1915/AB-BR/2003

Eingelangt am 11.09.2003
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BM FÜR FINANZEN

 

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss,
Christoph Hagen und Kollegen, Nr. 2081/J-BR vom 11. Juli 2003, betreffend
Minera
lölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoffe, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Die Bemühungen um eine Besteuerung des Flugzeugtreibstoffes sind immer
unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass für das Steuerwesen innerhalb der
Europäischen Union das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Es muss daher in dieser
Frage für alle ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden. Aus diesem
Grund gingen der nunmehr mit allen Mitgliedstaaten akkordierten Energie-
steuerrichtlinie über zehn Jahre dauernde Verhandlungen voraus. Eine Zu-
stimmung zur Richtlinie war nur dadurch zu erreichen, weil Flugzeugtreib-
stoff für den gewerblichen Luftverkehr nicht besteuert wird.

Im Zuge der Verhandlungen wurde auch der Artikel 14 der Richtlinie dahin-
gehend erweitert, dass die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich verpflichtet
sind, die Befreiung der Flugzeugtreibstoffe für internationale und innerge-
meinschaftliche Transporte zu gewähren, doch ist es ihnen gestattet, in bi-


lateralen Abkommen mit anderen Mitgliedsländern von dieser Befreiung des
Flugzeugtreibstoffes abzusehen.

Als weiterer Kompromiss gegenüber den Mitgliedsländern, die eine Be-
steuerung von Flugzeugtreibstoff befürworten, unter anderem Österreich,
wurde gegen den Widerstand von Irland, Spanien und der Kommission eine
Protokollanmerkung verabschiedet, nach der Flugzeugtreibstoff aus prin-
zipiellen Gründen ebenso besteuert werden müsse wie jeder andere Treibstoff.
Es müsse jedoch auch der Wettbewerb mit Drittstaaten in die Überlegungen
einbezogen und Störungen dieses Wettbewerbs samt negativen sozio-
ökonomischen Auswirkungen verhindert werden. Dagegen stimmten Irland
und Spanien, die auf Grund ihrer geographischen Lage eine Erhöhung aller
Transportkosten und Wettbewerbsnachteile im Fremdenverkehr gegenüber
Drittländern befürchten und daher grundsätzlich gegen eine Besteuerung des
Flugzeugtreibstoffes sind.

Zu 3.:

Diesbezüglich ist auf die bereits angeführte Energiesteuerrichtlinie zu verwei-
sen, die politisch bereits mit allen Mitgliedsländern akkordiert ist und vor-
aussichtlich Ende 2003 formell beschlossen werden wird.

Ein über diese Richtlinie hinausgehender Vorschlag für eine Besteuerung des
Flugzeugtreibstoffes für innergemeinschaftliche Flüge, der tatsächlich eine
Chance auf Beschlussfassung hätte, dürfte in allernächster Zeit nicht zu er-
warten sein.