1909/AB-BR/2003

Eingelangt am 05.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

 

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche Anfrage Nr. 2082/J-BR/2003 betreffend Alkoholkontrollen bei Bootsführer auf dem
Bodensee, die die Bundesräte Jürgen Weiss und Kolleg
Innen am 21. Juli 2003 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 4:

Trifft es tatsächlich nach wie vor zu, dass für routinemäßige Alkoholkontrollen von Bootsführern auf
dem Bodensee eine dem Straßenverkehr vergleichbare rechtliche Grundlage für die Gendarmerie
fehlt?

Aus welchen Gründen wurden bei der 2001 vorgenommenen Änderung der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung die von der Vorarlberger Landesregierung unterbreiteten Vorschläge nicht
berücksichtigt?

Aus welchen Gründen wurden die mehrfach urgierten klaren rechtlichen Grundlagen für
Alkoholkontrollen auf dem Bodensee bisher noch nicht geschaffen ?

Bis wann ist mit einer entsprechenden Änderung des Schifffahrtsgesetzes bzw. der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung zu rechnen ?

Antwort:

Es ist richtig, dass derzeit keine Grundlage für routinemäßige Alkoholkontrollen vorliegt. Dieses
Problem wurde bereits nach Inkrafttreten der Novelle der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
(1. Jänner 2002) erkannt. Nach ressortinterner Diskussion der möglichen Lösungsvarianten wurde
der zur Begutachtung ausgesandte Entwurf einer Änderung des Schifffahrtsgesetzes Anfang
Juli 2002 fertiggestellt und nach den üblichen hausinternen Genehmigungsverfahren Ende
August 2002 ausgesandt. Nach Ablauf der
6wöchigen Begutachtungsfrist wurde unter
Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen ein Ministerratsvortrag ausgearbeitet, die
Unterfertigung durch den damaligen Verkehrsminister Reichhold erfolgte Anfang Februar 2003.
Auf Grund der kurz darauf erfolgten Regierungsneubildung hat sich die Vorlage des Entwurfes
verzögert, doch hat der Ministerrat den von mir vorgelegten Ministerratsvortrag in seiner Sitzung
am 12. August 2003 beschlossen und wurde der Entwurf auch bereits dem Parlament als
Regierungsvorlage vorgelegt. Unvorgreiflich der parlamentarischen Behandlung rechne ich mit
einem Inkrafttreten der Novelle noch im Herbst diesen Jahres. Damit wird die für die Durchführung
von Alko
holkontrollen auf dem Bodensee notwendige rechtliche Grundlage geschaffen sein.