundlage für routinemäßige Alkoholkontrollen
vorliegt. Dieses
Problem wurde bereits nach Inkrafttreten der Novelle der
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
(1. Jänner 2002) erkannt. Nach ressortinterner Diskussion der möglichen
Lösungsvarianten wurde
der zur Begutachtung ausgesandte Entwurf einer Änderung des
Schifffahrtsgesetzes Anfang
Juli 2002 fertiggestellt und nach den üblichen hausinternen
Genehmigungsverfahren Ende
August 2002 ausgesandt. Nach Ablauf der 6wöchigen Begutachtungsfrist wurde
unter
Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen ein Ministerratsvortrag
ausgearbeitet, die
Unterfertigung durch den damaligen Verkehrsminister Reichhold erfolgte Anfang
Februar 2003.
Auf Grund der kurz darauf erfolgten Regierungsneubildung hat sich die Vorlage
des Entwurfes
verzögert, doch hat der Ministerrat den von mir vorgelegten Ministerratsvortrag
in seiner Sitzung
am 12. August 2003 beschlossen und wurde der Entwurf auch bereits dem Parlament
als
Regierungsvorlage vorgelegt. Unvorgreiflich der parlamentarischen Behandlung
rechne ich mit
einem Inkrafttreten der Novelle noch im Herbst diesen Jahres. Damit wird die
für die Durchführung
von Alkoholkontrollen
auf dem Bodensee notwendige rechtliche Grundlage geschaffen sein.