1914/AB-BR/2003

Eingelangt am 10.09.2003
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche Anfrage Nr. 2112/J-BR/2003 betreffend Onkel Franks Hütten, die die Bundesräte Prof.
Konecny und Genossinnen am 24. Juli 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Ist der wiedergegebene Sachverhalt, wonach Sie kostenlos ein Appartment vom dritten

Präsidenten des Nationalrates und Großindustriellen Prinzhorn seit fünf Monaten benützen dürfen,

richtig?

Wenn ja, welchen geldwerten Vorteil haben Sie durch die kostenlose Zurverfügungstellung dieses

Appartements pro Monat bezogen?

Antwort:

Die in der Ausgabe der Nr. 29 der Wochenzeitschrift Format vom 18. Juli 2003 gemachte
Feststellung, dass ich seit fünf Monaten als Gast in einem Appartement der Prinzhornvilla logiere
ist insofern unrichtig, als dass ich dort nicht als Gast kostenlos wohne, sondern seit April die im
Haus befindliche Kleinwohnung bzw. Garconniere belege und dafür einen monatlichen Mietbetrag
überweise. Dies ist seit Beginn meines dortigen Aufenthaltes so geschehen und wird bis auf
weiteres der Fall sein, zumal meine Familie weiterhin in Vorarlberg wohnt und sich dort auch mein
Hauptwohnsitz befindet. Wenn also der Eindruck erweckt wurde, dass ich dort als "Gast" kostenlos
wohne, so ist dies unrichtig.

Frage 2:

Hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie seit 4. Februar 2000
Förderungen an Unternehmungen gewährt, an welchen Thomas Prinzhorn beteiligt ist oder die von
Thomas Prinzhorn beherrscht werden?
Wenn ja, in welcher Höhe, auf Grund welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck?

Antwort:

Im Rahmen der Fördermaßnahmen des bmvit sind keine Förderungen bekannt, die im genannten
Zeitraum Unternehmen gewährt worden wären, an denen der dritte Präsident des Nationalrates
Prinzh
orn beteiligt ist.