1918/AB-BR/2003
Eingelangt am 18.09.2003
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2104/J-BR vom
23. Juli 2003 der Abgeordneten
Gottfried Kneifel und Kollegen, betreffend
Leistungsbilanz der Ressorts für das Bundesland Oberösterreich, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Vorweg ist grundsätzlich anzumerken, dass der Großteil der
Einnahmen der
Länder aus Abgaben vom Bund stammt; das Land Oberösterreich bildet hier
keine Ausnahme. Bezogen auf den Gesamtabgabenertrag unter Hinzurechnung
von ertragsanteile-ähnlichen Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen
stammen nur rund 2 % der Einnahmen der Länder aus eigenen Abgaben.
Im Bereich des Finanzausgleiches sind die Leistungen des
Bundes an das Land
Oberösterreich aus dem Katastrophenfonds
(inkl. Hochwasseropfer-
entschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002) hervorzuheben.
Von den für das Jahr 2002 ausgewiesenen Mitteln
betreffen rd. 77,5 Mio. Euro die
Sonderleistungen aus dem HWG 2002 für
Schäden im Vermögen des Landes und der
Gemeinden und von Privaten. Diese
Leistungen an das von der Hochwasserkatastrophe im August 2002 besonders
betroffene Land Oberösterreich sind ein Ausfluss der auch im Finanzausgleich
geltenden Solidarität der
Gebietskörperschaften.
Neben den Zahlungen aus dem Finanzausgleich im engeren Sinn profitiert das
Land Oberösterreich nicht unwesentlich aus Förderungen auf
Basis
besonderer
gesetzlicher Regelungen, von denen solche gemäß dem (in das
Bundeskanzleramt ressortierenden) Bundes-Sportförderungsgesetz beispielhaft
hervorgehoben werden sollen:
Für die
Leichtathletikhalle Linz wurden vom Bund im Zeitraum 2001 bis 2003
1,67 Mio. Euro geleistet, für die Jahre 2004 bis 2005 sind weitere Leistungen
in der Höhe von 0,87 Mio. Euro vertraglich
fixiert.
Die Leistungen des Bundesministeriums für Finanzen für
das Land
Oberösterreich
sowie für die Gemeinden des Landes Oberösterreich im Rahmen
des Finanzausgleichs
im engeren Sinn können der Tabelle entnommen werden:
Land Oberösterreich, in 1.000,- Euro § 20 FAG |
1999 1.140.382 11.965 7.957 102.500 |
2000 1.166.398 12.010 103.354 |
2001 1.206.714 10.857 124.788 |
2002 1.193.156 13.297 130.331 |
Zweckzuschüsse § 22
bzw. 24 FAG |
1.763 286.658 551 |
1.763 286.658 3 523 |
1.763 286.658 0 |
1.764 285.916 63.005 |
||||
Gemeinden des Landes Oberösterreich, in 1 000,- Euro S 5 FAG |
1999 870.391 0 2.467 13.240 0 |
2000 902.192 0 2.607 13.235 0 |
2001 998.113 2.556 3.128 14.553 373 |
2002 1.004.283 0 2.967 15.180 373 |
||||
Zweckzuschüsse § 22 FAG |
1.763 |
1.763 2.481 |
1.763 |
1.764 |