1915/AB-BR/2003
Eingelangt am 11.09.2003
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BM FÜR
FINANZEN
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss,
Christoph Hagen und Kollegen, Nr. 2081/J-BR vom
11. Juli 2003, betreffend
Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoffe, beehre ich mich
Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Bemühungen um eine Besteuerung des
Flugzeugtreibstoffes sind immer
unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass für das Steuerwesen innerhalb der
Europäischen Union das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Es muss daher in dieser
Frage für alle ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden. Aus diesem
Grund gingen der nunmehr mit allen Mitgliedstaaten akkordierten Energie-
steuerrichtlinie über zehn Jahre dauernde Verhandlungen voraus. Eine Zu-
stimmung zur Richtlinie war nur dadurch zu erreichen, weil Flugzeugtreib-
stoff für den gewerblichen Luftverkehr nicht
besteuert wird.
Im Zuge der Verhandlungen wurde auch der Artikel 14 der
Richtlinie dahin-
gehend erweitert, dass die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich verpflichtet
sind, die Befreiung der Flugzeugtreibstoffe für internationale und innerge-
meinschaftliche Transporte zu gewähren, doch ist es ihnen gestattet, in bi-
lateralen Abkommen mit anderen
Mitgliedsländern von dieser Befreiung des
Flugzeugtreibstoffes abzusehen.
Als weiterer Kompromiss gegenüber den
Mitgliedsländern, die eine Be-
steuerung von
Flugzeugtreibstoff befürworten, unter anderem Österreich,
wurde gegen den Widerstand von Irland, Spanien und der Kommission eine
Protokollanmerkung verabschiedet, nach der Flugzeugtreibstoff aus prin-
zipiellen Gründen ebenso besteuert werden müsse wie jeder andere Treibstoff.
Es müsse jedoch auch der Wettbewerb mit Drittstaaten in die Überlegungen
einbezogen und Störungen dieses Wettbewerbs samt negativen sozio-
ökonomischen Auswirkungen verhindert werden. Dagegen stimmten Irland
und Spanien, die auf Grund ihrer geographischen Lage eine Erhöhung aller
Transportkosten und Wettbewerbsnachteile im Fremdenverkehr gegenüber
Drittländern befürchten und daher grundsätzlich gegen eine Besteuerung des
Flugzeugtreibstoffes sind.
Zu 3.:
Diesbezüglich ist auf die bereits angeführte
Energiesteuerrichtlinie zu verwei-
sen, die politisch bereits mit allen Mitgliedsländern akkordiert ist und vor-
aussichtlich Ende 2003 formell beschlossen werden wird.
Ein über diese Richtlinie hinausgehender Vorschlag für eine
Besteuerung des
Flugzeugtreibstoffes für innergemeinschaftliche Flüge, der tatsächlich eine
Chance auf Beschlussfassung hätte, dürfte in allernächster Zeit nicht zu er-
warten sein.